Ich denke der HA hatte die Berechtigung oder sogar den Auftrag dazu.Ysaia: Es gab Absprachen, dass ich mich informiere über bestimmte (Obst)sträucher, wie die zu behandeln sind. Der HM hat eine Firma beauftragt, genau diese Sträucher in voller Blüte zu kappen. Ich hab es zufällig mitbekommen, weil ich zum Gießen anderer Nutzpflanzen in den Garten gekommen bin und hab vor Schreck laut aufgeschrieen. Dann habe ich mich an anderen Sträuchern, die eindeutig zurückgeschnitten werden sollten!!! auch nach Absprache!! hilfreich fachkundig betätigt. Das war wohl der Fehler meinerseits. Die eingesetzten Menschen verstanden mich gar nicht, rein sprachlich. Der Oberboss von denen (immer noch nicht der HM selbst) setze sich über meine Bitten hinweg, das eine oder andere Gewächs zu verschonen, z.B. Baumscheiben bewachsen sein zu lassen (was jeder Ökologe unterstreichen würde) Das hätte sogar noch weniger Arbeit für die Arbeiter bedeutet. Nein, als ich weg war, hat er sie "gesäubert"... ich hätte heulen können.
Ich sehe nicht, wo da meine angebliche Überheblichkeit begründet ist. Ich kann nichts dafür, wenn andere mein Know-how als Bevormundung oder Besserwisserei empfinden. Als Lehrer sollst du ja gerade den anderen Menschen (halt den Schülern) was beibringen, erklären, Erkenntnis ermöglichen.
Hört das Lernen denn im Erwachsenenalter automatisch auf und wissen die Jüngeren frisch ausgebildeten Erwachsenen generell alles besser als die Alten???? Diese Frage bringt mich an den Rand der Verzweiflung und macht mir allerdings auch deutlich, dass es viel einfacher ist, auf einem vermeindlichen Fehler eines anderen herumzuhacken anstatt selber nachzudenken, ob vielleicht was dran sein könnte an dem, was der oder die andere sagt. Das ist aber ein anderes Thema... wäre auch sehr interessant hier!
Das zu sehen ist erstmal schmerzhaft und unverständlich, allerdings hat auch der KiGa eine Führsorgepflicht. Eventuell waren Sträucher, Bäume zu groß, ragen auf das Nachbarsgrundstück etc oder auch nichts von all dem. Der HA muss die Außenanlage in Schuss halten, das ist sein Auftrag. Das könnte natürlich besser abgesprochen und auf Sinnhaftigkeit geprüft werden. Wenn das allerdings nicht erfolgt, ist das so. Da hast du keinen Handlungsspielraum.
Ich hätte das Thema einfach ruhig angesprochen und erklärt, wieso das Zurückschneiden zu einem anderen Zeitpunkt besser gewesen wäre. Du hast keine Berechtigung einer beauftragten Firma Anweisungen zu geben, das war der falsche Weg.