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Aufhebungsvertrag doch nicht so schlimm?

L

Lavendel

Gast
drohende Arbeitslosigkeit - Aufhebungsvertrag

Hallo, Ihr Lieben!

Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen:

Ich arbeite seit mehr als acht Jahren bei einem Kreditinstitut - ein schwerer Fehler.

Ich bin von einem in den anderen Job gerauscht und habe mich nirgendwo so richtig "reingefunden" - das Kaufmännische ist nichts für mich. Darüber hinaus bin ich auch noch krank geworden - chronischer Tinnitus mit Ohrenschmerzen. Zwei Sachen beschäftigen mich jetzt:

1. Die Personalabteilung will mir nicht kündigen, sondern hat mir einen Aufhebungsvertrag angeboten - wegen Krankheit. Ich habe einige gegenteilige Meinungen dazu gehört. Kann mir jemand weiterhelfen?

2. Ich möchte gern eine Umschulung im Bereich Gesundheitswesen machen. Physiotherapie oder Homöopathie. Ob das möglich ist?

Liebe Grüße
 
L

Lavendel

Gast
Hallo, Ihr Lieben da draußen!

Ich bin sehr verunsichert. :confused: Ich habe gestern mit meinem Personalchef gesprochen und ihm gesagt, dass ein Aufhebungsvertrag für mich nicht in Frage kommt.

Er machte große Augen und fragte: "Warum denn nicht, was ist denn nur so schlimm daran", und so weiter.

Ich will ihm nicht unterstellen, dass er mich über den Tisch ziehen will, aber ich traue ihm auch nicht so recht über den Weg.

Bislang hat mir jeder, den ich auf das Thema "Aufhebungsvertrag" angesprochen habe, davon abgeraten, unter anderem mit der Begründung, ih hätte dann nur 10 Monate Anspruch auf ALG.

(Es handelt sich in meinem speziellen Fall um einen Aufhebungsvertrag wegen Krankheit.)

Was mach´ ich denn jetzt? :confused: Ich habe schon einen Termin bei meiner Anwältin und werde mich auch nochmal bei der ARGE beraten lassen.

Hat jemand von Euch vielleicht auch schon - wenn nicht gute, dann doch keine schlechten - Erfahrungen gemacht?

Liebe Grüße

Lavendel
 
S

Sonnja

Gast
Meines Wissens braucht man für einen Aufhebungsvertrag weder Betriebsrat noch Behörden noch Arbeitsgericht. Das heißt, du hast keine Kontrollinstanz.

Und du verlierst deinen Kündigungsschutz, das ist ganz klar ein nachteil. Und wirst 12 Wochen vom ALG gesperrt. Und deine Abfindung (wenn du eine bekommst) wird aufs ALG angerechnet. Ist natürlich auch scheiße.

Da gibts dann noch den Abwicklungsvertrag. Bei dem unterschreibst du, dass du nix gegen die Kündigung hast und dafür wird dir die Abfindung nicht aufs ALG angerechnet. Ist trotzdem eine scheiß-Lösung.
 
C

Chris1970

Gast
Ich würde das vom Rechtsanwalt klären lassen und auch beim Arbeitsamt vorher nachfragen, wie es sich verhält.

Bitte Namen des Arbeitsamtsmitarbeiter notieren und ihn fragen, ob Du Dich auf ihn berufen kannst.
 
L

Lavendel

Gast
Meines Wissens braucht man für einen Aufhebungsvertrag weder Betriebsrat noch Behörden noch Arbeitsgericht. Das heißt, du hast keine Kontrollinstanz.

Und du verlierst deinen Kündigungsschutz, das ist ganz klar ein nachteil. Und wirst 12 Wochen vom ALG gesperrt. Und deine Abfindung (wenn du eine bekommst) wird aufs ALG angerechnet. Ist natürlich auch scheiße.

Da gibts dann noch den Abwicklungsvertrag. Bei dem unterschreibst du, dass du nix gegen die Kündigung hast und dafür wird dir die Abfindung nicht aufs ALG angerechnet. Ist trotzdem eine scheiß-Lösung.
Ich soll ja einen Aufhebungsvertrag wegen Krankheit abschließen - angeblich habe ich dann keine Sperre für das ALG.
 
D

Deichgräfin

Gast
Sperrzeiten sind im Zusammenhang mit der Beendigung der Arbeitsverhältnisses zu verhängen, wenn der Arbeitslose

1. a.) das Arbeitsverhältnis durch eine Eigenkündigung aufgelöst hat, oder
b.) das Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufgelöst worden ist (Aufhebungsvertrag), oder
c.) die arbeitgeberseitige Kündigung auf dem Fehlverhalten des Arbeitnehmers beruht, und

2. das Verhalten des Arbeitnehmers ursächlich für den Verlust des Arbeitsplatzes war und

3. dies vorsätzlich oder fahrlässig geschah, es sei denn

4. er hatte für sein Verhalten einen wichtigen Grund.



Ob deine Tinnitus Erkrankung als Grund für eine Aufhebung des
Arbeitsverhältnisses anerkannt wird,wage ich zu bezweifeln.

Habe in einem anderen Thread gelesen,dass dir dein Beruf keinen Spaß mehr macht,du gerne von der ARGE eine Umschulung finanziert haben möchtest.
Auch dafür sehe ich schwarz.

Welchen Beruf kann man ausüben,in dem diese Erkrankung nicht stört ?:)

Gruß Karin
 
S

Sonnja

Gast
@ Karin

Wo kriegt man denn keine Sperre?? Nur, wenn der Arbeitgeber kündigt ohne dass der Mitarbeiter schuld war?
 

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