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Bin in einer Notlage

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Ich bearbeite Widersprüche in einem anderes Bereich.
Die Begründung kannst du nachreichen, schreibe es aber rein.
Wichtig ist, dass der Widerspruch innerhalb der Frist eingeht; nicht per Mail.
Hallo Steffi,
gestern hat mir ein Sozialarbeiter gesagt dass der Widerspruch komplett eingereicht werden muss sonst kann es sein dass er nicht anerkannt wird. Und die einzelnen nicht eingetragenen Punkte sollten ausführlich erläutert werden. Denn jetzt kommt es ganz auf den Widerspruch an. Ich bin zwar schriftlich sehr fit aber da bin ich aufgeschmissen und brauche Hilfe. Aber die VDK verlangt ganz schön Geld dafür, da war ich enttäuscht. Wer kann gleich mal über 200€ hinlegen?
 
Das stimmt nicht, was der Sozialbearbeiter gesagt hat.
Wichtig ist, dass du die Frist für den Widerspruch ein hältst. Du kannst natürlich auch gleich rein schreiben, dass einige Punkte im Gutachten nicht richtig wieder gegeben worden sind (das ist schon eine Begründung). Ich würde trotzdem auf eine weitere Begründung hinweisen.
Ich habe damals für meine Mutter den Widerspruch geschrieben.

Außerdem arbeite ich täglich mit Widersprüchen.
 
Naja Sozialarbeiter sind in dem Gebiet auch keine Fachleute. Die Begündung musst du sowieso schreiben kannst du auch gleich machen. Deine Hausärztin unterstützt dich doch, vielleicht kann dir die was schreiben, warum ein Pflegegrad bei dir unbedingt nötig ist.




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Widerspruch schreiben​

Formulieren Sie ein Widerspruchsschreiben. Das Schreiben sollte folgende Informationen enthalten:

  • Ihre Kontaktdaten (Name, Adresse und Telefonnummer)
  • Ihre Versicherungsnummer beziehungsweise, wenn Sie für eine andere Person Widerspruch einlegen, deren Versicherungsnummer
  • Datum des Bescheids
  • Aktenzeichen
  • Aktuelles Datum
  • Begründung Ihres Widerspruchs: Erklären Sie detailliert, warum Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind. Beziehen Sie sich dabei auf konkrete Punkte aus dem Gutachten. Geben Sie Beispiele oder neue Informationen an, die Ihre Sichtweise unterstützen. Wir empfehlen Ihnen, die Begründung direkt im Schreiben vorzunehmen. Möglich ist es jedoch auch, diese nachzureichen. Im Einzelfall kann das etwa sinnvoll sein, wenn Sie noch auf ein Dokument warten, das Ihre Begründung stützt, und gleichzeitig die Widerspruchsfrist zu verstreichen droht. In diesem Fall können Sie statt einer Begründung etwa schreiben: „In Kürze sende ich Ihnen eine Begründung meines Widerspruchs zu.“
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Widerspruchsverfahren bei der gesetzlichen Pflegeversicherung richtet sich nach SGB I und SGB X, sofern im SGB XI nicht ausdrücklich etwas über Widersprüche steht. Und das glaube ich nicht.

Demnach muss der Widerspruch binnen einen Monats eingehen, und er muss formgerecht sein. Formgerecht sind ein Brief oder ein elektronisches Dokument, sofern dieses eine anerkannte Signatur enthält. Ich würde den einfachen Brief nehmen, da man elektronisch erst alles mögliche einrichten und sich irgendwo anmelden und registrieren muss. Einfache E-Mail ist NICHT formgerecht.

Des Widerspruch muss die Entscheidung bezeichnen, gegen die Widerspruch eingelegt wird. Hierfür nennt man Aktenzeichen und Datum des Ablehnungsbescheides plus Antrag Pflegegrad.

Der Widerspruch SOLL begründet werden. Es geht also auch ohne, aber das ist natürlich sinnlos. Es ist kein Problem, die Begründung nachzureichen. Bis dahin lässt die Behörde den Widerspruch liegen und wartet auf deine Begründung. Nach meiner Kenntnis gibt es keine Frist, in der der Widerspruch bearbeitet werden muss. Falls ja, stände das dann im Spezialgesetz, dem SGB XI. Sowas kann man nachgoogeln.

Ich bearbeite u.a. Widersprüche im Bereich SGB VIII, bin also nicht völlig ahnungslos.
 
Hallo Sonne,

Wer kann gleich mal über 200€ hinlegen?

ich bin etwas erstaunt über das viele Geld. Ich kenne es so beim VdK, dass es Sondertarife gibt für bedürftige Menschen, wie z. B. an dem Beispiel hier zu sehen:

vdk.png

Quelle: https://bw.vdk.de/beratung/rechtsberatung/kosten-fuer-widerspruch-und-klage/


Ich schreibe meine Widersprüche immer selbst und habe bis jetzt oft erst den Widerspruch eingelegt mit dem Hinweis darauf, dass ich chronisch krank bin und aus den folgenden weiteren Gründen (alles, was dir einfällt (z. B. muss zur Beratung beim Sozialverband, Termin erst frühestens dann und dann möglich, muss Unterlagen von 5 Stellen zusammentragen, was entsprechend dauert usw.) mehr Zeit brauche. Ich gebe dann meisten auch einen Tag an, bis zu dem ich die Begründung eingereicht haben werde und sichere zu, dass ich mich von mir aus melde, wenn es wider Erwarten doch länger dauern sollte. Ich denke also schon, dass das geht, habe aber noch nie mit einem Widerspruch wegen Pflegegrad zu tun gehabt. Darüber kannst du dich aber sicher bei der Beratung beim Sozialverband rückversichern. Die Frage ist ja nur eine Frage und nicht der Widerspruch selbst... Ich würde mich da auch unbedingt absichern.
 
