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109er Gutachten selbst bezahlt? OEG

Tue ich auch nicht (nach zwei Strafverfahren gegen V*** weiß ich sehr wohl, wie ungerecht die Welt ist).

Aber gleich OEG anerkannt zu bekommen (Schädigung verursacht durch eine Gewaltat) scheint um einiges schwieriger als einfach eine Schwerbehinderung anerkannt zu bekommen (aufgrund einer Krankheit = persönliches Schicksal).

Stopp !

Alles was du vom Staat anforderst wird niedergeschmettert oder nur halb zur Kenntniss genommen. Ärztliche Berichte werden teilweise für einen Behindertenausweis ignoriert, dies alles aufgrund irgendeiner entstandenen körperlichen Krankheit, auch wenn sie nicht im Vergleich zur Opferentschädigung steht.
 
Hi ihr Lieben,
habe aufmerksam eure Beiträge verfolgt...
Was mir auffällt, ihr beschreibt das Thema Reha vor Rente....
Ich habe hier den Paragraf...dazu....
§ 29

Sind Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben erfolgversprechend und zumutbar, so entsteht ein Anspruch auf Höherbewertung des Grades der Schädigungsfolgen nach § 30 Abs. 2, auf Berufsschadensausgleich sowie auf Ausgleichsrente frühestens in dem Monat, in dem diese Maßnahmen abgeschlossen werden.

Ich bin da auch dran, bin schon anerkannt und habe 50 gds
und bekomme Grundrente.
Nun fehlt mir noch der BSA, Ausgleichsrente und besondere berufl. Betroffenheit.
Das Problem ist tats. dass viele VÄ die Zahlung der Gelder ablehnen, weil man noch nicht mit den Therapien fertig ist und man sozusagen ja wieder voll genesen könnte...
Und im Gesetz steht ja, man muss alles "durch" haben
damit man diese Gelder bekommen kann....
Fakt ist, dass es gut ist, wenn man einen Opferanwalt hat und Leute kennt, die den BSA ohne Rehas oder ohne berufl. Eingliederung schafften...
Man kann sich darauf berufen, wenn es nicht erfolgsversprechend oder eben nicht zumutbar ist, dass man beruf. Reha macht, dann muss man Leistungen des BVG bekommen.
Dazu ist es gut, wenn man so viele Schreiben wie möglich hat.
Mein VA meint meine Therapie würde nach dem §29 eine medizin. Reha sein...ist es aber nicht und weder eine med. noch eine beruf. Reha ist zumutbar....insbes. wenn man EM Rente bekommt.
Der Nachteil ist nur, wenn man sie befristet bekommt....wäre sie dauerhaft dann muss das VA ohne wenn und aber zahlen....
Ich war in einigen Kliniken, habe zig Arbeitsversuche gestartet und dies muss ein VA anerkennen, denn man sieht bei meiner berufl. Laufbahn sehr wohl, dass alles versucht wurde...
Mein Berufsschaden besteht schon sehr viele Jahre, viel länger als der Antrag nach OEG.
Mal sehen, ob die nicht sogar nachträglich zahlen müssen, wenn feststeht, meine PTBS habe ich schon seit 20 Jahren und konnte deshalb nur in TZ arbeiten!
 
Zitat von Gast
Tue ich auch nicht (nach zwei Strafverfahren gegen V*** weiß ich sehr wohl, wie ungerecht die Welt ist).

