Kommt mir alles recht seltsam vor.
Ist das eine Firma mit Poststelle, wer ist dann da für den Schriftverkehr zuständig.
Die Zuständigkeiten sind doch in der Arbeitsplatz Beschreibung und Arbeitsvertrag schriftlich geregelt.
Solche Zustellungen sind an den Schuldner Adressiert nicht einfach an eine Firma.
Über die Niederlegung wird eine schriftliche Mitteilung auf dem vorgesehenen Formular unter der Anschrift der Person, der zugestellt werden soll, in der bei gewöhnlichen Briefen üblichen Weise abzugeben oder, wenn das nicht möglich ist, an der Tür der Wohnung, des Geschäftsraums oder der Gemeinschaftseinrichtung angeheftet.
Das Schriftstück gilt mit der Abgabe der schriftlichen Mitteilung als zugestellt.
Der Zusteller vermerkt auf dem Umschlag des zuzustellenden Schriftstücks das Datum der Zustellung, d. h. wann er das Schreiben in den Briefkasten geworfen hat.
Und das ist ja nur ein letzter Schritt bei Schulden, wenn der Gerichtsvollzier kommt.
Davon sollte der Firmen Chef doch wohl gewusst haben, was kommt, wenn er nicht zahlt.
Das kann er nicht einfach an Mitarbeiter delegieren, die verantwortlich machen.
Dann stellt der Gerichtshof fest, dass der Vermerk des Zustellers kein 100% Beweis der Zustellung sei.
Trägt der Adressat unter Beweisantritt vor, das Schriftstück nicht erhalten zu haben, ist das Gericht zu Ermittlungen verpflichtet, vor allem zur Vernehmung der Zustellungsperson.