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Todesstrafe

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ein kleiner text zum thema geschworene
Wenn Experten lügen...
Studien belegen, dass Geschworene der Aussage eines sogenannten Experten viel Bedeutung beimessen. Ein Experte kann ein Urteil in die eine oder andere Richtung lenken. Aber was geschieht, wenn ein Experte lügt? Was geschieht, wenn er glaubt, es sei seine Aufgabe, eine Mordanklage zu unterstützen, weil der Ankläger schließlich sein Arbeitgeber ist?
Fred Zain war forensischer Experte der Staatspolizei von West Virginia, der in Hunderten von Kriminalfällen aussagte. Er präsentierte sich gut. Er schien sein Sachgebiet so gut zu kennen, dass Geschworene, Staats- oder Rechtsanwälte seine Laborergebnisse nie in Frage stellten. Die Geschworenen glaubten ihm. Sie verurteilten einen Angeklagten, wenn Zain aussagte, seine Testergebnisse belegen die Schuld – selbst wenn andere Beweismittel dem widersprachen oder überhaupt keine belastenden Beweise vorlagen. Fred Zain wurde so etwas wie ein "Star", den Staatsanwälte immer wieder hinzuzogen, besonders dann, wenn sie in einem schwierigen Fall eine Verurteilung erreichen wollten. Zains Leistung führte schließlich sogar zu einem besseren Job. Er leitete die Abteilung für physikalische Beweismittel des Gerichtsmediziners in Texas. Und er tat für Texas, was er bereits für West Virginia getan hatte. Er log!
Fred Zain leistete immer wieder – beinahe routinemäßig – Meineid und brachte Menschen für Verbrechen ins Gefängnis, die sie nie begangen hatten. Als seine Lügen schließlich bekannt wurden, führte er zu seiner eigenen Verteidigung unzureichende Arbeitsmittel und Arbeitsüberlastung an. Das traf auch zu, was er jedoch verschwieg, war, dass er niemals über die Qualifikation verfügte, gerichtsmedizinische Laboruntersuchungen durchzuführen. Aufzeichnungen belegten, dass er als ein nur mittelmäßiger Schüler im Fach "Organische Chemie" versagt hatte. Das interessierte jedoch niemanden; weder als ihm Jobs angeboten wurden, noch als er seine "Experten"-Aussagen machte.
Was er anhand seiner Laboruntersuchungen nicht finden konnte, suchte er in seiner eigenen Art von Logik: "Wenn der Angeklagte schuldig ist, ist es wahrscheinlich, dass der ein oder andere Beweis auch labortechnisch gefunden wird". Er setzte also die Schuld des Angeklagten voraus und passte seine Untersuchungsergebnisse entsprechend an.
Fred Zain wurde schließlich in Texas wegen wiederholten Meineids, Manipulation und Erfindung von Beweismitteln angeklagt – und wurde freigesprochen. West Virginia legte ihm zur Last, seinen Lohn des Bundesstaates und andere Vergütungen angenommen zu haben, während er Beweise verfälschte und vor Gericht log. Aber auch diese Klage wurde 1999 durch Richter Andrew MacQueen zurückgewiesen, der die Anklage als "zu vage" ansah. Fred Zain war jedoch keine Ausnahme.
Im Sommer 2001 leitete der Bundesstaat Oklahoma Ermittlungen gegen die gerichtsmedizinische Chemikerin Joyce Gilchrist ein, nachdem sich der Verdacht erhärtete, dass sie Laborergebnisse fehlinterpretiert und in ihren Gutachten gelogen hatte. Erste Zweifel an ihrer Glaubwürdigkeit kamen auf, als ein DNA-Test die Unschuld des wegen eines Sexualdelikts angeklagten Jeff Pierce ergab, den Gilchrist jedoch zuvor in ihrem Gutachten für schuldige befunden hatte. Ein FBI-Chemiker überprüfte daraufhin fünf weitere Fälle, in denen Gilchrist Analysen erstellt hatte und fand heraus, dass sie in jedem der fünf Fälle Haare und Fasern falsch identifiziert und damit Angeklagte belastet hatte. Ihre Fehlinterpretationen nahmen schließlich ein derartiges Ausmaß an, dass Oklahoma sich entschloss, jeden der 1.700 Fälle, für die Gilchrist mitverantwortlich war, noch einmal zu überprüfen. Auch in mindestens 23 Todesstrafenfällen führte sie Labortests durch und sagte vor Gericht aus – 11 dieser 23 zum Tode Verurteilten wurden bereits hingerichtet. Einer von ihnen war Malcolm Rent Johnson. Vier Gerichtsmediziner testeten erneut Beweismaterial des Tatortes und ihre Ergebnisse widersprachen den Gutachten von Joyce Gilchrist. Johnson starb am 6. Januar 2000 durch die Giftspritze und beteuerte stets seine Unschuld.
Nur wenige Monate nach Gilchrist geriet auch ein weiterer ehemaliger Gerichtsmediziner Oklahomas unter Beschuss. Kenneth Ede sagte 1983 gegen Albert Wesley Brown aus, ein am Tatort gefundenes Haar stamme von ihm. Ein DNA-Test bewies jedoch das Gegenteil. Brown hatte eine lebenslängliche Freiheitsstrafe erhalten und war schließlich neben Jeff Pierce bereits der zweite Gefangene, der aufgrund von DNA-Tests seine Freiheit wiedererlangte. Kenneth Ede sagte auch aus gegen Lois Nadean Smith (hingerichtet am
4. Dezember 2001) und Robert William Clayton (hingerichtet am 1. März 2001). Sobald die Untersuchungen der Arbeiten von Joyce Gilchrist abgeschlossen sind, sollen auch 371 Fälle überprüft werden, in denen Ede Gutachten erstellt und sie bei Gericht vorgetragen hatte. Gilchrist wurde inzwischen entlassen.
Nicht nur Fred Zain, sondern auch Joyce Gilchrist und Kenneth Ede genossen stets das Vertrauen der Gerichte, der Geschworenen und Rechtsanwälte. Sie galten schließlich als Experten. Und welcher Geschworene oder Rechtsanwalt kennt sich schon mit DNA, Fingerabdrücken, Blut, Haaren oder Fasern aus, um Laboranalysen anzweifeln zu können?


