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Vorladung auf Verdacht.. was nun?

Z

Zewa

Gast
...

Ein Beschuldigter muß nichts aussagen! Die Polizei bzw. der Staatsanwalt muß Dir ein Delikt beweisen und nicht Du Deine Unschuld!
Ja, aber man möchte ja immer seine Unschuld beweisen.

Aber du hast ja auch Recht.

Ich war mal als Zeugin eingeladen und da dachte ich auch, ist der Typ blöd? Der konnte es angeblich nicht nachvollziehen was ich gesagt habe, so wirkte es. Ich würde ja jemanden nur schützen wollen.... Bla bla...
Aber Polizei hat immer Recht ;-)
 

mikenull

Urgestein
Es könnte ja um einiges gehen.....
Du weißt ja gar nicht, wie weit die in ihren Ermittlungen sind. Und - wenn Du hingingest - sie werden Dir das auch nicht sagen. Was machst Du, wenn sie Dir den Namen eines Freundes oder Bekannten vorhalten und behaupten, daß derjenige ausgesagt hat, das Du dies oder jenes gemacht hast? Was machst Du dann?
Die Polizei hat eben nicht immer recht. So eine Vorladung ist nichts weiter als ein sparsamer Versuch jemanden zu einem Geständnis zu überreden.
Dafür müssen sie nichts weiter tun. Ruf dort an oder schreib einen Zettel, daß Du nicht kommst, weil Du Dich so einer Sache nicht gewachsen fühlst, und Du Dich sowieso erstmal mit Deinem Anwalt beraten müsstest.
 
Z

Zewa

Gast
Jetzt habe ich noch ein Problem, wegen dem Beratungsschein.
Jetzt bei der Arbeit habe ich viel zu tun und da ich schon Urlaub hatte, kommt dies vorerst nicht in Frage. Die Öffnungszeiten des Amtsgerichts sind von 9-12 Uhr.
Anrufen könnte ich wohl noch schaffen. Aber da muss man bestimmt auch etwas abholen?
Kann ich auch jemand anderen hinschicken bzw. können die mir das zuschicken?
 

Sisandra

Aktiver Nutzer
Mensch Mädel,

ruf da jetzt an und klär das mit denen. Je mehr Zeit du hier im Forum zubringst, ohne dich um die anstehenden Dinge zu kümmern, desto schwieriger wird es doch für dich. Ich denke, du wirst da schon persönlich hin müssen. Aber nachfagen kostet ja nix, also los an die Arbeit!

Gruß
Sisandra
 
Z

Zewa

Gast
:(
Ich habe da gerade bereits angerufen, aber da geht keiner ran. Sprechzeiten sind ja auch nur BIS 12Uhr.

Okay... nun versuche ich es mal beim Anwalt...
 
Zuletzt bearbeitet:

Sisandra

Aktiver Nutzer
Dann probier es über einen Anwalt für Strafrecht. Zumindest die Sekretärin wird dir sagen können, wie das mit dem Beratungsschein läuft. Manchmal kann man das auch direkt beim Anwalt machen.

Gruß
Sisandra
 
B

Benjamin-29

Gast
Hi Zewa,

ab und an werd ich als Sachverständiger, Parteigutachter, oder Zeuge geladen. Aus meiner Erfahrung kann ich dir wirklich nur raten zu tun was dir Sissandra, Mike und Stan dir raten:

Nimm dir von Anfang an einen Anwalt !!!
Auch wenn du die Kosten selbst tragen solltest.

Wegen dem Wort Verdacht, laden die da alle ein, die verdächtig sind?
Ja, es passiert zum Beispiel bei Verkehrsunfällen mit Fahrerflucht oft, dass die Zeugen verschiedene Nummernschilder des geflüchteten Fahrzeugs gesehen haben wollen. Es werden dann erstmal alle genannten Halter als Verdächtige vorgeladen.
 
C

chilli

Gast
Ich hab ja von solchen Sachen absolut keinen Plan.
Was ich echt nicht verstehe ist, warum muss man sich nen Anwalt nehmen, wenn man selber doch ganz genau weiß, dass man nichts getan hat ? Wenn ich doch nichts gemacht habe, dann kann ich ja auch bei der Polizei nichts gestehen, egal was die da dann mit mir versuchen, oder ? :confused:
 

mikenull

Urgestein
Es ist unerheblich ob der Anfrager bzw. die Anfragerin was gemacht hat oder nicht. Man darf ja auch nicht erwarten das es ausgerechnet hier Schuldeingeständnisse gibt.......

OT: Hatten grad letzt den Fall eines Bekannten. Der wurde mit überhöhter Geschwindigkeit geschnappt und hat ausgesagt ( der erste Fehler überhaupt ) das er es sehr "eilig" gehabt habe. Ja, richtig, in diesem Fall geht die Polizei von Vorsatz aus - und das Bußgeld wird verdoppelt. Maul halten und jegliche Aussage verweigern ist besser und zudem ein verbrieftes Grundrecht.
 
Zuletzt bearbeitet:

Sisandra

Aktiver Nutzer
Ich hab ja von solchen Sachen absolut keinen Plan.
Was ich echt nicht verstehe ist, warum muss man sich nen Anwalt nehmen, wenn man selber doch ganz genau weiß, dass man nichts getan hat ? Wenn ich doch nichts gemacht habe, dann kann ich ja auch bei der Polizei nichts gestehen, egal was die da dann mit mir versuchen, oder ? :confused:
Hi chili,

hier gilt wohl der Spruch: Recht haben und Recht bekommen ist nicht immer das Selbe.

Nehmen wir mal an, Zewa hat mit der Sache wirklich nichts zu tun, aber jemand aus ihrem Umfeld. Dieser Jemand hat ihre Daten, an die er irgendwie gekommen ist, vielleicht weil Zewa da etwas zu vertrauensselig damit umgegangen ist, mißbraucht. Für die Polizei sieht es jetzt so aus, dass sie die Schuldige ist. Der Vorfall liegt schon etwa 1/2 Jahr zurück. Zewa kann sich nicht mehr so genau erinnern, was wann passiert ist.

Ein Anwalt kennt die juristischen Fallstricke, weiß aber auch, wie man sich dagegen zur Wehr setzen kann. Otto Normalverbraucher dagegen tappt voll im Dunklen und weiß nicht, wie er sich erfolgreich gegen ungerechtfertigte Vorwürfe wehren kann.

Deshalb macht es wirklich Sinn, da bereits von Anfang an einen Anwalt zu Rate zu ziehen.

LG
Sisandra
 

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