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Angst vor Anwaltsrechnung

Yara

Aktives Mitglied
Ich würde da keine schlafenden Hunde wecken.
Abwarten!
Wenn er, falls überhaupt, eine Rechnung per Mail geschickt hat und keinen Zahlungseingang hat, dann wird er dir höchstwahrscheinlich zuerst eine Mahnung schicken, per Post.
Auf diese Mahnung kannst du dann immer noch reagieren und evtl. Ratenzahlung vereinbaren.
Anwälte sind auch froh, wenn sie kein Mahnverfahren einleiten müssen.
Du brauchst also keine Angst haben, einfach abwarten!
 

Unkown4

Mitglied
Also um das etwas einzugrenzen:

Natürlich hat er alle meinen korrekten Daten, nur bei der Mail war ich mir nicht sicher. Es könnte auch meine Originalmail gewesen sein. Per Post wäre also jederzeit möglich.

Es handelte sich um eine Erstberstung zwecks Unterhalts im Master. Der Anwalt sagte die Chancen seien schlecht und ich müsste der Gegenseite bei einer Einigung etwas zahlen. Ich hab dann gleich gesagt, dass ich das dann nicht möchte. Auch war unklar, ob ich überhaupt genommen werde. Deswegen wollte er abwarten. Ich werde den Master nun in drei Jahren ohne Elternförderung machen.

Was mich stutzig macht ist der „offene Vorgang“. Nicht, dass ich dafür auch noch was zahlen muss! (Meines Erachtens war die Aussage der Kanzlei ganz klar: Wir fragen nochmal nach). Natürlich kann das ein Anwalt auch einfach mal schnell drehen..
 

CAT

Aktives Mitglied
Warum fragst du nicht nach?

Teilst gleichzeitig mit, dass du den Fall nicht weiterverfolgen möchtest (sofern dies zutreffend ist) und gerne die Abschlussrechnung möchtest.

Du hast die Beratung in Anspruch genommen. Ich nehme an, dafür auch einen Preis genannt bekommen.

Warum nicht bezahlen, was man erhalten hat?
 

Shorn

Sehr aktives Mitglied
Hallo,

meine Frage hat mit Finanzen, aber auch mit Recht zu tun. Hoffe das ist hier korrekt. Ich hatte im Februar eine Beratung in Anspruch genommen und wollte diese gleich bezahlen.

Der Anwalt meinte dann, falls ich es mir doch noch überlege mit dem Fall, usw. würden sie dann nochmal nachfragen und bis dahin hätte ich „Ruhe“ vor der Rechnung. Nachfragen wollten sie im Juli oder August.

Es kam dann nichts. Ich war mir dann nicht mehr sicher, ob ich blöderweise die Unimail angegeben hatte, aber diese wurde ja gesperrt nach der Exmatrikulation. Ich meine, ich hab meine normale Mail angegeben. Müsste da nicht auch was per Post kommen?

Da nun immernoch nichts kam hab ich Angst das das ein Trick ist um mehr Geld zu generieren oder gar eine Pfändung. Diesen Monat wollte ich noch nicht dort fragen, da ich einige hohe Nachzahlungen zu tätigen habe. Wenn sie sagen sie melden sich, sehe ich mich da nicht in der Pflicht oder doch?

Was meint ihr?
Wir sind weder Anwälte noch sonstige Juristen und dürfen hier keine Mutmaßungen anstellen, gehe zu einem Anwalt und lasse dich beraten.
Eigentlich redet man über den finanziellen Aspekt mit dem Anwalt bevor man diesem das Mandat gibt sonst kann es sehr schnell sehr teuer werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöscht 77252

Gast
Ist nur schlecht, weil die Mail-Adresse nicht mehr existiert. Wenn er sich doch meldet und man kommt nicht an die Mails dran, hat man aber schlechte Karten.
Wenn die Mailadresse nicht mehr existiert, bekommt der Anwalt sie mit dem Hinweis zurück, dass sie nicht existiert. Dann wird er wohl von alleine auf die Idee kommen, dir einen Brief zu schicken.
 
G

Gelöscht 77252

Gast
Eigentlich redet man über den finanziellen Aspekt mit dem Anwalt bevor man diesem das Mandat gibt sonst kann es sehr schnell sehr teuer werden.
Da kann ich auch ein Lied von singen.
Allerdings denke ich, dass die meisten Anwälte das Finanzielle nicht von sich aus ansprechen, denn sonst ist der Mandant weg, bevor man ihn an der Angel hat.
 

Shorn

Sehr aktives Mitglied
Da kann ich auch ein Lied von singen.
Allerdings denke ich, dass die meisten Anwälte das Finanzielle nicht von sich aus ansprechen, denn sonst ist der Mandant weg, bevor man ihn an der Angel hat.
Ich hatte ja nie viel mit Anwälten zu tun aber bestand darauf das finanzielle zuerst zu regeln, das bewahrt einen vor bösen Überraschungen und hilft beim kalkulieren.
Mein Haus Und Hofanwalt damals war sehr teuer aber auch sehr gut, als Unternehmer ist ein guter Anwalt Pflicht.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Anwälte nennen in der Regel keinen Preis für ihre Leistung. Weil sie von Gesetzes wegen nicht dazu verpflichtet sind. Das wissen sie natürlich, ganz im Gegensatz zu den Menschen, die sie aufsuchen. Sobald der künftige Mandant Platz genommen hat, ist mindestens die Erstberatungsgebühr fällig, ohne dass dafür irgendwas unterschrieben werden muss.

Hier in diesem Fall bleibt es bei der Erstberatungsgebühr, und die ist gesetzlich gedeckelt auf ca. 300€.

Mit ist auch klar, warum der Anwalt keine Rechnung schickt. Sollte das Anliegen doch weiterverfolgt werden,:richtet sich die Vergütung des Anwaltes nach dem Streitwert. Und Streitwert ist der geforderte Unterhalt im Masterstudiengang. Bezugsgrösse sind also sagen wir 25 000€. Zum Vergleich: bei einem gewöhnlicher Sorgerechtsstreit ist die Bezugsgrösse meist 3000€, also der Streitwert.
 

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