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Amt und Kindergeld Probleme!

C

chamber1985

Gast
Hi.

Ich hab da ein Problem und bräuchte Hilfe.... Ich bitte dringend um Rat. Ich wohn in einer 1 Zimmer Wohnung und lebe zur Zeit vom ALG 2 Geld(360) euro. Bis vor kurzem bekam ich auch noch Kindergeld 164 euro. Bis vor 3 Monaten habe ich noch eine Schule besucht(Weiterbildung) als Beat Designer. Mittlerweile sieht es so aus das ich ab 6ten Januar kein Kindergeld mehr bekomme(da ich 25 werde). Das 2te Problem ist das das Job Center mir mein Geld für 3 Monate gesperrt hat da ich eine Maßnahme verweigert hatte. Ich konnte noch Einspruch einlegen doch das ist jetzt 2 Wochen hehr und es kommt einfach kein Brief zurück. Also im großen und ganzen habe ich ab Januar keinen Cent und werde diesen Monat somit nicht überleben. Ich bewerbe mich..aber zaubern kann ich auch nicht. Was jetzt😕
 
Hallo,

Sprech mit dem Vorgesetzen oder Amtsstellenleiter
und schildere ihn deinen Fall wenn Du meinst ungegerecht behandet worden zu sein.

Ein Beratungsschein gibts beim Amtsgericht (besser vorher anrufen) - wenn Du ein Widerspruchbescheid hast geht das leichter, ansonsten einfach mal beim Amtsgericht nachfragen.
Vermögen darf man natürlich nicht haben für einen Beratungsschein. Aufgrund von einen Beratungsschein
kann man sich einmalig rechtlich beraten lassen.

Was zu tun ist kann ich auf Mangel von Informationen nicht genau sagen.

Trotz des Ärgers wünsch ich Dir schöne Feiertage.
 
Hallo chamber1985,

mit welcher Begründung hast du die Maßnahme abgelehnt ?
Mit welcher Begründung wurde Widerspruch eingelegt ?
Was machst du,wenn dir nach dieser Sperre die nächste
Maßnahme angeboten wird ?
Wieder ablehnen,bewusst die staatliche Unterstützung auf Null runterfahren ?
Obendrein Schulden durch fehlende Krankenversicherungsbeiträge anhäufen ?


Du fällst unter das U25 Programm,mit besonders strengen Regeln/Sanktionen.

Vernachlässigen 15-25 Jährige ihre Pflichten, wird das Arbeitslosengeld II sofort in voller Höhe für drei Monate gekürzt. Nur die Wohnung und die Heizkosten werden dann noch bezahlt.
Bei einer wiederholten Pflichtverletzung können sogar die Kosten für die Unterkunft auch komplett gestrichen werden. Eventuell gibt es noch Lebensmittelgutscheine dazu.
Ob Lebensmittelgutscheine ausgegeben werden liegt im Ermessen des
Sachbearbeiters.

Es ist möglich,die Sperrzeit durch "Wohlverhalten" auf 6 Wochen zu kürzen.
Dazu gehört ein Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter.
Du machst es dir sehr bequem.
Sendest ein Schreiben ab und harrst der Dinge die da kommen "sollen".
Da kommt nichts,wenn du deinen Hintern nicht in Schwung bekommst
und persönlich versuchst zu retten ,was zu retten ist.

So wie es aussieht,war diese Sperre berechtigt, es sei denn,man
hat dir eine Maßnahme angeboten,welche unzumutbar war.

L.G.Karin

Hier kannst du selbst nachlesen :
http://dejure.org/gesetze/SGB_II/31.html
 
Das Jobcenter wird Dir doch nicht Dein ganzes Geld gesprerrt haben?!Wenn Du eine Massnahme verweigert hast dann bekommst Du eine Kürzung und die darf nicht mehr als 30% sein.Das Kindergeld wurde bei Dir ja als "Einkommen" angerechnet und wenn es jetzt wegfällt dann kann es ja nicht mehr angerechnet werden und somit bekommst du ein wenig mehr Alg2.Das Du eine Sperre bzw.Kürzung bekommst wenn Du eine Massnahme verweigerst das müsste Dir doch eigentlich bekannt sein?
 

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