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SGB XIV BSA Höhe

Ich habe meinen BSA ca 4 - 5 Wochen nach meiner rechtsgültigen Anerkennung meines OEG-Antrags erhalten. Es wurde also sofort bearbeitet nachdem ich meine Papiere eingereicht hatte. Ich nehme mal an, dass der BSA bereits seit meiner Anerkennung feststand und nur noch meine Unterlagen ausgewertet wurden. Ich war da aber auch schon genauso lange berentet und die gesamten Rehamaßnahmen (medizinisch und beruflich) waren bei Antragstellung bereits ausgeschöpft.

@Silan lass dich da mal von einem RA beraten. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, hast du mit deinem Bestandsschutz auch den Schutz, dass sich dein GdS nicht mehr verschlechtern darf (Bestandsschutz für anerkannte Schädigungsfolgen = 10 Jahre unverändert + plus ein bestimmtes Alter). Ich denk, dieses Recht darf das VA nicht einfach aufheben. Oder frag mal das BMAS. Eine Verschlechterung der Gesundheit darf zudem niemand ins neue Recht überführen, nur eine Verbesserung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Genau. Und das schreiben sie ja sogar. Sie haben mir ja schwarz auf weiß gegeben, dass ich Anspruch hätte, auch nach SGB XIV. Dass sie aber dennoch ablehnen.
Meine Phantasie dazu ist, wenn ich klage liefere ich denen einen Grund mich zu begutachten, weil die letzte Begutachtung ca 20 Jahre her ist... und sie so ja keine Grundlage haben mich neu zu begutachten...
Vermutlich würde ich da sogar noch höher begutachtet werden, weil sich vieles verschlimmert hat. Aber schon allein das ist ja Glücksspiel. Und der Besitzstand wäre bei einer Begutachtung jetzt nach SGB XIV weg, da iich ja nicht mehr nach BVG dann begutachtet bin. Und damit würde ich zwar vielleeicht die nächsten 3, 4 Jahre noch etwas mehr bekommen, aber dann zur Rente hin 50% meines BSA einbüßen, auf den ich jetzt auch zur Rente hin Anspruch habe.
Ja und das ist das leidige daran, dass die Ämter es im Prinzip drauf ankommen lassen können...miese Begründung...Widerspruch...mieser Widerspruchsbescheid...erstmal Ruhe für die nächsten 3 Jahre, weil das Gericht überlastet ist und sich selbst erstmal durch die bis dahin bestehenden Akten wühlen muss. Soweit ich meine Akte kenne, hat die weit über 2000 Seiten. Viel Spaß damit vor Gericht...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe meinen BSA ca 4 - 5 Wochen nach meiner rechtsgültigen Anerkennung meines OEG-Antrags erhalten. Es wurde also sofort bearbeitet nachdem ich meine Papiere eingereicht hatte. Ich nehme mal an, dass der BSA bereits seit meiner Anerkennung feststand und nur noch meine Unterlagen ausgewertet wurden. Ich war da aber auch schon genauso lange berentet und die gesamten Rehamaßnahmen (medizinisch und beruflich) waren bei Antragstellung bereits ausgeschöpft.
Ok, das ist interessant, aber es ist auch fahrlässig das nicht zu prüfen. Ich hatte auch Fälle die HLU erhielten,bei denen nie BSA geprüft wurde - obwohl vorrangig. Aber da die Leute mit HLU zufrieden waren, wurd halt nix gemacht,weil ist ja billiger...

Und ja, die Ausschöpfung der Rehamaßnahmen ist ja auch eine maßgebliche Voraussetzung,dass überhaupt BSA geleistet wird.

Das wird bei mir z.B. gleich mit hinterfragt, weil ich noch eine ambulante Therapie machen will und das keine Reha sondern eine kurative Krankenbehandlung wäre. Die wissen nichtmals genau was ihre Rechtsbegriffe bedeuten.

Es wird auch hinterfragt, obwohl laut aktuellem med. Rehagutachten 24 Monate vor neuer Leistungsbeurteilung gewartet werden soll, weil ohne Therapie kein Fortschritt zu erwarten ist...sowas nennt man normal "fehlende Rehafähigkeit" und sowas sollte eigtl ausreichen um Reha vor Rente zu beantworten.

Die können ja gern befristet BSA gewähren, hab ich kein Problem mit. Ich würd ja selbst lieber wieder arbeiten gehen können in paar Jahren. Aber diese dauernden Ausreden sind sooo zermürbend.
 
