Dalmatiner
Sehr aktives Mitglied
Das Jobcenter muss wieder zuständig werden. Anderenfalls können keine Fördermittel an einen möglichen Arbeitgeber gezahlt werden. Vor allem aber kann des Arbeitgeber die Sozialbeiträge des Beschäftigten nur abführen, wenn dieser als arbeitsfähig eingestuft ist.
Das Jobcenter veranlasst ein medizinisches und /oder psychologisches Gutachten, das von der Agentur für Arbeit erstellt wird. Arbeitsfähig hiesse, mindestens 3 Stunden am Tag eine leichte Tätigkeit ausüben zu können.
Bevor ich aber so eine Behörden-Safari veranstalte, würde ich mich zunächst ehrenamtlich betätigen und schauen was ich tatsächlich leisten kann. Oder in anderes Art die Belastung steigern und schauen ob ich damit zurecht komme.
Das Jobcenter veranlasst ein medizinisches und /oder psychologisches Gutachten, das von der Agentur für Arbeit erstellt wird. Arbeitsfähig hiesse, mindestens 3 Stunden am Tag eine leichte Tätigkeit ausüben zu können.
Bevor ich aber so eine Behörden-Safari veranstalte, würde ich mich zunächst ehrenamtlich betätigen und schauen was ich tatsächlich leisten kann. Oder in anderes Art die Belastung steigern und schauen ob ich damit zurecht komme.