Andreas900
Sehr aktives Mitglied
Ich vermute, dass dies bei AVD über die jährliche Steuererklärung erfolgen wird. Wenn man in der Steuererklärung dann angibt 1800 € in das AVD eingezahlt zu haben, erhält man auf diese 1800 € die Lohnsteuer zurück.Normalerweise wird das als private Altersvorsorge einbezahlt und hat nichts mit dem Lohn und der Lohnsteuer zu tun.
Auf Verlangen - und nur wenn der Arbeitgeber mitspielt kann man auch per Lohnumwandlung - in diese Fonds einbezahlen, was dann erstmal Lohn- und Sozialversicherungsfrei sein wird.
In diesem Fall wird es dann - wie jede andere private Rente auch - so verfahren.
Das wäre -wie du sagt- kein Vorteil gegenüber einer anderen privaten Rente, wohl aber ein Vorteil für jeden der bislang außerhalb eines solchen Rentensystems privat vorgesorgt hat.
Ich sorge z.B. mit einem privaten ETF Depot vor. Und davon könnte ich dann einen Teil in das AVD packen.
Das scheint bereits geklärt:Man wird auch sehen müssen, wie die Auszahlungsmodalitäten sein werden.
Bei unserer Riester-Rente war es so, dass diese nur als reine Rente auszahlbar war und wenn der Begünstigte vorzeitig verstarb, der Überlebende quasi nichts bekommen hätte.
Das ist ja nun bei einer privaten Kapitalanlage anders.
Maximal 30% als Einmalzahlung möglich, danach eine monatliche Rente, die bis 85 reichen soll. Verstirbt man, ist das Depot vererbbar (Weil es eben eine Kapitalanlage ist und keine Versicherung).
Allerdings frage ich mich noch wie der Auszahlplan berechnet wird. Es ist ja ein ETF Depot und kann daher keine Garantiebeträge liefern. Wenn ein Online Rechner also 500 € monatliche Rente ausweist, kann es sein, dass es nur 400 € werden oder 600 €, oder die Rente vielleicht auch schwankt.
Ich kann verstehen, dass man die Auszahlung als Rente geplant hat, damit niemand mit 65 sein Depot plündert und damit nen Porsche kauft. Aber dennoch ist das für mich der störenste Faktor, dass man gezwungen ist, es als Rente zu beziehen.