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AGR-Ventil und DPF deaktiviert = Werde jetzt vom Vertragshändler bedroht

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Also ich habe mir nun quasi eine "Misch-Lösung" gedacht:

Wenn ich hingehe, um das Auto abzuholen, gibt es vielleicht Probleme und Meldungen an das Amt?

Wenn ich es abmelde, so habe ich unnötige Kosten für Wiederanmeldung und muß das Auto zudem mit einem Anhänger abholen, was wieder Geld kostet

Der "Programmierer" hat mir folgenden Vorschlag gemacht:
Das Auto auf dem Papier am besten an einen Osteuropäer verkaufen, und der "Käufer" holt das Auto dann ab mit quasi "Eigentumsnachweis Kaufvertrag" und schon wäre alles erledigt.

Da ich in einem Mietshaus wohne, habe ich auch viele Nachbarn und ein guter Nachbar von mir ist tatsächlich Pole, der spricht Deutsch mit starkem Akzent und super Polnisch
( logisch, seine Muttersprache)
der wird da morgen aufschlagen, und das Auto abholen, was nun "nach Polen in den Export" geht.

Eine Frage noch:
Ist denn eine solche Anzeige hier wirklich illegal?

P.S.: offene Rechnungen bestehen nicht beim Autohaus, da die die Reparatur des ABS erst gar nicht angefangen haben.

Das Auto bremst zudem astrein, und ABS ist ja nur eine "Stotterbremse" bei Regen, Eis und Schnee nützlich.
Vor 1970 oder 1980 gabe es ABS noch gar nicht, und die Auto sind ohne ABS gefahren und auch sicher, denn man kann auch ohne ABS im Regen, Schnee und auf Eis sicher bremsen, wenn man weiß wie..
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann sollte Dein freundlicher Nachbar einen Hänger mitbringen, denn wie geschrieben wurde: Dank der Manipulationen an Deinem Auto ist die Betriebserlaubnis erloschen und das Auto darf nicht mehr auf einer Straße bewegt werden.

Als Eigentumsnachweis gilt der Besitz des Fahrzeugbriefes. Womöglich wird der als Nachweis verlangt vom Autohändler verlangt. Aber ein unterschriebener Kaufvertrag und der Fahrzeugbrief übereignen Dein Auto wirklich an Deinen Nachbarn und er kann damit machen, was er will.

Deine Auffassung, was ok ist und was nicht, deckt sich offenbar nicht immer mit den geltenden Gesetzen. Nur ist das leider keine Auslegungssache. An Deiner Stelle würde ich mir ein paar Gedanken machen, wenn Du Dich nicht in naher Zukunft wieder in Schwierigkeiten bringen willst. Deine Aktion kann Dich noch immer ziemlich viel Geld kosten.

Sei so gut und schreibe hier, wie es ausgegangen ist, sonst platze ich vor Neugier. 😊 Viel Glück.
 
Zuletzt bearbeitet:
Selten so eine Räuberpistole gehört. Natürlich kann der Händler dir dein Fahrzeug nicht vorenthalten. Aber: Dein Fahrzeug hat keine Betriebserlaubnis mehr, Du darfst keinen Meter mehr auf öffentlichem Straßen fahren.
Der Händler weiß von deinem Betrug und macht sich strafbar, wenn er es nicht den Behörden mitteilt. So oder so, Du wirst es instandsetzen müssen.
 
Verkaufen kannst Du alles an jeden, wenn sich beide einig sind!
Schließe die Gewährleistung soweit wie möglich aus.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der "Programmierer" hat mir folgenden Vorschlag gemacht:
Was machst du dir denn für einen unnötigen Stress ???

Du sagst dem VW Händler er soll dir sagen, wann du DEIN Auto innerhalb der nächsten (max. 14 Tagen) abholen kannst.

Wenn er unbedingt meint dich irgendwo melden zu wollen, soll er das tun.

Er muß dir das Auto rausgeben.

Das Auto ist fahrbereit.

Gruß Hajooo
 
Nachtrag:

Weshalb spricht der Händler eigentl von dem AGR und dem DPF ?

Du hast ihn doch mit dem Problem der ABS-Leuchte beauftragt !

Gruß Hajooo
 
Zuletzt bearbeitet:
Nachtrag:

Weshalb spricht der Händler eigentl von dem AGR und dem DPF ?

Du hast in doch mit dem Problem der ABS-Leuchte beauftragt !

Gruß Hajooo
Weil dem Händler bekannt ist, dass diese illegal manipuliert wurden. Ursprünglich war der TE wegen dieser Geschichte zuerst beim Händler. Da war es ihm zu teuer und er traf eine andere Entscheidung.

Das gescheiteste wäre, die Karre ginge auf den Schrott, anstatt noch Nachbarn in die Geschichte mit reinzuziehen.
 
Ursprünglich war der TE wegen dieser Geschichte zuerst beim Händler
Das ist völlig "schnuppe".

Entweder er repariert das ABS Problem oder eben nicht.
PUNKT

Er kann die Manipulation von AGR und DPF irgendwo (Zulassungsamt, Polizei, etc.) hinmelden,
hat aber nicht das Recht das Auto einzubehalten.

Gruß Hajooo
 
Die Zulassungsstelle kann dann einen Nachweis anfordern, dass das Auto tatsächlich verkauft wurde. Wenn es in ein Drittland verkauft wurde, muss eine Verzollung nachgewiesen werden.
 
Wenn es in ein Drittland verkauft wurde, muss eine Verzollung nachgewiesen werden.

Eine solche Bestimmung kann es nicht geben, da man das Fahrzeug in Drittländer verkaufen kann, die eine mündliche Zollanmeldung zulassen oder/und die Transitländer sind, also keine Abgaben erheben.

zB auf dem Verkaufsweg Deutschland-Schweiz - Italien bei Transport als zugelassenes KFZ.
Aus der Schweiz bekommt man dann keinen Verzollungsnachweis, da Schweiz Transitland ist und aus Italien braucht man keinen, da Italien Mitgliedstaat ist.
 
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