Wenn ich dann als schwerbehindert eingestuft bin, habe ich andere Möglichkeiten und Ansprüche. Ich werde meine Stunden so reduzieren, dass ich dann den Anforderungen wieder entspreche. Ich habe dann nämlich Möglichkeiten, das dann fehlende Geld aufzustocken. Außerdem werde ich dann fast nur noch im Homeoffice arbeiten und habe Anspruch auf mehr Pausen. Das wird dann alles besser funktionieren.
Na, dass Du Dich da mal nicht täuschst!!!
Ich habe GdB 60 - der alleine hätte mir aber Null gebracht.
Ein GdB von/ab 50 bedeutet, dass eine Person als
schwerbehindert gilt und damit Anspruch auf spezielle Rechte und Nachteilsausgleiche im Arbeitsleben hat, wie z.B.
besonderen Kündigungsschutz, bezahlten
Zusatzurlaub (5 Tage pro Jahr bei 5-Tage-Woche), die
Möglichkeit der Freistellung von Mehrarbeit,
steuerliche Vorteile und die
bevorzugte Berücksichtigung bei Einstellungen. Der Arbeitgeber muss zudem die Arbeitsumgebung prüfen und anpassen, um die Teilhabe zu ermöglichen. Im Büro bedeutet das andere Gerätschaften ect. die aber nur dann - so kenne ich es - gestellt werden, wenn die DRV das unterstützt und bewilligt. Dein Arbeitgeber wird diese Kosten nicht zahlen, weil er das auch nicht muss.
Das Integrationsamt wird zu einer Kündigung befragt, akzeptiert eine solche aber zumeist! Anspruch auf Homeoffice, falls Dein Arbeitgeber das gewähren sollte kein Problem, hat aber grundsätzlich nichts mit dem GdB zu tun.
Kannst Du es Dir leisten die Stunden zu reduzieren und damit auf Gehalt zu verzichten. Der GdB gibt in einem solchen Fall keinen Ausgleich dafür.
Gruß von Grisu