[SIZE=-1]Quelle: Truth in Justice [/SIZE]
 

Hallo Rei,

schau mal hier: Todesstrafe. Hier findest du vielleicht was du suchst.

mh...das problem bei den zwölf geschworenen ist leider nur dass diese häufig nach kriterien ausgewählt werden u.a. nur dann wenn sie sagen für die todesstrafe zu sein ansonsten nicht.

Ich bezog mich auf die USA und wie es dort gehandhabt wird. Das jetzt näher anschaun wäre jetzt zu viel - denke ich mal.

tut mir leid aber da bin ich nicht einer meinung mit dir.denkst du wirklich es wäre sinnvoll den eltern ein mitsspracherecht über das maß der strafe zuzusprechen?meiner meinung nach ist das nicht sinnvoll.denn als betroffene person kannst du nicht neutral urteilen sonder lässt dein urteilsvermögen von gefühlen leiten.gefühlen wie rache und genugtuung.denkst du wirklich ,dass das in ordnung wäre?

Wer ein Kind vergewaltigt und tötet muss mit den Konsequenzen zurecht kommen. Und natürlich gehts um Gefühle - es geht nur um Gefühle. Stell Dir mal vor man hat Dein Kind grausam misshandelt und getötet. Klar gehts um Rache. Das ist mehr als verständlich.
Wie soll man an so eine grausame Tat objektiv rangehen? Ein Richter muss abwägen können, aber schon beim Staatsanwalt und Rechtsanwalt ist´s aus mit der Objektivität. Die versuchen ihr Bestes - je nachdem auf welcher Seite sie stehen.
Für mich persönlich ist es gedanklich durchaus gerechtfertigt den Eltern des getöteten Kindes die Chance auf Vergeltung zu geben. Ihr Kind ist tot und kommt nie mehr wieder. Die Eltern müssen ihr Leben lang mit diesem Verlust leben - der Täter nicht?

