Ja, bei einer ernsthaften Krankheit hilft es sich einfach zusammen zu reißen.
Wir führen Fehlzeitengespräch und BEM, was das Ziel verfolgt die Genesung zu unterstützen, bzw. falls es arbeitstechnisch Umstände gibt, die angepasste werden können (ergonomischer Stuhl etc.).
Auch Urlaubsfotos reichen nicht pauschal für eine Kündigung, zumindest vor Gericht. Liegt ein hoher Beweiswert vor, kann die Glaubwürdigkeit der AU angezweifelt werden.
Zudem muss der AG an die Bilder kommen. Nur Hören-Sagen ist in diesem Fall nicht ausreichend.
Der AG kann auf Verdacht hin kündigen, eventuell nimmt der AN und der BR das so hin. Meiner Erfahrung nach ist das aber nicht oft der Fall.
Btw: einen MA im Gespräch darauf hinzuweisen, dass er sich gefälligst zusammenreißen und nicht so oft krank feiern soll, kann für die Führungskraft arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.
Doch, während des Krankenstandes in Urlaub fahren ist definitiv ein Kündigungsgrund.
Genau wie die Geschichte mit der Corona Quarantäne, die es schon seit drei Jahren so nicht mehr gibt...
Übrigens, wenn z.B. der Kollege in dieser Quarantäne irgendwo draußen im Café gesehen worden wäre, dann hätte das auch für eine Kündigung gereicht.
Weil er dann nämlich nachweisbar gelogen hätte, denn während der Quarantäne darf man das nicht.
Und den Arbeitgeber anlügen kann evtl als zerrüttetes Vertrauensverhältnis angesehen werden, und die Gerichte können deshalb die Kündigung für rechtmäßig halten.
Aber der Kollege verhält sich auch ziemlich dumm, wenn er jedesmal genau erzählt, warum er krank war.
Und dann noch erzählen, daß man keine Lust zum Arbeiten hat, da hätten schon viele Vorgesetzte sich die Mühe gemacht, da mal genauer hinzuschauen. Gerade die angebliche Corona-Quarantäne wäre eine gute Gelegenheit gewesen, denn wie ich oben schon geschrieben habe: unter Quarantäne gelten ganz andere Regeln, als bei einem normalen Krankenstand.
Ansonsten bringt die Kontrolle vom W.A. Status natürlich nichts, denn auch wenn man krank ist, darf man sich draußen oder bei Freunden aufhalten, das ist doch klar.
Aber z.B. vielleicht entdeckte Bilder von Urlauben in den Sozialen Medien während der Krankheitszeit sind in solchen Fällen nützlich, um den Mitarbeiter zumindest abzumahnen, wenn sie denn schon an ihm festhalten wollen.