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Abbruch Ausbildung - Unterstützung für Azubi

die entsprechende kammer hat einen ausbildungsberater zu stellen der bei solchen fragen zuständig ist und ggf. vermittelt. wäre tatsächlich mal schön wenn die neben zwangsbeiträgen kassieren auch mal ihrem auftrag nachkommen würden.

das ist keine rechtsberatung, ich wurde nur durch die ausbildereignungsprüfung darauf aufmerksam gemacht. siehe §71 und 76 berufsbildungsgesetz.
 
Zuletzt bearbeitet:
die entsprechende kammer hat einen ausbildungsberater zu stellen der bei solchen fragen zuständig ist und ggf. vermittelt. wäre tatsächlich mal schön wenn die neben zwangsbeiträgen kassieren auch mal ihrem auftrag nachkommen würden.

das ist keine rechtsberatung, ich wurde nur durch die ausbildereignungsprüfung darauf aufmerksam gemacht. siehe §71 und 76 berufsbildungsgesetz.
Ich verstehe das Problem jetzt nicht, falls er sich innerhalb der regulären Lehrzeit, also innerhalb der 3,5 Jahre befindet, ist er nicht kündbar, sofern er sich nichts Schwerwiegendes zu Schulden kommen lässt.
So einfach ist das .

Anders sieht es aus, wenn er x-mal die Lehrziele verfehlt hat und nach 3,5 Jahren immer noch im zweiten Lehrjahr ist.
 
Ich verstehe das Problem jetzt nicht, falls er sich innerhalb der regulären Lehrzeit, also innerhalb der 3,5 Jahre befindet, ist er nicht kündbar, sofern er sich nichts Schwerwiegendes zu Schulden kommen lässt.
So einfach ist das .

Anders sieht es aus, wenn er x-mal die Lehrziele verfehlt hat und nach 3,5 Jahren immer noch im zweiten Lehrjahr ist.
Das hört sich eher danach an und der Auflösungsvertrag ist das "Entgegenkommen" des AG.

@CocoCannelle25 kannst du hierzu mehr Infos geben?
 
Das einzige was mir einfällt, wieviele Fehltage haben sich angesammelt? Um zur Prüfung zugelassen zu werden dürfen nur eine bestimmte Anzahl von Fehltagen vorliegen und wenn diese Zahl schon jetzt erreicht ist dann ist die weitere Ausbildung sinnlos.
 
Ich verstehe das Problem jetzt nicht, falls er sich innerhalb der regulären Lehrzeit, also innerhalb der 3,5 Jahre befindet, ist er nicht kündbar, sofern er sich nichts Schwerwiegendes zu Schulden kommen lässt.
So einfach ist das .

Anders sieht es aus, wenn er x-mal die Lehrziele verfehlt hat und nach 3,5 Jahren immer noch im zweiten Lehrjahr ist.

diese stelle, in persona, beschäftigt sich hauptberuflich mit den themen die den thread opener beschäftigen. es geht darum, dass die kammer, trotz gegenteiliger aussage, eben genau dafür jemanden haben.

Die folgende Textpassage wurde aus https://www.ihk.de/blueprint/servle...4525ff37d30bbadfff/aufhebungsvertrag-data.pdf entnommen

Hinweise zum Aufhebungsvertrag
Das Ausbildungsverhältnis kann in beiderseitigem Einvernehmen durch einen
Aufhebungsvertrag jederzeit beendet werden – auch in den Fällen, in denen eine Kündigung
unzulässig wäre. Vor Abschluss eines Aufhebungsvertrages sollte jedoch stets erwogen
werden, ob das Ausbildungsverhältnis nicht durch die Einschaltung Dritter (Eltern,
Berufsschullehrer/in, Ausbildungsberater/in der zuständigen IHK) gerettet werden kann.
 
diese stelle, in persona, beschäftigt sich hauptberuflich mit den themen die den thread opener beschäftigen. es geht darum, dass die kammer, trotz gegenteiliger aussage, eben genau dafür jemanden haben.

Die folgende Textpassage wurde aus https://www.ihk.de/blueprint/servle...4525ff37d30bbadfff/aufhebungsvertrag-data.pdf entnommen

Hinweise zum Aufhebungsvertrag
Das Ausbildungsverhältnis kann in beiderseitigem Einvernehmen durch einen
Aufhebungsvertrag jederzeit beendet werden – auch in den Fällen, in denen eine Kündigung
unzulässig wäre. Vor Abschluss eines Aufhebungsvertrages sollte jedoch stets erwogen
werden, ob das Ausbildungsverhältnis nicht durch die Einschaltung Dritter (Eltern,
Berufsschullehrer/in, Ausbildungsberater/in der zuständigen IHK) gerettet werden kann.
Nichts anderes schreibe ich die ganze Zeit.
Aber dazu bedarf es einfach jetzt mal weiterer Information der TE.
 
daraus lässt sich eine klare handlung ableiten:

@CocoCannelle25 >>> den Ausbildungsberater der zuständigen IHK ansprechen. Wenn es um die Suche nach einem anderen Betrieb während einer laufenden Ausbildung geht landest du eh bei dem. Der ist ab dem Zeitpunkt ab dem ein Problem besteht bis über eine Schlichtungsstelle hin zum Arbeitsgereicht dein Ansprechpartner. Die BA will 3 Monate vorher von einer möglichen Arbeitslosigkeit wissen.
 

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