Aber gleich OEG anerkannt zu bekommen (Schädigung verursacht durch eine Gewaltat) scheint um einiges schwieriger als einfach eine Schwerbehinderung anerkannt zu bekommen (aufgrund einer Krankheit = persönliches Schicksal).
Schädigungsfolgen müssen kausal sein also einen Schwerbeh.auweis bekommt man viel eher (meine Erfahrung)
als einen Grad der Schädigung vom VA.
Bitte nicht verwechseln sind 2 Paar Schuhe, der Grad der Behinderung umfasst alles, der Grad d. Schädigungen steht für die Folgeschäden aufgrund von Verbrechen.
Und die müssen eindeutig nachgewiesen sein, dass es tats. kausale Schäden sind.
Auch bei einem Beruffsschadensausgleich muss nachgewiesen sein, dass man den Beruf wegen Schädigungsfolgen aufgeben musste...
Hat man nicht kausale Körperschäden wird das gerne als Grund genommen und damit brauchen die VÄ nicht mehr zahlen...
Mir wurde z.B. eine Borderline unterstellt warum ich meinen Beruf aufgegeben habe....Fakt ist ich habe gar keine BL. 🙄
 
Zu der Thematik hätte ich auch noch eine Frage:

Mein Antrag wurde gerade abgelehnt (nach häusliche Gewalt). Obwohl ich in achtwöchiger stationärer und 16wöchiger teilstationärer Behandlung war und ein erneuter Vorfall im Januar (ein Tag vor der Scheidung) stattgefunden hat.
Natürlich ist mein Fall ganz anders gelagert als z. B. nach einer Vergewaltigung.
Wer hat Erfahrungen mit Widerspruch?
 
Schädigungsfolgen müssen kausal sein also einen Schwerbeh.auweis bekommt man viel eher (meine Erfahrung)
als einen Grad der Schädigung vom VA.
Bitte nicht verwechseln sind 2 Paar Schuhe, der Grad der Behinderung umfasst alles, der Grad d. Schädigungen steht für die Folgeschäden aufgrund von Verbrechen.

Ja, das meinte ich. Ich hatte mal gehört, dass es daher einfacher wäre, zuerst eine Schwerbehindertenausweis zu versuchen, weil man dann die Behinderung viel leichter anerkannt bekommt als wenn man es gleich im Rahmen von OEG macht (da macht man dann ja beides zusammen).

Körperschäden habe ich nicht.

Ich weiß ja nicht mal, ob ich überhaupt behindert bin im rechtlichen Sinne. Ich kann zwar als Arbeitnehmerin nicht arbeiten, aber ich habe meine kleine Firma. Sicher wäre ich ohne PTBS viel leistungsfähiger, und ohne die Gewaltat wäre mein Berufsleben viel angenehmer (ich begegne die Täter beruflich).

Und schon deshalb kommt bei mir die stationäre Reha nicht in Frage, weil ich dann kein Einkommen hätte (da mich keine PKV genommen hat, wegen PTBS, bin ich gesetzlich versichert, d.h. keine Lohnfortzahlung und Krankengeld erst nach 6 Wochen).

Ich schätze mal, dass wenn ich Alpträume von der Tat habe, dass das schon eine kausale Folge von der Tat ist.....

Eigentlich geht es mir nicht so ums Geld - ich brauche eine Anerkennung....

Nachtrag:

Manche Psychiater meinen aber doch komplexe PTBS=Borderline? Bzw. dass Borderline vom langandauernden Missbrauch kommt.
 
Nix da Borderline = PTBS das sind zwei völlig verschiedene Sachen.
Meine Symptome: Umkippen bei ähnlichen Situationen, das hat wirklich gar nix mit Borderline zu tun.

Es ist natürlich leichter das OEG zu durchlaufen, je mehr Unterlagen, Belege, etc man schon hat. Je mehr man hat, umso weniger muß untersucht werden.

Aber trotzdem gibt es Bremsfaktoren, die unkalkulierbar sind. So hat der erste Gutachter fast ein Jahr gebraucht vom Auftrag zum 100-seitigen Gutachten. Der zweite hat vor einer Woche den Auftrag bekommen und am 8.3. hab ich schon Termin. Und ich glaub nicht daß der 4 Monate fürs Gutachten braucht wie der erste. Naja kommt ja auch auf den Inhalt an 😛
 
Nix da Borderline = PTBS das sind zwei völlig verschiedene Sachen.

