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Alg 2 ohne KDU

Jen2010

Mitglied
Hallo,

nun folgender Sachverhalt:

Tochter zieht beim Vater ein, aber nicht als Hauptmieter sondern als Bewohnerin mit Antrag auf Erlaubnis für Einzug

1. Kann man nun Alg 2 Kosten beantragen nur den Regelsatz ohne Kdu?
Da Wohnkosten ja nicht anfallen als Bewohnerin in dem Falle die Tochter.

2 Ist denn 553 BGB die Grundlage zum Einzug?
Nach 540 BGB definiert sich der Dritte zum Einzug.


Ich habe es nochmal neu definiert so ist es übersichtlicher.

Hoffe auf weitere Antworten... würden uns freuen....

von

Jen
 

flower55

Aktives Mitglied
Hallo,
dies ist ein Laienforum.
Die erwähnten Fragen brauchen eine Fachberatung.

Evtl. eine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen.
Es gibt die Möglichkeit bei Gericht einen Beratungsschein für eine
anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen bei bestimmten
Einkommensverhältnissen.

alles Liebe
flower55
 
T

Toffi1

Gast
Hallo da kann man Dir virlleicht helfen
 

unschubladisierbar

Sehr aktives Mitglied
Wer will Alg 2 beantragen? Der Vater, die Tochter?
Kommt erstmal auf das Alter der Tochter an und ob noch Unterhaltspflicht besteht.
Und ob der Vater berufstätig ist und was er verdient.

Seit wann muss man einen Antrag stellen und um Erlaubnis bitten bei einem Elternteil einziehen zu dürfen?
Und was ist KDU?
 

Poros

Mitglied
Zu den mietrechtlichen Aspekten kann ich in diesem Fall nichts schreiben, zum ALG 2 schon:

Es besteht die Möglichkeit, ALG 2 ohne KDU (Kosten der Unterkunft) zu beantragen. Dennoch gilt das Kopfteilprinzip. Dies bedeutet, dass beim Vater nur noch 50% der KDU berücksichtigt werden (wenn es nach dem Zuzug zwei Personen in der Wohnung sind). Ein Nutzen ergibt sich daher aus dem Verzicht auf KDU nicht, sondern nur ein Nachteil.

Dann wäre noch die Frage, wie alt die Tochter ist. Ist sie unter 25 und nicht verheiratet bildet sie eine Bedarfsgemeinschaft mit dem Vater. Ist sie über 25 bildet sie für sich alleine eine BG (Bedarfsgemeinschaft).
 
K

Kaahl

Gast
Meine unter 25 nicht möglich. Über 25 schon. Da man ja nur bis dahin für einen aufkommen muss und keine zusätzlichen Kosten wie Krankenversicherung dazukommt. Aber eigentlich sagen die Behörden dir schon, was möglich ist. Zumindest wann man einen Antrag beantragen darf oder nicht. Die machen sich ja auch nicht die Arbeit, um dann abzulehnen. Dafür gibt es die Info. Da bekommt man auch erst die Anträge, oder per Telefon. Aber das erst Gespräch ist immer zur Klärung dafür
 

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