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AGR-Ventil und DPF deaktiviert = Werde jetzt vom Vertragshändler bedroht

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Pascal-77

Mitglied
Guten Abend,

ich fange mal ganz von vorne an.
Ich habe einen älteren Volkswagen, und da leuchtete die MKL-Lampe (Gelbe Motortkontroll-Lampe).
Ich fuhr damit 8 Monate rum, bis ich zum TÜV mußte.
TÜV lies ich wie bisher immer beim VW-Vertragshändler machen, also erteilte ich denen den Auftrag "Neu TÜV zu machen".
Nächsten Tag riefen die mich an, und meinten, der Wagen würde so nicht durch den TÜV mit der leuchtenden MKL Lampe gehen, also haben die das erst gar nicht versucht, dafür aber den Wagen ausgelesen, und es müße das AGR-Ventil neu und der DPF Rußpartikelfilter, das würde aber einen höheren 4 stelligen Betrag kosten-.
Bloß die Reparatur übersteige den Zeitwert, also wollte der VW-Händler den Wagen für 300€ kaufen.
Da ich sowieso 2 Monate TÜV überziehen kann, sagte ich ihm, dass ich mir das noch einmal überlegen möchte und fuhr von dannen.
In der Zeitung im WOB-Kurier sah ich dann einen Reparaturanzeige von jemanden, der sich auf AGR-Ventile und DPF spezialisiert hatte, und rief den an.
Wir machten einen Termin aus, und er sagte, er würde das alles deaktivieren und ausbauen, d.h. den DPF rausbauen, leerschlagen und wieder einbauen, und ich käme damit auch über den TÜV.
Gesagt getan, er machte alles für 250€ , die Lampen gingen auch tatsächlich aus, und er gab mir noch den TIpp, den TÜV aber nicht mehr bei dem selben VW-Vertragshändler zu machen, sondern anderswo hinzufahren.
Ich tat das, bestand auch die AU sofort ohne Probleme und bekam neu TÜV.
Nach ca. 5 Monaten ging plötzlich die ABS Lampe an, und ich fuhr wieder zum VW-Vertragshändler, um das reparieren zu lassen.
Der nahm den Auftrag auch an, doch rief mich nächsten Tag, dass er das Auto so nicht mehr vom Hof lassen dürfe, da der DPF Filter leer sei und das kaputte AGR-Ventil deaktiviert und "totgelegt" sei.
Er lasse das Auto nur vom Hof, wenn das ordnungsgemäß repariert werden würde, oder ich das Auto an ihn verkaufen würde.
Was soll ich nun tun?
Der Typ, der das AGR Ventil rausprogrammiert hatte, sagte ich solle das Auto abmelden, und dann einen fiktiven Kaufvertrag mit einem Bekannten machen, und dann mit einem Autoanhänger den Wagen abholen, und dann muß der VW Händler das Auto rausgeben. Stimmt das so??
 
Zuletzt bearbeitet:

natasternchen

Aktives Mitglied
Guten Abend,

ich fange mal ganz von vorne an.
Ich habe einen älteren Volkswagen, und da leuchtete die MKL-Lampe (Gelbe Motortkontroll-Lampe).
Ich fuhr damit 8 Monate rum, bis ich zum TÜV mußte.
TÜV lies ich wie bisher immer beim VW-Vertragshändler machen, also erteilte ich denen den Auftrag "Neu TÜV zu machen".
Nächsten Tag riefen die mich an, und meinten, der Wagen würde so nicht durch den TÜV mit der leuchtenden MKL Lampe gehen, also haben die das erst gar nicht versucht, dafür aber den Wagen ausgelesen, und es müße das AGR-Ventil neu und der DPF Rußpartikelfilter, das würde aber einen höheren 4 stelligen Betrag kosten-.
Bloß die Reparatur übersteige den Zeitwert, also wollte der VW-Händler den Wagen für 300€ kaufen.
Da ich sowieso 2 Monate TÜV überziehen kann, sagte ich ihm, dass ich mir das noch einmal überlegen möchte und fuhr von dannen.
In der Zeitung im WOB-Kurier sah ich dann einen Reparaturanzeige von jemanden, der sich auf AGR-Ventile und DPF spezialisiert hatte, und rief den an.
Wir machten einen Termin aus, und er sagte, er würde das alles deaktivieren und ausbauen, d.h. den DPF rausbauen, leerschlagen und wieder einbauen, und ich käme damit auch über den TÜV.
Gesagt getan, er machte alles für 250€ , die Lampen gingen auch tatsächlich aus, und er gab mir noch den TIpp, den TÜV aber nicht mehr bei dem selben VW-Vertragshändler zu machen, sondern anderswo hinzufahren.
Ich tat das, bestand auch die AU sofort ohne Probleme und bekam neu TÜV.
Nach ca. 5 Monaten ging plötzlich die ABS Lampe an, und ich fuhr wieder zum VW-Vertragshändler, um das reparieren zu lassen.
Der nahm den Auftrag auch an, doch rief mich nächsten Tag, dass er das Auto so nicht mehr vom Hof lassen dürfe, da der DPF Filter leer sei und das kaputte AGR-Ventil deaktiviert und "totgelegt" sei.
Er lasse das Auto nur vom Hof, wenn das ordnungsgemäß repariert werden würde, oder ich das Auto an ihn verkaufen würde.
Was soll ich nun tun?
Der Typ, der das AGR Ventil rausprogrammiert hatte, sagte ich solle das Auto abmelden, und dann einen fiktiven Kaufvertrag mit einem Bekannten machen, und dann mit einem Autoanhänger den Wagen abholen, und dann muß der VW Händler das Auto rausgeben. Stimmt das so?
Ganz klar illegal, was Du gemacht hast. Du hast Dir auf betrügerische Weise eine AU erschlichen. Partikelfilter sind nicht dazu da, dass man sie leerschlägt sondern für die Reinigung der Abgase.