und was ich auch nicht verstehe ist, dass du täter lebenslang einsperren willst. es sind nunmal 20 % der täter die rückfällig werden.die restlichen 80 % haben somit auch verwirkt?und gleicht eine lebenslange strafe (mit lebenslang meine ich für immer , nicht nur 15 jahre) nicht dem tod?ich denke nicht dass das der richtige weg der prävention und der verminderung von morden ist, aber dies wiederum ist eine sache, in der ich dir nicht reinreden kann.zumindest weisst du das leben eines menschen zu respektieren indem du dich gegen die todesstrafe richtest.das ist gut.ob lebenslange strafe effizient ist oder nicht und ob es ein mörder verdient hat eines tages frei sein zu können, darüber denke ich werden wir uns sowieso nicht einig werden.ich kann nur sagen, dass ich davon überzeugt bin dass mörder zum teil therapierbar sind.und ich bin auch der meinung(jaaa ich weiss dafür hasst ihr mich alle) dass jeder mensch eine zweite chance verdient hat.denn man wird nicht als mörder geboren.man wird auch nicht als unkontrollierbarer triebtäter geboren,sondern man wird zu einem gemacht.und das kann nicht nur durch eigenverschulden entstehen.daran sind mehrere faktoren beteiligt.umfeld erziehung gesselschaft etc. und von daher finde ich es auch nicht gerecht dass ein mörder die alleinige verantwortung trägt und ihm eine zweite chance zu verwehren.das hört sich makaber an aber fehler werden gemacht um aus ihnen zu lernen.und damit verteidige ich keinen mörder damit appeliere ich an die menschlichkeit.
[/quote]

Du darfst nicht verallgemeinern.

Deshalb erwähnte ich, dass es verschiedene Motivationen des Tötens gibt. Notwehr, Eifersucht - und halt auch sexuelle Motive. Das klingt jetzt gruselig, aber man sollte die Leiden des Opfers "vor" dem Tod miteinbeziehen. Wie lange hat der Täter das getötete Kind vorher misshandelt? WAS hat er Alles getan? Das Kind ist nicht nur tot, sondern es musste grausam leiden.
Solche Menschen gehören des Rest ihres Lebens in Sicherheitsverwahrung, damit es nicht wieder geschieht.
Man bekommt es oft genug mit, dass solche Menschen Psychologen austricksten können, einen harmlosen geläuterten Eindruck machen, aber den Wunsch zu töten weiterhin in sich tragen und es auch tun.
Welches Recht ist größer? Die eines unschuldigen Kindes, oder die des Täters?

All diese Fragen sind nicht leicht zu beantworten und das Gewissen spielt auch eine große Rolle. Was darf Mensch - was nicht?
 
so mir reichts jetz ich mache jetzt reinen tisch und selbst wenn ich dafür verwarnt oder gesperrt werde oder was weiss ich ich finde das ist es wert.es gibt viele themen in denen eine diskussion kein ende finden wird religion etc. aber die todesstrafe gehört defenitiv NICHT dazu.
ganz ehrlich jeder der hier für die todesstrafe plädiert hat hat mich nicht annähernd davon überzeugen können.dass einzige was mir bewiesen wurde ist das jeder todesstrafenbefürworter den ich bis jetzt gehört habe nur eins tut.viel herumposaunen und nichts dahinterhaben!ich fände es ist allein schon eine sache des respekts dass ihr euch wenigstens die mühe macht und euch ein klein wenig informiert bevor ihr wild mit irgendelchen illusionen herumposaunt.ich finde es erbärmlich und lächerlich dass ihr es wagt hier mitzudiskutieren und eine meinung zu vertreten die allein auf der überzeugung eures egos aufbaut und an keinerlei fakten.ich zeige euch mal wie lächerlich eure meinung und argumentation ist und ich bemühe mich sehr stark es strukturiert und ordentlich zu machen damit SOGAR IHR das verstehen könnt und nicht wie immer versucht irgendwelche worte zu verdrehen einfach nur um euch einzubilden im recht zu sein.....:
also

Argumente der Todesstrafen-Befürworter:

