HerrBronsen
Neues Mitglied
Ich befinde mich in einer ähnlichen Situation, wie die Themen starterin
Ich arbeite bei einem kirchlichen Träger, da ist das Problem noch ein wenig verzwickter.
Ich kann nur zum quartalsende kündigen. Das heißt ich habe eine kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende heißt
zum 31.12 31. März; 30. Juni; 30. September;
Und wenn ich jetzt kündigen sollte zum 31.12, dann muss ich das weihnachtsgeld was ich erhalte komplett zurückzahlen.
Erst wenn ich zum 30. Juni kündige, dann muss ich das weihnachtsgeld nicht abgeben.
Das heißt, ich bin noch ein halbes Jahr beschäftigt. Ich erlebe auch Mobbing der übelsten Form
Ich arbeite bei einem kirchlichen Träger, da ist das Problem noch ein wenig verzwickter.
Ich kann nur zum quartalsende kündigen. Das heißt ich habe eine kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende heißt
zum 31.12 31. März; 30. Juni; 30. September;
Und wenn ich jetzt kündigen sollte zum 31.12, dann muss ich das weihnachtsgeld was ich erhalte komplett zurückzahlen.
Erst wenn ich zum 30. Juni kündige, dann muss ich das weihnachtsgeld nicht abgeben.
Das heißt, ich bin noch ein halbes Jahr beschäftigt. Ich erlebe auch Mobbing der übelsten Form