Mich wundert, dass Du hier wirklich diese Frage stellst! Ist doch klar, dass sowas illegal ist. Es ist neben Betrug auch noch eine Steuerhinterziehung, da Du ja eine Ersparnis aufgrund der (angeblich) guten Abgasreinigung hast: https://dpf-clean.de/aktuelles/illegaler-ausbau-oder-deaktivierung-des-dpf/

Die Polizei würde den Wagen sofort zwangsstilllegen, wenn sie Dich aufgreift und ein Strafverfahren starten.

Und der Tipp von Deinem Bekannten ist hochidiotisch. Wenn ich der Händler wäre und Du mir mit dieser Nummer kommst, würde ich Dich direkt bei der Polizei anzeigen. Deinen Herausgabeanspruch kannst Du Dir in der Pfeife rauchen.
 

Shorn

Sehr aktives Mitglied
Guten Abend,

ich fange mal ganz von vorne an.
Ich habe einen älteren Volkswagen, und da leuchtete die MKL-Lampe (Gelbe Motortkontroll-Lampe).
Ich fuhr damit 8 Monate rum, bis ich zum TÜV mußte.
TÜV lies ich wie bisher immer beim VW-Vertragshändler machen, also erteilte ich denen den Auftrag "Neu TÜV zu machen".
Nächsten Tag riefen die mich an, und meinten, der Wagen würde so nicht durch den TÜV mit der leuchtenden MKL Lampe gehen, also haben die das erst gar nicht versucht, dafür aber den Wagen ausgelesen, und es müße das AGR-Ventil neu und der DPF Rußpartikelfilter, das würde aber einen höheren 4 stelligen Betrag kosten-.
Bloß die Reparatur übersteige den Zeitwert, also wollte der VW-Händler den Wagen für 300€ kaufen.
Da ich sowieso 2 Monate TÜV überziehen kann, sagte ich ihm, dass ich mir das noch einmal überlegen möchte und fuhr von dannen.
In der Zeitung im WOB-Kurier sah ich dann einen Reparaturanzeige von jemanden, der sich auf AGR-Ventile und DPF spezialisiert hatte, und rief den an.
Wir machten einen Termin aus, und er sagte, er würde das alles deaktivieren und ausbauen, d.h. den DPF rausbauen, leerschlagen und wieder einbauen, und ich käme damit auch über den TÜV.
Gesagt getan, er machte alles für 250€ , die Lampen gingen auch tatsächlich aus, und er gab mir noch den TIpp, den TÜV aber nicht mehr bei dem selben VW-Vertragshändler zu machen, sondern anderswo hinzufahren.
Ich tat das, bestand auch die AU sofort ohne Probleme und bekam neu TÜV.
Nach ca. 5 Monaten ging plötzlich die ABS Lampe an, und ich fuhr wieder zum VW-Vertragshändler, um das reparieren zu lassen.
Der nahm den Auftrag auch an, doch rief mich nächsten Tag, dass er das Auto so nicht mehr vom Hof lassen dürfe, da der DPF Filter leer sei und das kaputte AGR-Ventil deaktiviert und "totgelegt" sei.
Er lasse das Auto nur vom Hof, wenn das ordnungsgemäß repariert werden würde, oder ich das Auto an ihn verkaufen würde.
Was soll ich nun tun?
Der Typ, der das AGR Ventil rausprogrammiert hatte, sagte ich solle das Auto abmelden, und dann einen fiktiven Kaufvertrag mit einem Bekannten machen, und dann mit einem Autoanhänger den Wagen abholen, und dann muß der VW Händler das Auto rausgeben. Stimmt das so?