- gerechte Vergeltung für die schwersten Verbrechen,
-notwendiger unmittelbarer Schutz der Gesellschaft durch Beseitigung des Täters (spezialprävention)
-mittelbare Abschreckung weiterer möglicher Täter von Verbrechen(generalprävention)
-geringere finanzielle Belastung für die Allgemeinheit





so und jetzt widerlege ich jetzt mal stück für stück anhand von fakten die ihr gerne auf dieversen seiten nachlesen könnt(quellen gebe ich am ene bekannt) eure scheinbar so sicheren argumente (dass ich nicht lache)



Widerlegung der Befürworungs-Argumente:

-gerechte Vergeltung für die schwersten Verbrechen

Gerade weil der Tod eine andere, endgültige Qualität gegenüber allen sonstigen Strafen hat, darf der Staat keine von einem Menschen begangene Tötung wiederholen. Die „Befriedigung der Gerechtigkeit", die der Tat an sich angemessen ist, kann auch durch die Tötung des Mörders nicht erreicht werden. Denn der Staat ist von fehlbaren Menschen geschaffen worden und darf sich nicht anmaßen, solche perfekte „Gerechtigkeit" herstellen zu können.
Wo er das versucht, vertretet er nur gesellschaftliche Rachebedürfnisse. Gibt er diesen nach, dann stellt er selbst die Rechtsstaatlichkeit des Gemeinwesens in Frage, statt sie zu schützen, wie es seine Aufgabe ist. Denn der Staat repräsentiert nicht nur die öffentliche Ordnung, sondern auch deren allgemeine Wertgrundlagen. Da er das Leben des Einzelnen und das Zusammenleben Aller als höchste Werte anerkennt, darf er sich nicht mit dem Verbrecher auf eine Stufe stellen, der diese Werte missachtet. Vielmehr hat er die Pflicht, deren Durchsetzung durch sein vorbildlich am Schutz des Lebensrechtes aller Bürger orientiertes Handeln zu fördern.

Befragungen von Opferangehörigen in den USA, die der Hinrichtung des Mörders beiwohnten, stellen die These von der „Befriedigung" des Gerechtigkeitsgefühls durch die Beseitigung des Täters jedoch in Frage. So gibt es auch Vereine von Mordopferangehörigen, die die Todesstrafe ablehnen und die Tat auf andere Weisen zu verarbeiten versuchen



-notwendiger unmittelbarer Schutz der Gesellschaft durch Beseitigung des Täters

Befürworter der Todesstrafe argumentieren, dass diese die Gesellschaft besonders wirkungsvoll, da unwiderruflich, vor weiteren Verbrechen des Täters schütze. Da bei Haftstrafen Ausbrüche oder verfrühte Haftentlassungen durch Fehlgutachten möglich seien, hindere nur die Hinrichtung die Täter wirksam an weiteren Straftaten.
Kritiker halten dem entgegen, dass inhaftierte Kapitalverbrecher während des laufenden Verfahrens bis zur Hinrichtung im Prinzip die gleichen Ausbruchsmöglichkeiten haben wie Täter, die eine Haftstrafe verbüßen. Auch sei der Sicherheitsstandard vieler Haftanstalten inzwischen so hoch, dass eine lebenslange Freiheitsstrafe die Gesellschaft ebenso gut vor Wiederholungstätern schütze.
Oft wird die Todesstrafe mit polizeilichen Sonderrechten wie dem „finalen Rettungsschuss " verglichen und ebenso als staatliche Notwehr gerechtfertigt. Dies wird mit einer auch nach der Festnahme des Täters fortbestehenden Notsituation des Staates begründet. Gegner der Todesstrafe bestreiten diese fortdauernde akute Gefährdung und bewerten die so gerechtfertigte Todesstrafe als Justizmord.


