Okay, dann teilt der Vater dem Jobcenter mit, dass seine Tochter bei ihm am (Datum) einzieht oder schon eingezogen ist. Weiterhin teilt er mit, dass sie älter als 25 Jahre ist. Beim Vater sollte die Auswirkung sein, dass ab dem Tag des Einzugs (Nachweis hierfür wäre z.B. eine Kopie der Meldebestätigung der Tochter) noch 50% der KDU berücksichtigt werden. Er dürfte dann also weniger Leistungen erhalten.
Bezüglich der Tochter habe ich jetzt nicht auf dem Schirm, ob sie aktuell ALG 2 erhält. Kannst du diese Frage vielleicht noch beantworten und falls sie aktuell Leistungen erhält auch, ob sie innerhalb des Zuständigkeitsbereich ihres derzeitigen Jobcenters umziehen würde oder ob nach dem Umzug ein anderes Jobcenter (nicht nur ein anderer Standort desselben Jobcenters) zuständig wäre?
Bezüglich der Tochter habe ich jetzt nicht auf dem Schirm, ob sie aktuell ALG 2 erhält. Kannst du diese Frage vielleicht noch beantworten und falls sie aktuell Leistungen erhält auch, ob sie innerhalb des Zuständigkeitsbereich ihres derzeitigen Jobcenters umziehen würde oder ob nach dem Umzug ein anderes Jobcenter (nicht nur ein anderer Standort desselben Jobcenters) zuständig wäre?