@Mimi97
Also wenn du 2025 einen Widerspruch gegen die Ablehnung des BSA gestellt hast, dann vermutlich gegen den Antrag von 2019. Das bedeutet du befindest dich im alten Recht - OEG/BVG und dein Antrag für den BSA läuft ab 2019. Das wäre eine hübsche Nachzahlung.

Allerdings ist zu überprüfen, ob du bereits seit Antragstellung Anspruch auf den BSA hattest.

Zudem, gibt es die Frage deines Alters. Manche user nutzen Zahlen für ein Geburtsdatum, solltest du also so um die 28 Jahre alt sein, zählt ein BSA für ein Studium erst ab dem 25 Lebensjahr, da erst dann mit dem Abschluss zu rechnen wäre. Dann müsste der Sachverhalt auch diesbezüglich geprüft werden, sollte es um A11 oder A14 gehen.

Zum Punkt altes oder neues Recht gibt es hier sehr viel zu lesen, wenn du Begriffen wie OEG/BVG/SGB XIV oder BSA eingibst.

Wenn du konkrete Fragen dazu hast, wir alle mussten uns mit den Themen auch befassen, können wir dazu sicher auch noch einiges sagen.
 
@Arlonia du gehst oft von fehlendem Rechtsverständnis der SB aus. Ich glaube es gibt auch den Sachverhalt, dass vieles nicht gewollt ist. Entschädigungsleistungen im Gesamtumfang (BSA, Grundrente, Heil- und Pflegebehandlung, persönliches Budget,...) sind sehr teuer für den Staat. Da wird vielleicht gerne mal was übersehen. Vor allem aber, und das macht mich wütend, wird so getan als würde die Antragsteller*in die Voraussetzungen nicht mitbringen (was für einige sicher stimmt), die Ablehnung also an ihr und ihrem Fall liegt, statt zu sagen, sorry wir können nicht jeden entschädigen, wird uns zu teuer.
Dabei sind die Zahlen der anerkannten Entschädigungsopfer von Gewalttaten mit ca 25.000 Menschen in Deutschland sehr gering und die meisten erhalten lediglich Grundrente, etwa 6.000 bekommen einen BSA.
Das retraumatisiert meiner Auffassung nach.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn das der Fall ist, bist du ab einem GDS 50 (evtl mit besonderer beruflicher Betroffenheit (bbB), die es bei dir eigentlich noch geben müsste) über das VA krankenversichert.

Nach dem SGB XIV werden Heilbehandlungskosten für anerkannte Schädigungsfolgen immer übernommen. Egal wie hoch der GdS. Die Heilbehandlungskosten richten sich erstmal nach dem SGB V und sollen über die Krankenkassen laufen. Hierfür sollen Betroffene die nicht gesetzlich Krankenversichert sind eine Zuteilung bekommen. Soweit ein GdS von mind. 50 vorliegt, werden bei nicht gesetzlich Krankenversicherten auch die Heilbehandlungskosten für nicht Schädigungsfolgen übernommen. Allerdings müssen nach dem SGB XIV, auch bei Zuteilungen, für die Heilbehandlungskosten bei nicht Schädigungsfolgen die Zuzahlung nach dem SGB V bezahlt werden. Wie dies allerdings Verwaltungstechnisch umsetzbar sein soll, bleibt offen.
 
Was wäre denn der Unterschied, wenn die Beantragung nach 01.01.2024 ist? Mein OEG ist 2019 beantragt aber Wiederspruch bezüglich BSA erfolgte 25.

Mit dem Erstantrag soll, wie hier schon geschrieben, auch der BSA geprüft werden. Soweit zu dem Zeitpunkt der BSA noch nicht vorlag und dadurch abgelehnt wurde, wäre der Zeitpunkt des BSA Antrages entscheiden. BSA wird i.d.R. erst geprüft wenn GdS, Schädigungsfolgen, Grundrente rechtskräftig.

Die Erwerbsminderung wurde unabhängig vom OEG, von einem Amtsarzt beurteilt. Die Gründe für die Arbeitsunfähigkeit, sind die gleichen wie bei der Erteilung des OEG. Dieses Gutachten liegt den BSA Mitarbeitern vor.

Leider sehen die Ärzte vom Entschädigungsamt bzw. Sachbearbeiter es teilweise anders, als andere Amtsärzte. Bei wurden auch die Versorgungsärzte ich meine zur Höherbewertung des GdS befragt und haben auch entsprechend Stellung genommen.

Sorr muss schluss machen, da es klingelt.
 