-mittelbare Abschreckung weiterer möglicher Täter vor Verbrechen



Häufig wird argumentiert, dass die ihnen drohende Todesstrafe mögliche Täter wirksamer von Straftaten abhalte als nur angedrohte Freiheitsstrafen. Erst die Hinrichtung des Täters wirke mittelbar abschreckend auf andere. Einige sehen darin außerdem den einzigen Weg, einer allgemeinen Zunahme von Gewaltverbrechen und Gefährdung der öffentlichen Sicherheit zu begegnen. Fehle die schwerstmögliche Strafe in der Palette der Strafandrohungen, stelle dies die Wirkung und Glaubwürdigkeit des staatlichen Rechtsschutzes insgesamt in Frage.
Jedoch planen nur wenige Gewaltverbrecher ihre Taten so rational, dass sie die möglichen Folgen bei Misslingen mit einkalkulieren. Tötungsdelikte geschehen häufig im Affekt und durch Verkettung Gewalt fördernder Umstände. Außerdem wird argumentiert, dass ein bereits des Mordes schuldiger, nicht gefasster Verbrecher eventuell sogar geringere Hemmungen hat, weitere Straftaten zu begehen – etwa Zeugen zu ermorden –, da er nichts mehr zu verlieren hat.
Empirische Untersuchungen konnten die Abschreckungswirkung der Todesstrafe bisher nicht belegen. "In den USA erhobene Studien zur Kriminalstatistik belegen, dass sich die Mordrate in Staaten mit
der Todesstrafe von der anderer Staaten mit vergleichbarer
Bevölkerungsstruktur und ähnlichen sozialen und wirtschaftlichen
Verhältnissen, aber ohne Todesstrafe, kaum unterscheidet. Einige
Untersuchungen kommen sogar zu dem Schluss, dass die
Todesstrafe die Verbrechensrate erhöht. Im Staate New York kam es
zwischen 1907 und 1963 in den Monaten nach einer Hinrichtung
zu durchschnittlich zwei zusätzlichen Morden. Die Unsinnigkeit der Todesstrafe in den USA wird nicht zuletzt deshalb
vom Nachbarland Kanada gern betont, das mit zuverlässigen
Statistiken belegen kann, dass in Kanada die Mordfälle seit Abschaffung
der Todesstrafe zurückgegangen sind, während sie in den
US-Bundesstaaten mit Todesstrafe auf viel höherem Niveau stagnieren
oder sogar zunehmen"


-geringere finanzielle Belastung für die Allgemeinheit

Befürworter der Todesstrafe begründen diese auch mit den finanziellen Kosten einer lebenslangen Freiheitsstrafe als üblicher Alternative zu Hinrichtungen. Sie weisen zudem darauf hin, dass diese Kosten für die Allgemeinheit auch von den Opferangehörigen mitgetragen werden müssten und diese Versorgung der Täter eine unzumutbare Belastung für sie bedeute.
In Staaten wie den USA, deren Verfassung ein rechtsstaatliches Verfahren auch bei Kapitalvergehen garantiert, sind die realen Kosten eines Todesstrafenprozesses jedoch nachweislich im Durchschnitt höher als die einer lebenslangen Haft.[7] Hauptgrund ist die Dauer des Verfahrens und die Prozesskosten bei erfolgreicher Verteidigung von Kapitalverbrechern. So werden bei Strafanträgen auf eine Todesstrafe die polizeilichen Ermittlungsergebnisse besonders sorgfältig geprüft. Oft sind zudem mehrere Revisionsinstanzen und Wiederaufnahmemöglichkeiten vorgesehen, um Fehlurteile zu vermeiden.
Todesstrafengegner betonen, dass ökonomische Argumente in einer Frage, die das Grundrecht aller Menschen auf Leben berührt, keine Rolle spielen dürften. Andernfalls werde die Rechtsstaatlichkeit überhaupt aufs Spiel gesetzt, da aus Kostengründen dann auch andere rechtsstaatliche Verfahren „eingespart" werden könnten. Das Lebensrecht, das auch Schwerstverbrechern zustehe, könne in demokratischen, auf Menschenrechten verpflichtetern Staaten nicht als reiner Kostenfaktor betrachtet werden.




