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AGR-Ventil und DPF deaktiviert = Werde jetzt vom Vertragshändler bedroht

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Nachdem ich hier den Thread gelesen habe, stellt sich mir nur noch die Frage, wie lange der Wagen noch beim Händler stehen bleibt. Der Händler kann Standgeld (Miete) wohl auch verlangen.

Die (rechtlichen) Belange mal im Hintergrund belassend, frage ich mich gerade, ob der Wagen mit einem Anhänger abgeholt werden kann.
Durch die Fahrbereitschaft und Betriebserlaubnis ist ein Wegfahren mit dem Auto wohl unmöglich.
 
Aber die Karre verliert die Betriebserlaubnis ...
Da mag in der Zukunft was dran sein, aber im Augenblick geht es doch erst einmal darum, dass sich der TE nicht erpressen lassen muss und um für ihn eine kurzfristige Lösung zu schaffen. Ich werde mich hüten, jemandem gesetzeswidrige Tipps zu geben und dass der TE Mist gebaut hat mit seinen falschen Entscheidungen, weiß er wohl selbst. Der Händler kann ihn ebenfalls anzeigen und das kann Folgen haben, die ich nicht abzuschätzen vermag.

Ob der Wagen verkehrssicher ist, kann hier niemand beurteilen, aber eine Betriebserlaubnis liegt so lange vor, bis sie entzogen oder der Wagen abgemeldet wurde. Zumindest ist das mein Kenntnisstand. Probleme löst man Schritt für Schritt. Alles in einen Topf zu werfen und für alles gleichzeitig eine Lösung zu suchen ist manchmal nicht möglich.

Ich würde bei der KFZ-Innung nachfragen, wenn ich mir keinen Anwalt leisten kann. Es gibt auch noch Anwalt-Hotlines, aber wenn man da nicht an einen Experten für Verkehrsrecht kommt, hilft das auch nicht weiter. Die eigene Not rechtfertigt nicht alles, aber nicht gleich aufzugeben ist manchmal einfach notwendig.

Noch immer fehlen zu einigen Fragen klare Antworten und deshalb kommen wir so nicht weiter. Ob es sich lohnt, das Auto mit seinen Mängeln überhaupt noch zu reparieren, wäre eine der nächsten Fragen. Nächste Station Schrottpresse? Um einem möglichen Strafverfahren aus dem Weg zu gehen, wäre auch das eine Überlegung wert. Einige Entscheidungen waren sehr kurzsichtig. Das muss sich ändern.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Autohändler ist kein Organ der Rechtspflege, er kann deinen Wagen weder pfänden noch eigenmächtig stilllegen oder irgendwas in der Richtung. Wenn du auf Herausgabe bestehst, hat er den Wagen unverzüglich herauszugeben, auch ohne fingierte Kaufverträge (was ich eh lassen würde, was soll das? Und wie soll sich das Anmieten eines Anhängers für ein Auto mit so geringem Zeitwert rechnen?). Der Händler hat allerdings ein Unternehmerpfandrecht, was heißt, dass er die Herausgabe von der Zug-um-Zug-Zahlung der Reparaturkosten und Standgebühren abhängig machen kann. Sonstige Bedingungen hat er nicht zu stellen, ansonsten bewegt er sich selbst im Bereich der Nötigung.

Ob er dich anzeigt, sobald du vom Hof fährst, und welche rechtlichen Konsequenzen das für dich hätte, ist eine andere Frage.

Einen Herausgabeanspruch kannst du allerdings nicht selbst durchsetzen, das ist Sache der Exekutive (Polizei, Gerichtsvollzieher etc.). D.h. das Auto mit einem Zweitschlüssel vom Hof zu holen, würde ich schön sein lassen. Hier wurde ja offenbar ein Reparaturauftrag erteilt und auch schon mit den Arbeiten begonnen. Sonst wüsste der Händler von den Manipulationen am Fahrzeug nichts. Wenn der Fragesteller in so einer Situation den Wagen eigenmächtig vom Hof holt und der Händler das anzeigt, bekommt er Probleme in einer ganz anderen Größenordnung als zurzeit.
 
Ob der Wagen verkehrssicher ist, kann hier niemand beurteilen, aber eine Betriebserlaubnis liegt so lange vor, bis sie entzogen oder der Wagen abgemeldet wurde. Zumindest ist das mein Kenntnisstand. Probleme löst man Schritt für Schritt. Alles in einen Topf zu werfen und für alles gleichzeitig eine Lösung zu suchen ist manchmal nicht möglich.

Erare humanum est.

Die vorhandene Betriebserlaubnis bezieht sich auf Fahrzeuge mit korrekter Abgasreinigung.

Aber man kann sich sogar fachkundig machen.

„Unerlaubt unterwegs auf den Straßen Deutschlands – Fahren ohne DPF“ - Barten (russfilterreinigung.de)

Den OPF / Katalysator Entfernen, das sollte man wissen! (tuningblog.eu)
 
Deshalb der Rat, klügere Entscheidungen zu treffen.

Danke @Modulator, das wusste ich nicht. Wenn also die Betriebserlaubnis schon erloschen ist, muss der Wagen auf dem Hänger transportiert werden. Aber das kostet wieder Geld. Vertrackte Situation. Ich hoffe Pascall-77, Du findest eine vernünftige Lösung. In Anbetracht dieser ganzen Widrigkeiten (Erloschene Betriebserlaubnis, Reparatur übersteigt den Wert des Wagens, möglich Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung, etc.) wäre ein sofortiger Verkauf vielleicht doch eine gute Lösung, aber dann gibst Du die Beweise weg. Ob das wirklich klug ist?
 
Zuletzt bearbeitet:
Betrug?
Der Wagen hätte mit und ohne DPF dieselbe AU erfolgreich bestanden.
In wieweit sich dadurch ein rechtswidrig beschaffter Vermögensvorteil bei Dir eingefunden hat (das Auto hatte in dem Moment AU aber keinen TÜV – und dafür musste noch bezahlt werden), erschließt sich mir nicht wirklich.

Steuerhinzerziehung?
Eine zuständige Behörde( HZA Dortmund) verneint es unter
http://blog.cf-dynamics.de/fahren-ohne-kat-ist-steuerhinterziehung/
 
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Hallo,

es ist ja ganz einfach. Die Werkstatt darf das Auto nicht herausgeben, da VW als Hersteller in der sogenannten Produkthaftung steht. Stellt das Führen dieses KFZ eine Ordnungswidrigkeit dar oder gar eine Gefahr für Leib und Leben (was bei einem Auto schnell mal so sein kann), so darf der Hersteller dieses Produkt nicht wieder (wortwörtlich) in Verkehr bringen.

Anstatt die Herausgabe des Fahrzeugs zu fordern und anschließend ohne Versicherungsschutz (ja, der ist jetzt nämlich genau wie das TÜV-Gutachten erloschen!) mit der getürkten Karre herumzugurken, würde ich lieber reumütig den Betrug zugeben oder mich zumindest doof und ahnungslos stellen.

LG,
SFX
 
Und dabei hat das Ganze nur mit "Karre weg!" angefangen.
 
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