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Abmahnung wegen Verstoßes gegen das Arbeitszeitschutzgesetz

mdz

Mitglied
Hallo!

Mein Bruder ist bei einer Zeitarbeitsfirma eingestellt.
1 Monat war befristet und dann hat er eine Firma gefunden, die ihn ausleihen möchte (er kann dort in seinem erlernten Beruf arbeiten).
Dann wurde der Vertrag zum Ablauf vernichtet und es wurde rückwirkend ein unbefristeter Vertrag geschlossen.
Doch nun ist es so, dass dort im Betrieb sehr viel los ist und manchmal auch lange gearbeitet wird.
Nun hat mein Bruder eine Abmahnung von der Zeitarbeitsfirma erhalten. Aber er ist doch an den Weisungen gebunden! Er kann ja schlecht einfach nach Hause gehen?
Müsste nicht der Entleiher eine Abmahnung bekommen?
Der Sachbearbeiter meinte, die Abmahnung wäre nur für die Akten.

Und wie ist es eigentlich mit diesem Zeitkonto? Es darf 150 Stunden im Plus sein? Doch was ist darüber? Müssen die Stunden, die drüberliegen ausgezahlt werden?

Ich habe echt Bedenken... er hat ja grad Arbeit gefunden und dann sowas. Aber ich kann auch die gesetzliche Seite verstehen, denn die Mitarbeiter werden ja eigentlich ausgenutzt...

LG
MDZ



Edit:
Es geht hier um 53Std. in einer Woche, die wohl nicht ok waren.
Kann gut sein, dass ein Tag mal etwas über 12 Std. war... :/
 
Zuletzt bearbeitet:
Grüss Dich mdz,

am besten würde ich mal auf dem Arbeitsamt oder einem Sozialverband nachfragen.
In erster Runde das Arbeitsamt anrufen und fragen.

Gruss und viel Erfolg

Heinzelmänchen
 
Hallo mdz,

grundsätzlich darf nach dem Arbeitszeitgesetz die mittlere tägliche Arbeitszeit nicht mehr als 8 Stunden betragen. Ausnahmsweise kann maximal 10 Stunden täglich gearbeitet werden, wenn die Mehrarbeit innerhalb von 1/2 Jahr durch Freizeit wieder ausgeglichen wird und sich somit ein Mittelwert von 8 Stunden pro Arbeitstag ergibt.

Das ist Gesetz und der Arbeitgeber ist gehalten diese Zeiten zu dokumentieren.

Sicher wird das in vielen Fällen nicht gemacht und der Chef ist froh, wenn manchmal 12-14 Stunden gearbeitet wird. Aber auffallen darf das nicht!

In Deinem Fall muss es jedoch auffallen, da die Leiharbeitsfirma gehalten ist, die Einhaltung der Gesetzlichen Bestimmungen zu kontrollieren.

Ich halte die Abmahnung auch für übertrieben. Beim Ersten Mal hätte ein ernstes Gespräch sicher auch gereicht...

Nun, mit der Abmahung dokumentiert die Leiharbeitsfirma, dass sie ihren Verpflichtungen nachgekommen ist.

Wenn Dein Bruder trotzdem einmal länger arbeiten muss/möchte, geht das nur "Formlos", d. h. ohne es aufzuschreiben. Passiert dann in der 15. Arbeitsstunde ein Unfall, gibt es allerdings eine Menge Ärger für alle Beteiligten!

Ich hoffe, Dir mit diesen Zeilen geholfen zu haben.

John

Nachtrag: In Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen können geringfügig abweichende Regelungen stehen.
 

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