Quellen:wikipedia,GCADP,ALIVE,Amnesty international


seht ihr?was ihr redet ist vollkommener unsinn.niemand hat das recht über das leben eines anderen zu bestimmen .was ihr sagt ist vollkommener schwachsinn und zeugt nur von unglaublicher naivität und dummheit, entschuldigt aber es ist so.bitte wie paradox ist es denn zeigen zu wollen dass es falsch ist zu töten indem man tötet????!!!überlegt doch mal lieber ein bisschn bevor ihr euch in eine diskussion stürzt von der ihr keine ahnung habt.wenn ihr das jetzt gelesen habt und immer noch der meinung seid die todesstrafe hätte irgendeinen sinn, dann ist es euer pech, dass ihr zu dumm und zu stolz seid um zuzugeben dass ihr unrecht habtdas einzige was ihr euch damit beweist ist dass ihr unmenschlich seid und keinen deut besser als ein mörder.ihr seid auch mörder.jeder einzelne von euch.mir wird schlecht wenn ich nur daran denke in was für einer gesellschaft wir leben indem es noch so primitives und unglaublich hirnrissiges denken gibt.ihr solltet euch schämen!

Rei
 
sicher wenn der Staat solche "Menschen" nicht angemessen bestraft - ja dann Selbstjutiz - hätte damit kein Problem und auch mit dem Strafmaß nicht, das ich bekommen würde - die würde ich mit Genugtuung in Kauf nehmen.

Und was genau unterscheidet dich dann vom Mörder? Damit wärst du um keinen Deut besser als er.
Wie schön, dass du dann als Selbstjustiz übender Mörder keine Angst haben musst, selbst für den begangenen Mord hingerichtet zu werden, da unser Staat gottlob humaner mit Mördern umgeht, als du es tun würdest. Allein deshalb solltest du dankbar sein, dass es bei uns keine Todesstrafe gibt.

Mal eine Frage, Magic... würdest du noch ebenso vehement die Todesstrafe fordern, wenn dein Kind oder du selbst des Mordes angeklagt wärst? Und bitte eine ehrliche Antwort und keine Ausflüchte, dass das nie passieren würde. Selbst wenn man nicht zum Mörder geworden ist, kann es passieren, dass man des Mordes angeklagt und für schuldig befunden wird.
 
Danke Rei! Ein großartiger Beitrag, der es genau auf den Punkt bringt. Und trotzdem wirst auch Du - irgendwann - hier wieder die "Rübe ab-Rufe" lesen müssen, weil manche Menschen einfach zu beschränkt sind.
 
seht ihr?was ihr redet ist vollkommener unsinn.niemand hat das recht über das leben eines anderen zu bestimmen .was ihr sagt ist vollkommener schwachsinn und zeugt nur von unglaublicher naivität und dummheit, entschuldigt aber es ist so.bitte wie paradox ist es denn zeigen zu wollen dass es falsch ist zu töten indem man tötet????!!!überlegt doch mal lieber ein bisschn bevor ihr euch in eine diskussion stürzt von der ihr keine ahnung habt.wenn ihr das jetzt gelesen habt und immer noch der meinung seid die todesstrafe hätte irgendeinen sinn, dann ist es euer pech, dass ihr zu dumm und zu stolz seid um zuzugeben dass ihr unrecht habtdas einzige was ihr euch damit beweist ist dass ihr unmenschlich seid und keinen deut besser als ein mörder.ihr seid auch mörder.euchjeder einzelne von .mir wird schlecht wenn ich nur daran denke in was für einer gesellschaft wir leben indem es noch so primitives und unglaublich hirnrissiges denken gibt.ihr solltet euch schämen!


Sag mal - soll das ne Basis für eine zivilisierte Diskussion sein?

Ich bin wirklich GEGEN die Todesstrafe und trotzdem erwarte ich von mir selbst, dass ich mich zumindest gedanklich auf das Experiment des Mitfühlens und Nachvollziehens einlasse.

Wenn eine Familie ein Familienmitglied durch einen Mord verloren hat, dann haben die Hinterbliebenen ein Recht auf Mitgefühl - auch! wenn sie in ihrem Kummer den Mörder lieber tot als lebendig sehen wollen.

Es ist ihr Recht so zu denken und das auch auszusprechen!

OB es letztenendes zu einem Todesurteil kommt oder nicht, steht auf einem völlig anderen Blatt. Man bringt nicht mal so nebenbei einen Menschen um - so wie es vielleicht der Mörder getan hat. Hat er, hat er nicht? Das ist Alles sehr kompliziert.