Nach dem SGB XIV werden Heilbehandlungskosten für anerkannte Schädigungsfolgen immer übernommen. Egal wie hoch der GdS. Die Heilbehandlungskosten richten sich erstmal nach dem SGB V und sollen über die Krankenkassen laufen. Hierfür sollen Betroffene die nicht gesetzlich Krankenversichert sind eine Zuteilung bekommen. Soweit ein GdS von mind. 50 vorliegt, werden bei nicht gesetzlich Krankenversicherten auch die Heilbehandlungskosten für nicht Schädigungsfolgen übernommen. Allerdings müssen nach dem SGB XIV, auch bei Zuteilungen, für die Heilbehandlungskosten bei nicht Schädigungsfolgen die Zuzahlung nach dem SGB V bezahlt werden. Wie dies allerdings Verwaltungstechnisch umsetzbar sein soll, bleibt offen.
Ja, genau. Aber ab einem GDS 50 könnte man auch Anspruch bei Nichtschädigungsfolgen haben. Bei einem GDS unter 50 ist das meines Wissens ausgeschlossen.
Wenn man einen GDS 50 oder höher hat und noch nie durch Arbeit sozialversicherungspflichtig war, also noch nie gearbeitet hat, so wie @Mimi97 schreibt, kann auch Anspruch auch auf eine Zuteilung für Nichtschädigungsfolgen bestehen. Das gilt aber soweit ich weiß auch nach SGB XIV nur, wenn man nie in seinem Leben vorher sozialversicherungspflichtig war. Also entweder familienversichert oder freiwillig versichert... Sobald man auch nur einen Monat in seinem Leben sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat, entfällt dieser Anspruch meines wissens. @Vermisst könnte da glaube ich mehr zu sagen, ich weiß aber nicht, ob sie hier noch schreibt oder liest.
 
Danke an Alle, für die wirklich ausführlichen Rückmeldungen. Ich freue mich über euer Wissen und all die neuen Informationen.

Ich habe den BSA nie extra beantragt, sondern die Prüfung wurde Aufgrund meines Widerspruchs eingeleitet.
Somit müsste es also zum Antrag des OEG 2019 gehören ? Habe ich das so richtig verstanden?
Die Berufsunfähigkeit besteht schon länger als der Antrag auf OEG.
Das VA prüft derzeit den Anspruch auf HLU , da dieser statt Grundsicherung einspringen müsste. Die Prüfung des BSA ist davon unabhängig. ( Aussage des VA)
Mein alter mit 28 wurde gut erkannt 😉

Wie sind eure Erfahrungen bezüglich "Reha vor Rente ", wenn bereits Arbeitsunfähigkeit in einem Gutachten vorliegt?

Wie verhält es sich mit der Beruflichen Betroffenheit?
Werden bei Erteilung von BSA einfach 10 zum Schädigungsgrad addiert?
 
Danke an Alle, für die wirklich ausführlichen Rückmeldungen. Ich freue mich über euer Wissen und all die neuen Informationen.
Sehr gerne.

Ich habe den BSA nie extra beantragt, sondern die Prüfung wurde Aufgrund meines Widerspruchs eingeleitet.
Somit müsste es also zum Antrag des OEG 2019 gehören ? Habe ich das so richtig verstanden
Richtig, dann gilt der Antrag 2019 auch für den BSA.

Die Berufsunfähigkeit besteht schon länger als der Antrag auf OEG.
Das VA prüft derzeit den Anspruch auf HLU , da dieser statt Grundsicherung einspringen müsste. Die Prüfung des BSA ist davon unabhängig. ( Aussage des VA)
Du meinst vermutlich Erwerbsunfähigkeit, oder? Ja, HLU und BSA sind meines Wissens nach unabhängig. Aber da ich nie HLU bekommen habe, kann vielleicht noch jemand anderes was dazu sagen. Also wenn du schädigungsbedingt berentet wurdest, müsste dir der BSA meiner Auffassung nach zustehen. Gerade wenn jemand noch sehr jung ist, gibts idR ja noch nicht so viele andere Möglichkeiten auf Erkrankung.
Wenn du dauerhaft berentet bist, besteht auch keine Aussicht auf Rehabilitation, denn dann wäre deine Arbeitsunfähigkeit auch für die Zukunft als unmöglich eingestuft.

Mein alter mit 28 wurde gut erkannt 😉
🙂

Wie verhält es sich mit der Beruflichen Betroffenheit?
Werden bei Erteilung von BSA einfach 10 zum Schädigungsgrad addiert?

Das wird tatsächlich bei vielen Ämtern so gehandhabt, ist aber nicht immer der Fall. Rein juristisch betrachtet gilt für den BSA eine eigene (andere) Anspruchsgrundlage, während die bbB zur Überprüfung des GdS gehört.
 

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