Ja da der Wagen ja immer noch dein Eigentum ist. Wenn du den Wagen aber vorher fiktiv veräußerst muss der neue Eigentümer mit vor Ort sein.
Würde der VW Händler ihn einbehalten wäre das Diebstahl nach STGB.
 

SFX

Aktives Mitglied
Hallo,

Ach du meine Güte! Was soll man da sagen, ihr seid allesamt Betrüger_innen (M/W/D) und bescheißt euch gegenseitig!

Du wolltest den TÜV veräppeln und wurdest schlussendlich selbst veräppelt. Dumm gelaufen, würde ich sagen.

Mein Tipp: Lasse den Wagen ordnungsgemäß bei VW instandsetzen und verbuche die 250 EUR, die du dem Mechaniker bezahlt hast, als Lehrgeld. Der Wagen darf von der Werkstatt so nicht mehr herausgegeben werden und muss im schlimmsten Falle sogar verschrottet werden.

LG,
SFX
 
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GrayBear

Aktives Mitglied
Hallo Pascal-77,

gleich vorneweg: ich bin kein Anwalt und das ist keine Rechtsberatung. Da scheint ja einiges schiefzulaufen.

Der Typ mit dem AGR-Ventil hat nicht recht, denn wenn Du das Auto abmeldest, hat es keine Straßenzulassung mehr und damit wird der Abtransport schwieriger und was ändert eine Abmeldung daran, dass der Autohändler das Auto nicht herausgeben will? Stimmt! Garnichts. Der Punkt ist: Du kannst nicht einfach die Polizei anrufen und die Jungs helfen Dir dann. Das machen die nur, wenn ein vollstreckbarer Titel vorliegt und ein Gerichtsvollzieher den durchsetzen will. Den Titel und den Gerichtsvollzieher gibt es nur nach einem Gerichtsverfahren. Das mit der Abmeldung ist ein abstruse Idee.

Die Sache ist: der KFZ-Händler darf ein sogenanntes Pfandrecht nur ausüben, wenn Du Deine Rechnung nicht bezahlt hast. Gibt es eine fällige Rechnung? Dass Dein Auto eine gültige Straßenzulassung und sogar TÜV hat, hat er nicht zu beurteilen und dass Dein Auto eine Mangel hat, gibt ihm kein Pfandrecht in die Hand. Dazu gibt es einen Artikel im Hamburger Abendblatt.

Das Verhalten des KFZ-Händlers grenzt an Nötigung oder gar Erpressung, denn es liegt kein rechtlicher Grund für einen Einbehalt vor. Du könntest ihn also bei der Polizei anzeigen, denn er will Dich zu einem Verkauf zwingen, den Du nicht willst.

Aber nun heißt es taktisch klug vorzugehen, denn die Nötigung oder Erpressung musst Du beweisen können. Also brauchst Du Zeugen. Geh also mit einem verlässlichen Menschen dort hin und verlange die Herausgabe Deine Autos. Lass ihm nicht so viel Zeit, damit er eine horrende Rechnung erfinden kann.

Du kannst auch Hilfe von der KFZ-Innung bekommen. Die Adresse findest Du sicher im Internet. Die Innung hat Sachverständige und Berater und kann auch Streitigkeiten schlichten.

Hast Du einen Zweitschlüssel für das Auto? Wenn der Wagen nur auf dem Parkplatz steht, darfst Du ihn einfach mitnehmen und er darf Dich nicht daran hindern. Wenn er in Deinem Wagen eine Gefahr sieht, darf er Dich nur bei der Zulassungsstelle melden. Falls er Dich hindern will und Dich anfasst, ruf die Polizei an.

Lass Dich nicht hinreißen ihm mit einer Anzeige zu drohen, denn dann nötigst Du ihn. Geh auf dem schnellsten Weg mit einem Zeugen dort hin und wenn er die Herausgabe dann immer noch verweigert, dann könntest Du folgendes sagen: "Ich möchte Sie darüber informieren, dass Sie die Herausgabe vor Zeugen verweigern. Deshalb werde ich Sie nun bei der Polizei wegen Nötigung anzeigen. Durch Ihre ungerechtfertigte Weigerung entsteht mir ein wirtschaftlicher Schaden, den ich ebenfalls geltend machen werde. Hinzu kommen noch Anwalts- und Gerichtskosten. Denken Sie nicht, dass wir uns gütlich einigen sollten?"
 

