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AG verlangt Eidesstaatliche Erklärung...

Verstehe nicht was das mit der eidst. Erklärung soll. Wichtig ist jetzt nur Kontakt mit dem Finanzamt und dem GV aufzunehmen, um die Sache zu klären. Die Firma muss doch nur die fällige Kohle überweisen und gut ist.

Der Brief ging verloren und die Rechtsmittelfristen wurden versäumt. Der AG möchte Einsetzung beantragen und dafür sein Nichtverschulden nachweisen. Ein alltäglicher Vorgang.
 
Wahrscheinlich war das nicht der erste Brief vom Gerichtsvollzieher als "förmliche Zustellung" und die haben in aller Regel diese gelbe Farbe, damit sie auch auffallen und sie haben eine hohe Beweiskraft und dagegen möchte der AG nun vorgehen.
 
Wahrscheinlich war das nicht der erste Brief vom Gerichtsvollzieher als "förmliche Zustellung" und die haben in aller Regel diese gelbe Farbe, damit sie auch auffallen und sie haben eine hohe Beweiskraft und dagegen möchte der AG nun vorgehen.
Du scheinst Dich ja auszukennen. Warum gehen dann solche wichtigen Briefe nicht per Einschreiben (plus vielleicht Rückschein) raus?
 
Mein Mann ist sauer das er in so eine heikle Situation reingezogen wird. Er will nicht für den Fehler von einem seiner Kollegen haften müssen. Er fragt sich was halt wäre wenn der Postbote oder einer seiner Kollegen lügt und ihn beschuldigt. Was wäre in so einem Fall ?
Seid Ihr im Rechtsschutz bzgl. Arbeitsrecht? Ich würde einen Anwalt aufsuchen, bevor ich etwas unterschreibe.
 
@ M&B ... 🙂

Melde Dich doch einmal kurz, wie es nun bei Euch weitergegangen ist oder weitergeht.
Ich wünsche Euch einen positiven Verlauf dieser Angelegenheit!

Inzwischen werden hier ja hauptsächlich Privatgespräche "an Euch vorbei" geführt. 😉
 
Zuletzt bearbeitet:
Du scheinst Dich ja auszukennen. Warum gehen dann solche wichtigen Briefe nicht per Einschreiben (plus vielleicht Rückschein) raus?
Da fragst Du mal besser die zuständigen Behörden und die Post. Eine Zustellurkunde wird nach meiner Kenntnis hauptsächlich von einer Behörde oder einem Gericht ausgestellt und sie ist günstiger, als ein Einschreiben mit Rückschein, gilt aber als "zugestellt", auch wenn der Empfänger nicht gegengezeichnet hat. Bei einem "Einschreiben mit Rückschein" kann der Empfang abgelehnt werden und dann gilt es als "nicht zugestellt". Bei einer "Zustellurkunde" bestätigt den Eingang der Postbote oder die Postbotin und damit ist der Empfang quittiert. Praktisch für den Absender.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du scheinst Dich ja auszukennen. Warum gehen dann solche wichtigen Briefe nicht per Einschreiben (plus vielleicht Rückschein) raus?
Weil das amtliche Zustellungen mit Bestätigungen sind.
Also immer Behörden, Gerichte, GVZ etc.


Und wenn später nach einem gelben Brief gesucht wurde, weiß auch jeder, dass er gelb ist. 😜

Ich habe schon x Erklärungen an Eides statt abgegeben, da gibt es gar kein Problem, wenn sie der Wahrheit entspricht.

Das liegt aber auch an meiner Branche, in der es um sehr viele Rechtsmittelfristen geht.

Was hier genau passiert ist, weiß keiner, ist doch auch nicht wichtig.
Einen Anwalt braucht man für so ein Gedöns nicht.
Es ist eine Glaubhaftmachung, also für den AG ein Beweismittel, weil er, wie schon anfangs erwähnt, gegen eine gerichtliche Maßnahme vorgehen möchte/muss.
 

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