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Gelöscht 77808
Gast
Lucia, Du hast sicher daran gedacht, dass die STA die Sache beweisen muss?
170 II StPO bringt Dich auch nicht weiter, wenn es nichts mehr zu ermitteln gibt.
Und 164 STGB kannst du mit Sicherheit nicht brauchen!
Ich fürchte, dass bei einem solchen Vorfall unmittelbar gehandelt werden muss, ansonsten versickern auf der einen Seite die Fakten und auf der anderen manifestieren sie sich bis zur traumatischen Erfahrung, auf die - jetzt - der Strafanspruch des Staates nicht den gewünschten Einfluss haben könnte.
Lass Dich da zumindest vorher noch mal eingehend von Vertrauenspersonen beraten, also: wie jemand dazu kommt zu begründen, den Anzeigenvorgang weg zu lassen.
170 II StPO bringt Dich auch nicht weiter, wenn es nichts mehr zu ermitteln gibt.
Und 164 STGB kannst du mit Sicherheit nicht brauchen!
Ich fürchte, dass bei einem solchen Vorfall unmittelbar gehandelt werden muss, ansonsten versickern auf der einen Seite die Fakten und auf der anderen manifestieren sie sich bis zur traumatischen Erfahrung, auf die - jetzt - der Strafanspruch des Staates nicht den gewünschten Einfluss haben könnte.
Lass Dich da zumindest vorher noch mal eingehend von Vertrauenspersonen beraten, also: wie jemand dazu kommt zu begründen, den Anzeigenvorgang weg zu lassen.