Was ich sehe sind Rechte. Die des Opfers, die der Hinterbliebenen und die des Täters.

Angenommen, nur gedanklich drauf einlassen, Eltern können -aus welchen Gründen auch immer- nicht mit dem Gedanken leben, dass der Mörder ihres Kindes weiterleben darf, ihr Kind aber tot ist und sie deshalb für diesen Menschen den Tod fordern......welche Rechte sind größer?

Ich weiß es nicht, aber.......ich würde diese Eltern auch nicht pauschal verurteilen.

Die Welt ist nicht so platt wie Einige denken.
 
Ich sehe das ähnlich wie Catherine.

Wenn die Sache mit der Todesstrafe so eindeutig wäre, dann würde nicht drüber diskutiert werden.
Man muss eben auch die emotionale Seite und die sachliche Seite unterscheiden. Von Statistiken halte ich eh nicht so viel (ich glaube nur der Statistik, die ich selber gefälscht hab 😉 )

ich kann hier einige Argumentationen der Befürworter auch nicht nachvollziehen. Nachvollziehbar ist aber für mich, dass der Wunsch nach einer Vergeltung entstehen kann. Dass man nicht einsehen kann, warum derjenige, der mein Kind, meine Mutter oder meinen Mann umgebracht, nach 15 Jahren draussen rumläuft. Das kann ich verstehen. Und Menschen, die so denken, sind nicht zwangsläufig beschränkt.

Sie sind emotionaler und denken in dieser Sache eher individuumsbezogen. Die Argumente gegen die Todesstrafe berücksichtigen aber weder die Emotionen noch den individuellen Fall, sondern argumentieren gesamtgesellschaftlich.

Ich selbst bin Mitglied bei ai und habe lange gebraucht, bis ich diese Argumente für mich annehmen konnte und nicht das kleine, vergewaltigte Kind vor meinen Augen gesehen habe.

Das Leben ist nicht schwarz oder weiß und selten sind Dinge einfach und klar...

Sori
 
Rei ich finde du fixierst dich zu sehr auf Magic.
Wenn sie so denkt dann lass sie,setze deine überschüssige Kraft für die ein,die deiner Meinung nach "therapierbar" sind.

Ein Mensch,egal ob Frau oder Mann,der Kinder missbraucht gehört weggesperrt
der Rest seines Lebens.
NIE,aber auch NIE gibt es eine hundertprozentige Garantie dafür das dieser Mensch nicht rückfällig wird.

Dein VerstÄndnis für diese Menschen ist mir unbegreiflich.

Psychologen,Psychiater,Therapeuten sind auch nur Menschen und können sich irren,ich wöllte nicht die Verantwortung tragen an ihrer Stelle.


Mörder,Pädophile,V*** sind meiner Meinung nach wegzusperren,lebenslang.
Es sollte ihnen nie mehr die Chance gegeben werden rückfällig zu werden.
Ihre Opfer hatten auch keine Chance NEIN zu sagen.


Bitte lies doch mal hier:

Pascal-Prozess: Angeklagte half bei Vergewaltigung des Fünfjährigen - Panorama - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten



wie krank ist DAS?

diese abartigen "Menschen" haben das VORSETZLICH gemacht,niks mit
"unzurechnungsfähig"....die gehören weggesperrt lebenslang!


Das ist nur EIN grausiges Beispiel..

Lies dir doch bitte mal die Leidenswege von Opfern hier im Forum durch.
Hier sind Menschen die schon im Kleinkindalter missbraucht und wie ein Stück Vieh behandelt wurden.
IMMER UND IMMER WIEDER!

HAst du Mitleid und VerstÄndnis für die TÄter?

Was würdest du tun wenn man eins deiner Kinder sowas antun würde?

Dem Täter die Hand geben und ihn übern Kopp streicheln?

Nee,DU musst auch noch dafür zahlen das ER therapiert wird.


Das hat nu alles niks mit der Todesstrafe zu tun,da sag ich ganz ehrlich,das ich für niks garantieren würde.


Lise
 
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