Hallo,
nun folgender Sachverhalt:
Tochter zieht beim Vater ein, aber nicht als Hauptmieter sondern als Bewohnerin mit Antrag auf Erlaubnis für Einzug
1. Kann man nun Alg 2 Kosten beantragen nur den Regelsatz ohne Kdu?
Da Wohnkosten ja nicht anfallen als Bewohnerin in dem Falle die Tochter.
2 Ist denn 553 BGB die Grundlage zum Einzug?
Nach 540 BGB definiert sich der Dritte zum Einzug.
Ich habe es nochmal neu definiert so ist es übersichtlicher.
Hoffe auf weitere Antworten... würden uns freuen....
von
Jen
nun folgender Sachverhalt:
Tochter zieht beim Vater ein, aber nicht als Hauptmieter sondern als Bewohnerin mit Antrag auf Erlaubnis für Einzug
1. Kann man nun Alg 2 Kosten beantragen nur den Regelsatz ohne Kdu?
Da Wohnkosten ja nicht anfallen als Bewohnerin in dem Falle die Tochter.
2 Ist denn 553 BGB die Grundlage zum Einzug?
Nach 540 BGB definiert sich der Dritte zum Einzug.
Ich habe es nochmal neu definiert so ist es übersichtlicher.
Hoffe auf weitere Antworten... würden uns freuen....
von
Jen