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AG verlangt Eidesstaatliche Erklärung...

Heißt das es ist gar nicht gültig ? Er soll morgen zum Büro und es dort machen. Ich weiß nicht ich kenne mich mit sowas überhaupt nicht aus und mein Mann auch nicht.
 
Nun kam wohl ein Schreiben, in dem sich ein Gerichtsvollzieher angekündigt hat da auf den ersten Brief nicht reagiert wurde
Verstehe nicht was das mit der eidst. Erklärung soll. Wichtig ist jetzt nur Kontakt mit dem Finanzamt und dem GV aufzunehmen, um die Sache zu klären. Die Firma muss doch nur die fällige Kohle überweisen und gut ist.
 
ICH ... würde diese eidesstattliche Erklärung abgeben.
Was soll denn passieren?

"An Eides statt" bedeutet doch:
Ich hebe nicht meinen Finger, sondern bestätige schriftlich, nicht zu lügen.

Mehr verlangt der Arbeitgeber doch auch nicht. Jedenfalls vorerst.
 
Ich vermute, dass die Fa., die Kohle nicht überweisen kann. Bevor der GV eingeschaltet wird, gibt es schon einige Schreiben (hab ich leider auch meine Erfahrungen mit als Unternehmer). Ganz davon ab, schickt das FA keinen GV, sondern macht das Konto direkt dicht.
Als AN würde ich eher die Frage stellen, ob der Arbeitsplatz noch sicher ist.

Ich halte diese Erklärung für ein Ablenkungsmanöver des AG.
 
Dein Mann ist Angestellter und der Chef sollte bei einer solchen Forderung, die ja nicht vom Himmel fällt, andere Probleme haben. Was soll eine Eidesstattliche Versicherung denn bringen und vor allem wem. Er sollte garnichts erklären, und schriftlich schon zweimal nicht. Dann mal sehen wie der Chef reagiert....selbst wenn es unangenehm wird, solche Situationen kommen vor im Geschäfts- und Berufsleben. Immer ruhig, sachlich und höflich bleiben.
 
Hallo TE,
dein Mann soll in der EV lediglich bestätigen, dass er an dem betreffenden Tag keine Post angenommen hat?
Wenn er das nicht getan hat, kann er die EV ruhigen Gewissens unterzeichnen.
Finanzielle Probleme der AG sind nicht seine. Und anpinkeln kann ihn da auch kein Kollege.
 
Ein Brief ist verloren gegangen.
Dadurch wurde ein Termin versäumt, und es kam der Gerichtsvollzieher.

Natürlich ist der Chef verärgert über die Schwierigkeiten, die er nun hat - und möchte herausfinden, wer den Brief „verschludert hat“.

Weiß er, wer es war, wird derjenige Schwierigkeiten bekommen.

So ist es für denjeniger, der es NICHT war, wichtig, „unter Eid“ zu versichern: ICH WAR ES NICHT.

Gibt er diese Erklärung NICHT ab, macht ihn das doch nur verdächtig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kommt mir alles recht seltsam vor.
Ist das eine Firma mit Poststelle, wer ist dann da für den Schriftverkehr zuständig.
Die Zuständigkeiten sind doch in der Arbeitsplatz Beschreibung und Arbeitsvertrag schriftlich geregelt.
Solche Zustellungen sind an den Schuldner Adressiert nicht einfach an eine Firma.

Über die Niederlegung wird eine schriftliche Mitteilung auf dem vorgesehenen Formular unter der Anschrift der Person, der zugestellt werden soll, in der bei gewöhnlichen Briefen üblichen Weise abzugeben oder, wenn das nicht möglich ist, an der Tür der Wohnung, des Geschäftsraums oder der Gemeinschaftseinrichtung angeheftet.
Das Schriftstück gilt mit der Abgabe der schriftlichen Mitteilung als zugestellt.
Der Zusteller vermerkt auf dem Umschlag des zuzustellenden Schriftstücks das Datum der Zustellung, d. h. wann er das Schreiben in den Briefkasten geworfen hat.

Und das ist ja nur ein letzter Schritt bei Schulden, wenn der Gerichtsvollzier kommt.
Davon sollte der Firmen Chef doch wohl gewusst haben, was kommt, wenn er nicht zahlt.
Das kann er nicht einfach an Mitarbeiter delegieren, die verantwortlich machen.
Dann stellt der Gerichtshof fest, dass der Vermerk des Zustellers kein 100% Beweis der Zustellung sei.
Trägt der Adressat unter Beweisantritt vor, das Schriftstück nicht erhalten zu haben, ist das Gericht zu Ermittlungen verpflichtet, vor allem zur Vernehmung der Zustellungsperson.
 
Es ist einfach so, dass die Eigentümer der Firma offensichtlich bestreiten das Schreiben jemals bekommen zu haben.
Und nun soll jeder eidesstattlich versichern, dass er das Schreiben nie erhalten oder gesehen hat.
Wenn Dein Mann das nie gesehen oder erhalten hat und auch noch beweisen kann, dass er damals die Post gar nicht empfangen konnte, weil er noch keinen Schlüssel zum Postkasten hatte, kann er die Versicherung beruhigt abgeben.
 

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