Zu bedenken ist aber
@Walin :
die Johanniter zahlen die Fahrtkosten nicht immer selbst; die Übernahme hängt stark vom Grund der Fahrt ab: Medizinisch notwendige Fahrten (z.B. zum Arzt) werden oft von Krankenkassen übernommen (mit Zuzahlung), während Fahrten zur gesellschaftlichen Teilhabe (z.B. zu Freunden) eher von Sozialamt, Eingliederungshilfe oder Pflegekasse (via Entlastungsbetrag) bezuschusst werden, oder Sie zahlen als
Selbstzahler. Bei Alltagshilfen sind die Fahrtkosten oft im Stundensatz enthalten, und die
Johanniter rechnen direkt mit der Pflegekasse ab, wenn Sie eine Abtretungserklärung unterschreiben.
Da dann die Johanniter mit der Pflegekasse abrechnen ist das Problem genau selbiges - verschiebt sich nur dadurch, dass dann eventuell nach Wochen ein Schreiben der Johanniter kommt mit der Aussage "Krankenkasse hat nicht bezahlt, wir bitten Sie um Begleichung".
Das kenne ich nämlich auch in Sachen hauswirtschaftliche Hilfe wenn jemand nicht gehen kann, der Pflegedienst hat sich bei mir auch mit Kniefall angeboten "Wir können ja schon mal für Sie tätig sein, bis der Antrag durch ist" Ha, ha, der Antrag wäre aber nicht durchgekommen, bis dahin wären Kosten entstanden, die ich dann begleichen hätte dürfen......
Die Zahlung müsst erfolgen über die Krankenkasse und wenn die sagt "No" dann bleibt es bei "No" ich kenne dieses Affentheater und sogar mit Unterstützung einiger Juristen des Blindenverbandes hätte ich nur über einen Prozeß vor dem Sozialgericht versuchen können Recht zu bekommen. Ergebnis offen......, da Transportkosten eine Kannleistung sind.....
Grisu
Interessant wird es erst dann, wenn jemand von Euch das schon durchgeboxt hat und Sonne die Krankenkasse (jede Krankenkasse kann aber anders entscheiden) und das Aktenzeichen benennen kann, damit sie sich darauf beruhen kann. Und Aktenzeichen wäre normalerweise sogar das Gerichtsurteil, weil ja wieder "Kann"-Möglichkeit....