nessuno
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... schon mal davon gehört, das das keine Sau interessiert! Der Käufer muß klagen peng bumm aus!
Und der Betrug muß VON EINEM GUTACHTER NACHGEWIESEN WERDEN. Der Richter kann und darf das nämlich nicht!
Frauke
Wenn du alles so gut weißt warum schreibst du dann das ihr ein Autohandel habt und dann auf einmal ist er ein Gutachter? Ich kenne kein Autohändler der auch Gutachter ist und ich kenne echt einige Gutachter.
Man muss nicht zum Gericht, es reicht durchaus ein kleines nettes Telefonat vom Anwalt beim Händler, echt das wirkt wunder.
Und wie hier schon geschrieben wurde hat man durch TÜV-Berichte, Reparaturgeschichte, ganz schnell ohne Gutachter handfeste Beweise.
Ein Menschen der betrogen ist zu raten das Geld ab zu schreiben obwohl es einfache Mittel und Wege gibt hier gegen an zu gehen sollte sein beruf als Gutachter noch mal überlegen.