Naja, einige Fachleute sagen ja jetzt, dass es keine Borderline gibt, sondern dass alle Borderline eigentlich komplexe PTBS ist (im Vergleich zu einfache PTBS).

Die Diagnose PTBS gibt es ja im ICD-Schlüssel ja auch erst seit paar Jahren (als ich das erste Mal im Therapie war, vor 10 Jahren, gab es diese Diagnose nicht - bei mir stand also zuerst ängstliche Persönlichkeitssstörung oder so was in der Art).

Und jede Trauambetroffene bekommt ja irgendwann in ihrer Laufbahn diese Diagnose von irgendeinem Psychiater gestellt (mein Arzt sagt: 3 Psychiater, 10 Diagnosen....)

Meine Symptome: Umkippen bei ähnlichen Situationen, das hat wirklich gar nix mit Borderline zu tun.

Hast Du nur deswegen 50% Behinderung anerkannt bekommen? Sonst keine Symptome?

Übrigens kenne ich das Umkippen auch (früher hieß es dann: die spielt nur Theater, um auf sich aufmerksam zu machen >> hysterische Persönlichkeitsstörung oder eben Borderline wegen der "Dramatik")

Aber trotzdem gibt es Bremsfaktoren, die unkalkulierbar sind. So hat der erste Gutachter fast ein Jahr gebraucht vom Auftrag zum 100-seitigen Gutachten. Der zweite hat vor einer Woche den Auftrag bekommen und am 8.3. hab ich schon Termin. Und ich glaub nicht daß der 4 Monate fürs Gutachten braucht wie der erste. Naja kommt ja auch auf den Inhalt an 😛

Viel Glück jedenfalls....

Was steht denn da alles in den 100-Seiten? Symptombeschreibung?

Meine Bremsfaktoren wird sicher die Frage sein, ob Gewaltat oder Unfall.

Ich habe die Diagnose auch von dem PTBS-Spezialiten der Uniklinik. Ich hatte mich geärgert damals, dass sie keine Behandlung anbietet, aber vielleicht war es doch gut, dass ich mal da war, wegen der Diagnose.
 
Ich habe mir von dem letzten Gutachter erklären lassen, dass wenn jemand PTBS schon länger hat man nie mehr eine Persönl.keitsstör.
diagnostizieren darf, weil da eben PTBS schon vorhanden ist und die Sympt.sind ähnlich....so ist es auch mit Borderline...
Mir wurde auch fälschlicherweise BL diagnost...zum Glück mit sehr umfangreichen Gutachten und noch mehr Tests, konnte nun wissenschaftlich bewiesen werden, dass ich PTBS habe...

Ich kann euch nur Mut machen, weiter um eure Rechte zu kämpfen...
 
Ich habe mir von dem letzten Gutachter erklären lassen, dass wenn jemand PTBS schon länger hat man nie mehr eine Persönl.keitsstör.
diagnostizieren darf, weil da eben PTBS schon vorhanden ist und die Sympt.sind ähnlich....so ist es auch mit Borderline...
Mir wurde auch fälschlicherweise BL diagnost...zum Glück mit sehr umfangreichen Gutachten und noch mehr Tests, konnte nun wissenschaftlich bewiesen werden, dass ich PTBS habe...

Ich kann euch nur Mut machen, weiter um eure Rechte zu kämpfen...

Naja, es soll ja demnächst eine neue Diagnose "Posttraumatische Persönlichkeitsstörung" auf den Markt kommen. D.h. wenn Posttraumatische Belastungsstörung chronisch wird (ich denke, länger als 3 Jahre), dann soll es zu einer posttraumatische Persönlichkeitsstörung werden.

Und das Problem mit Betroffenen, die länger in Behandlungen sind, ist eben, dass sie zuerst immer eine andere Diagnose hatten, weil die Diagnose PTBS es damals eben noch nicht auf dem Markt gab.
 

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