Der Autohändler ist kein Organ der Rechtspflege, er kann deinen Wagen weder pfänden noch eigenmächtig stilllegen oder irgendwas in der Richtung. Wenn du auf Herausgabe bestehst, hat er den Wagen unverzüglich herauszugeben, auch ohne fingierte Kaufverträge (was ich eh lassen würde, was soll das? Und wie soll sich das Anmieten eines Anhängers für ein Auto mit so geringem Zeitwert rechnen?). Der Händler hat allerdings ein Unternehmerpfandrecht, was heißt, dass er die Herausgabe von der Zug-um-Zug-Zahlung der Reparaturkosten und Standgebühren abhängig machen kann. Sonstige Bedingungen hat er nicht zu stellen, ansonsten bewegt er sich selbst im Bereich der Nötigung.
Ob er dich anzeigt, sobald du vom Hof fährst, und welche rechtlichen Konsequenzen das für dich hätte, ist eine andere Frage.
Einen Herausgabeanspruch kannst du allerdings nicht selbst durchsetzen, das ist Sache der Exekutive (Polizei, Gerichtsvollzieher etc.). D.h. das Auto mit einem Zweitschlüssel vom Hof zu holen, würde ich schön sein lassen. Hier wurde ja offenbar ein Reparaturauftrag erteilt und auch schon mit den Arbeiten begonnen. Sonst wüsste der Händler von den Manipulationen am Fahrzeug nichts. Wenn der Fragesteller in so einer Situation den Wagen eigenmächtig vom Hof holt und der Händler das anzeigt, bekommt er Probleme in einer ganz anderen Größenordnung als zurzeit.