pure_virtual
Mitglied
die entsprechende kammer hat einen ausbildungsberater zu stellen der bei solchen fragen zuständig ist und ggf. vermittelt. wäre tatsächlich mal schön wenn die neben zwangsbeiträgen kassieren auch mal ihrem auftrag nachkommen würden.
das ist keine rechtsberatung, ich wurde nur durch die ausbildereignungsprüfung darauf aufmerksam gemacht. siehe §71 und 76 berufsbildungsgesetz.
das ist keine rechtsberatung, ich wurde nur durch die ausbildereignungsprüfung darauf aufmerksam gemacht. siehe §71 und 76 berufsbildungsgesetz.
Zuletzt bearbeitet: