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Kollege der ständig krank ist

Aber so oft und in diesem Ausmaß? Letztes Jahr hatte er eine Anwesenheit von 20% und wir ackern uns ab.
Wegen Corona Quarantäne kann man heute nicht mehr krankgeschrieben werden oder?
Sorry,
irgendetwas habe ich hier falsch verstanden !?!

Im EP schreibst du, daß euch der Kollege seine Krankheiten sehr herzensoffen und "brühwarm" erzählt und jetzt fragst du dich wie das sein kann ???

Laß' dich von ihm beraten und lerne von ihm, welche Krankheiten du haben musst, damit du auch nur auf die 80% kommst 👍👍👍

Frag ihn doch in welcher Arztpraxis er ist und ob sie dort noch Patienten aufnehmen 🙂

Warum machst du dir es so schwer ?

Das wäre dann eine "versteckte" Gehaltserhöhung 😉
 
Es handelt sich hier sicherlich um eine Stelle im öD oder ? In der freien Wirtschaft wäre sowas undenkbar solch einen Kollegen über Jahre mitzuschleppen, man darf auch nicht vergessen er ist jung und hat quasi nix zum Erfolg des Unternehmens beigetragen, was rechtfertigt das er schon 2 Jahre bei euch ist. In Summe hat er dem Unternehmen/Behörde mehr Geld gekostet als das was er erwirtschaftet hat.

Ich würde schonmal den Vorgesetzten ansprechen wieso er man an diesem Kollegen solange festhält, wenn doch ständig ihr es seid die seine Arbeit, während seiner Erkrankung, erledigt.
 
Tja, wer aber kann uns sagen, ob es sich bei dem Arbeitnehmer nicht um eine Person mit Eingliederungszuschuß handelt? Dann nämlich wird ein Großteil der Kosten durch die AfA übernommen.

Das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit zahlt dem Arbeitgeber bei Einstellung eines Langzeitleistungsbeziehenden nach § 16e SGB II („Eingliederung von Langzeitleistenbeziehenden“) zwei Jahre lang einen Lohnkostenzuschuss.

Das wären dann wohl:
  • 1. Jahr: Übernahme von 75 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts.
  • 2. Jahr: Übernahme von 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts
Übrigens:
Bei älteren oder schwerbehinderten Arbeitnehmern gibt es zudem eigenständige Regelungen, bei denen der Eingliederungszuschuss unter bestimmten Bedingungen auf bis zu 36, 60 oder 96 Monate verlängert werden kann.
 
Tja, wer aber kann uns sagen, ob es sich bei dem Arbeitnehmer nicht um eine Person mit Eingliederungszuschuß handelt? Dann nämlich wird ein Großteil der Kosten durch die AfA übernommen.

Das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit zahlt dem Arbeitgeber bei Einstellung eines Langzeitleistungsbeziehenden nach § 16e SGB II („Eingliederung von Langzeitleistenbeziehenden“) zwei Jahre lang einen Lohnkostenzuschuss.

Das wären dann wohl:
  • 1. Jahr: Übernahme von 75 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts.
  • 2. Jahr: Übernahme von 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts
Übrigens:
Bei älteren oder schwerbehinderten Arbeitnehmern gibt es zudem eigenständige Regelungen, bei denen der Eingliederungszuschuss unter bestimmten Bedingungen auf bis zu 36, 60 oder 96 Monate verlängert werden kann.
Das hätte die TE sicher geschrieben, wenn der Kollege schwer behindert wäre.
Zumal der Kollege ja sonst auch ziemlich viel aus dem Nähkästchen plaudert, z.B. daß er eigentlich keine Lust zum Arbeiten hat...
 
Sorry,
irgendetwas habe ich hier falsch verstanden !?!

Im EP schreibst du, daß euch der Kollege seine Krankheiten sehr herzensoffen und "brühwarm" erzählt und jetzt fragst du dich wie das sein kann ???

Laß' dich von ihm beraten und lerne von ihm, welche Krankheiten du haben musst, damit du auch nur auf die 80% kommst 👍👍👍

Frag ihn doch in welcher Arztpraxis er ist und ob sie dort noch Patienten aufnehmen 🙂

Warum machst du dir es so schwer ?

Das wäre dann eine "versteckte" Gehaltserhöhung 😉
Nicht jeder Arbeitnehmer hat Lust auf solche Spielchen.
Die meisten Leute wollen einfach nur in Ruhe ihre(!!) Arbeit machen.
Und nicht dauerhaft die Arbeit von anderen Kollegen übernehmen...
 
Ja, bei einer ernsthaften Krankheit hilft es sich einfach zusammen zu reißen.
Wir führen Fehlzeitengespräch und BEM, was das Ziel verfolgt die Genesung zu unterstützen, bzw. falls es arbeitstechnisch Umstände gibt, die angepasste werden können (ergonomischer Stuhl etc.).
Auch Urlaubsfotos reichen nicht pauschal für eine Kündigung, zumindest vor Gericht. Liegt ein hoher Beweiswert vor, kann die Glaubwürdigkeit der AU angezweifelt werden.
Zudem muss der AG an die Bilder kommen. Nur Hören-Sagen ist in diesem Fall nicht ausreichend.
Der AG kann auf Verdacht hin kündigen, eventuell nimmt der AN und der BR das so hin. Meiner Erfahrung nach ist das aber nicht oft der Fall.

Btw: einen MA im Gespräch darauf hinzuweisen, dass er sich gefälligst zusammenreißen und nicht so oft krank feiern soll, kann für die Führungskraft arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.
Doch, während des Krankenstandes in Urlaub fahren ist definitiv ein Kündigungsgrund.
Genau wie die Geschichte mit der Corona Quarantäne, die es schon seit drei Jahren so nicht mehr gibt...
Übrigens, wenn z.B. der Kollege in dieser Quarantäne irgendwo draußen im Café gesehen worden wäre, dann hätte das auch für eine Kündigung gereicht.
Weil er dann nämlich nachweisbar gelogen hätte, denn während der Quarantäne darf man das nicht.
Und den Arbeitgeber anlügen kann evtl als zerrüttetes Vertrauensverhältnis angesehen werden, und die Gerichte können deshalb die Kündigung für rechtmäßig halten.

Aber der Kollege verhält sich auch ziemlich dumm, wenn er jedesmal genau erzählt, warum er krank war.
Und dann noch erzählen, daß man keine Lust zum Arbeiten hat, da hätten schon viele Vorgesetzte sich die Mühe gemacht, da mal genauer hinzuschauen. Gerade die angebliche Corona-Quarantäne wäre eine gute Gelegenheit gewesen, denn wie ich oben schon geschrieben habe: unter Quarantäne gelten ganz andere Regeln, als bei einem normalen Krankenstand.

Ansonsten bringt die Kontrolle vom W.A. Status natürlich nichts, denn auch wenn man krank ist, darf man sich draußen oder bei Freunden aufhalten, das ist doch klar.
Aber z.B. vielleicht entdeckte Bilder von Urlauben in den Sozialen Medien während der Krankheitszeit sind in solchen Fällen nützlich, um den Mitarbeiter zumindest abzumahnen, wenn sie denn schon an ihm festhalten wollen.
 
Doch, während des Krankenstandes in Urlaub fahren ist definitiv ein Kündigungsgrund.
Genau wie die Geschichte mit der Corona Quarantäne, die es schon seit drei Jahren so nicht mehr gibt...
Übrigens, wenn z.B. der Kollege in dieser Quarantäne irgendwo draußen im Café gesehen worden wäre, dann hätte das auch für eine Kündigung gereicht.
Weil er dann nämlich nachweisbar gelogen hätte, denn während der Quarantäne darf man das nicht.
Und den Arbeitgeber anlügen kann evtl als zerrüttetes Vertrauensverhältnis angesehen werden, und die Gerichte können deshalb die Kündigung für rechtmäßig halten.

Aber der Kollege verhält sich auch ziemlich dumm, wenn er jedesmal genau erzählt, warum er krank war.
Und dann noch erzählen, daß man keine Lust zum Arbeiten hat, da hätten schon viele Vorgesetzte sich die Mühe gemacht, da mal genauer hinzuschauen. Gerade die angebliche Corona-Quarantäne wäre eine gute Gelegenheit gewesen, denn wie ich oben schon geschrieben habe: unter Quarantäne gelten ganz andere Regeln, als bei einem normalen Krankenstand.

Ansonsten bringt die Kontrolle vom W.A. Status natürlich nichts, denn auch wenn man krank ist, darf man sich draußen oder bei Freunden aufhalten, das ist doch klar.
Aber z.B. vielleicht entdeckte Bilder von Urlauben in den Sozialen Medien während der Krankheitszeit sind in solchen Fällen nützlich, um den Mitarbeiter zumindest abzumahnen, wenn sie denn schon an ihm festhalten wollen.
Nein, ist es tatsächlich nicht.
Du hast beruflich nicht viel mit der Thematik zu tun oder?
Zudem hast du immernoch nicht benannt, welche tollen Mittel den Vorgesetzten zur Verfügung stehen.
 

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