diabolo
Aktives Mitglied
Die nichteheliche Lebensgemeinschaft ist der ehelichen in vielen Punkten gleichgestellt worden. (Teilweise ist es auch anders herum, aber egal...)
Auf jeden Fall hast du gute Chancen die Kinder zugesprochen zu bekommen. Auch, wenn ihr nicht verheiratet seid. Wichtig war das gemeinsame Sorgerecht, das du ja hast.
Die Hauptkriterien beim Zuspruch der Kinder sind immer noch die Faktoren: Wer hat die Kinder bisher hauptsächlich betreut? Können die Kinder in ihrem gewohnten Umfeld bleiben?
Diese Überlegungen haben auch nichts mit Mann und Frau zu tun, sondern damit, den Kindern möglichst wenige einschneidende Veränderungen zuzumuten neben der eh schon bedauerlichen Trennung.
Deine Frau wäre dann unterhaltspflichtig und Umgangselternteil. Wie es sonst andersherum auch der Fall ist.
Von daher würde ich vermeiden aus der Wohnung auszuziehen. Es wäre sicherer zum Anwalt zu gehen und einen Antrag auf Zuweisung der Wohnung zu stellen. Solltest du doch ausziehen wollen, wäre es bezüglich der Kinder wichtig möglichst im Sprengel zu bleiben, damit sich keine großen Veränderungen ergeben - und nicht ohne sie auszuziehen.
Lass dich von deiner Frau nicht überrumpeln und übervorteilen. Sie mag es als Gefallen sehen (verkaufen?), dass sie sich um deine Zukunft bemüht - sie räumt damit jedoch etliche sehr wichtige Chancen für dich aus dem Weg.
Die Caritas ist immer ein guter Anlaufpunkt.
Ganz wichtig wäre ein Besuch beim Anwalt. Die Beratungsgebühr beträgt Euro 10,-- wenn du beim Amtsgericht einen Beratungsschein holst. Die Prozeßkosten kannst du unter Prozeßkostenhilfe laufen lassen.
Ist in dieser Situation alles sehr viel, ich weiß.
Auf jeden Fall hast du gute Chancen die Kinder zugesprochen zu bekommen. Auch, wenn ihr nicht verheiratet seid. Wichtig war das gemeinsame Sorgerecht, das du ja hast.
Die Hauptkriterien beim Zuspruch der Kinder sind immer noch die Faktoren: Wer hat die Kinder bisher hauptsächlich betreut? Können die Kinder in ihrem gewohnten Umfeld bleiben?
Diese Überlegungen haben auch nichts mit Mann und Frau zu tun, sondern damit, den Kindern möglichst wenige einschneidende Veränderungen zuzumuten neben der eh schon bedauerlichen Trennung.
Deine Frau wäre dann unterhaltspflichtig und Umgangselternteil. Wie es sonst andersherum auch der Fall ist.
Von daher würde ich vermeiden aus der Wohnung auszuziehen. Es wäre sicherer zum Anwalt zu gehen und einen Antrag auf Zuweisung der Wohnung zu stellen. Solltest du doch ausziehen wollen, wäre es bezüglich der Kinder wichtig möglichst im Sprengel zu bleiben, damit sich keine großen Veränderungen ergeben - und nicht ohne sie auszuziehen.
Lass dich von deiner Frau nicht überrumpeln und übervorteilen. Sie mag es als Gefallen sehen (verkaufen?), dass sie sich um deine Zukunft bemüht - sie räumt damit jedoch etliche sehr wichtige Chancen für dich aus dem Weg.
Die Caritas ist immer ein guter Anlaufpunkt.
Ganz wichtig wäre ein Besuch beim Anwalt. Die Beratungsgebühr beträgt Euro 10,-- wenn du beim Amtsgericht einen Beratungsschein holst. Die Prozeßkosten kannst du unter Prozeßkostenhilfe laufen lassen.
Ist in dieser Situation alles sehr viel, ich weiß.