grauer Kater

Aktives Mitglied
Dein Auto gehört Dir.
Du musst es niemandem verkaufen.
Was die Werkstatt allerdings fast tun muß: Ein nicht mehr fahrtaugliches Fahrzeug "aus dem Verkehr ziehen" bzw. tatsächlich nicht mehr vom Hof lassen (würde ich tun, wenn es meine Werkstatt wäre, ich würde das mit der Polizei und einem Kfz-Sachverständigen klären, falls Du darauf bestehst...natürlich zu Deinen Kosten).
Es ist dabei irrelevant, ob es Deine Karre vor ein paar Monaten tatsächlich durch den TÜV geschafft hat.
Jetzt würde es das nicht mehr tun.

Was Du machen kannst: Das Auto abmelden und es mit einem Hänger oder einem Abschleppdienst abholen.
Was ich an Deiner Stelle tun würde: Das Auto abmelden und an den Händler verkaufen als Ersatzteilreservoir, bekommst dann wenigstens noch ein bisserl Geld dafür...ist eh schon genug, was Du "investiert" hast in der Vergangenheit.

P.S.: Das erinnert mich ganz schwer an die Big Bang Theory, als in Pennys altem Golf ständig die Motorkontrollleuchte...ja, leuchtete. Sie hat das auch ignoriert.
 

grauer Kater

Aktives Mitglied
Hast Du einen Zweitschlüssel für das Auto? Wenn der Wagen nur auf dem Parkplatz steht, darfst Du ihn einfach mitnehmen und er darf Dich nicht daran hindern. Wenn er in Deinem Wagen eine Gefahr sieht, darf er Dich nur bei der Zulassungsstelle melden.
Das ist ein ganz toller Tip, holy shit.
Weißt Du, was dann dem naiven TE passieren kann, wenn er auf der Fahrt nach Hause oder sonst einer Fahrt Sach-...oder noch schlimmer...Personenschaden anrichtet?
Es zahlt dann keine Versicherung mehr.
 

GrayBear

Aktives Mitglied
@Pascal-77 : wie Du siehst, kann man ganz unterschiedlicher Meinung sein und Du musst Dir selbst zurecht legen, was Dir richtig erscheint und Du solltest dabei nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Durch ein defektes AGR-Ventil und einen kaputten Rußpartikelfilter verliert das Auto noch nicht sofort seine Betriebssicherheit. Anders wäre es bei defekten Bremsen oder ähnliches. Da das Fahrzeug aktuell eine Zulassung hat, ist der Versicherungsschutz nicht bedroht, es sei denn, die Zulassungsstelle oder die Polizei ordnet die Stilllegung an. Dies ist aber aktuell nicht der Fall.

Noch immer ist nicht geklärt, ob eine unbezahlte Rechnung existiert, die das Pfandrecht des Autohauses rechtfertigen würde und so können wir alle nur raten. Wie auch der von @Hajooo gepostete Artikel belegt, darf die Kfz-Werkstatt den Wagen nicht einfach behalten.

Wer ein Auto mit neuem TÜV im Wert von 300,-€ fährt, wird wahrscheinlich nicht so einfach 250,-€ abschreiben können, geschweige denn eine Reparatur in vierstelliger Höhe bezahlen. Ist auch nur eine Vermutung. Ein wenig stutzig macht mich auch, dass der Händler das Auto kaufen will. Also muss die Karre etwas mehr wert sein, als 300,-€

Da die Eigentumsverhältnisse klar sind und das Pfandrecht scheinbar rechtswidrig angewendet wird und das Auto eine gültige Straßenzulassung nebst Versicherung besitzt, kann der Besitzer das Auto mitnehmen. Allerdings nicht mit Gewalt. Und wenn die Bremsen nicht mehr korrekt funktionieren (ABS-Lampe), dann muss das Auto auf einen Hänger geladen werden, denn Fahren oder Abschleppen wäre dann sehr gefährlich. Da zählt kein holy shit.
 
Zuletzt bearbeitet:

Hajooo

Sehr aktives Mitglied
Nach ca. 5 Monaten ging plötzlich die ABS Lampe an,
Hat er zum Schluß noch normal gebremst ?

Es wird wohl ein Sensor "spinnen".

Bremsen sollte er weiterhin trotzdem.

Frag doch mal den AGR/DPF-Spezialist ob er eine befreundete Werkstatt kennt, die dein ABS Problem lösen kann.

Rausgeben muß der VW Händler das Fahrzeug.
Er soll dir die Rechnung fertig machen und du holst es ab.
PUNKT

Gruß Hajooo
 
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