Nun, so wie ich das Urteil verstanden habe, kann man Mütter nicht direkt ab dem dritten Lebensjahr des Kindes wieder zwingen, vollzeit arbeiten zu gehen. Die individuelle Situation muss betrachtet werden. So z.B. ob das Kind die Trennung von der Mutter überhaupt verkraftet oder es nicht mehr Aufmerksamkeit bedarf.
Das Problem ist folgendes:
1. Die Definition müssen wieder Gerichte übernehmen.
Was das ohnehin schon überlastete Justizsystem, noch mehr belasten wird.
Wie würdest Du es denn lösen? Kinder bis 3 Jahre, Mutter zu Hause, Kinder 4- 10 Jahre Mutter Teilzeit, Kinder ab 11 Mutter Vollzeit?
Das Wäre sehr pauschal!
2. Wie will man bitte sicher feststellen, ob ein Kind mehr an Aufmerksamkeit der Mutter bedarf, als üblich und sie deshalb nicht Vollzeit arbeiten gehen kann?
Da gibt es die wunderbaren Gutachter, die sich die Hände reiben, weil sie wieder eine Einnahmequelle mehr haben.
3. Ist es doch für die meisten Kinder schwierig, sich von der Mutter zu trennen.
Das mag schon sein. Doch ab 6 Jahren müssen sie in die Schule! Besser ist es, wenn sie ab 3 in den Kiga gehen.
Das alles wird praktisch dazu führen, dass Mütter, die sowas behaupten, generell geglaubt wird und der Ex weiter schön zahlen kann.
Da wird wohl auch das Jugendamt o.ä. zu Rate gezogen werden.