Aber als ich das Gutachten gelesen habe, ich war erschrocken, wie kann man so wichtige besprochene Punkte nicht eintragen
Hallo Sonne,
das tut mir sehr Leid. Ich habe es ganz genauso erlebt,gleich 2 mal. Auch eine ganz nette Frau,
hat über dieses und jenes geredet und dann auch Ablehnung. Meine Rheumatologin, die mir extra ein Attest schrieb, war auch entsetzt. Die Frau meinte doch tatsächlich, dass Rheuma mit Krankengymastik weggeht! Rheuma ist eine Autoimmunerkrankung und sie sah meine verkrümmten Hände. Und ich hab ja noch x andere Sachen.
Ich hatte keinen Widerspruch eingelegt,weil ich mir nicht viel davon verspreche, aber tu du es auf jeden Fall! Evtl. auch mit der Hausärztin zusammen was formulieren?...
Ich kenne dieses Gefühl des Unglaubens, dass das einfach nicht sein kann, es ist schlimm.
Viel Kraft dir.
 
Hallo Sonne,
das tut mir sehr Leid. Ich habe es ganz genauso erlebt,gleich 2 mal. Auch eine ganz nette Frau,
hat über dieses und jenes geredet und dann auch Ablehnung. Meine Rheumatologin, die mir extra ein Attest schrieb, war auch entsetzt. Die Frau meinte doch tatsächlich, dass Rheuma mit Krankengymastik weggeht! Rheuma ist eine Autoimmunerkrankung und sie sah meine verkrümmten Hände. Und ich hab ja noch x andere Sachen.
Ich hatte keinen Widerspruch eingelegt,weil ich mir nicht viel davon verspreche, aber tu du es auf jeden Fall! Evtl. auch mit der Hausärztin zusammen was formulieren?...
Ich kenne dieses Gefühl des Unglaubens, dass das einfach nicht sein kann, es ist schlimm.
Viel Kraft dir.
Liebe Walin,
ich war so überrascht dass es bei Dir auch so war. Stell dir vor bei mir steht das gleiche drinnen, es wurde Krankengymnastik empfohlen und das mit meinen großen offenen Wunden. Ich war so entsetzt über diese Aussage. Und dann wurde mir so eine Art Kurs empfohlen für Diabetis -Injektion. Wie kann man sowas machen und so wichtige (ihr mitgeteilte und Erklärte) Punkte einfach weg lassen. Die hat gleich von Anfang an über Gott und die Welt geredet, über Mode und das Sie erst nach Bayern gezogen ist und und und... Als Sie fertig war, das war das höchste da habe ich gefragt wie es so ausgefallen sei und da sagte Sie """Ja gut wir haben schon genug Punkte """. Und dann kam Ablehnung, bei meinen Erkrankungen und Sie sah auch bei mir wie schlecht alles geht. Mich nimmt das schon sehr mit denn die Notlage noch dazu. Ich habe diesen Monat einige Medikamente gebraucht die ich wieder selbst zahlen musste und es gab keinen Ersatz oder was anderes das verschrieben werden konnte. Momentan habe ich echt seit letzte Woche fast nichts mehr. Und dann das auch noch.
 
Hallo Sonne,



ich bin etwas erstaunt über das viele Geld. Ich kenne es so beim VdK, dass es Sondertarife gibt für bedürftige Menschen, wie z. B. an dem Beispiel hier zu sehen:

Anhang anzeigen 53913

Quelle: https://bw.vdk.de/beratung/rechtsberatung/kosten-fuer-widerspruch-und-klage/


Ich schreibe meine Widersprüche immer selbst und habe bis jetzt oft erst den Widerspruch eingelegt mit dem Hinweis darauf, dass ich chronisch krank bin und aus den folgenden weiteren Gründen (alles, was dir einfällt (z. B. muss zur Beratung beim Sozialverband, Termin erst frühestens dann und dann möglich, muss Unterlagen von 5 Stellen zusammentragen, was entsprechend dauert usw.) mehr Zeit brauche. Ich gebe dann meisten auch einen Tag an, bis zu dem ich die Begründung eingereicht haben werde und sichere zu, dass ich mich von mir aus melde, wenn es wider Erwarten doch länger dauern sollte. Ich denke also schon, dass das geht, habe aber noch nie mit einem Widerspruch wegen Pflegegrad zu tun gehabt. Darüber kannst du dich aber sicher bei der Beratung beim Sozialverband rückversichern. Die Frage ist ja nur eine Frage und nicht der Widerspruch selbst... Ich würde mich da auch unbedingt absichern.
Hallo Friedali,
ich danke dir für diese Info, das ist sehr hilfreich für mich.
Als ich angerufen habe da hat mir die Dame das aber nicht gesagt. Ich werde gleich heute nochmal dort anrufen und das klären denn ich könnte unmöglich den hohen Betrag bezahlen.
Und werde dann berichten was mir gesagt wurde und was es nun kostet.
Danke nochmal.
 
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