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Abbruch Ausbildung - Unterstützung für Azubi

daraus lässt sich eine klare handlung ableiten:

@CocoCannelle25 >>> den Ausbildungsberater der zuständigen IHK ansprechen. Wenn es um die Suche nach einem anderen Betrieb während einer laufenden Ausbildung geht landest du eh bei dem. Der ist ab dem Zeitpunkt ab dem ein Problem besteht bis über eine Schlichtungsstelle hin zum Arbeitsgereicht dein Ansprechpartner. Die BA will 3 Monate vorher von einer möglichen Arbeitslosigkeit wissen.
Es lässt sich gar nichts ableiten, solange die Frage welcher Fall hier eintritt, nicht geklärt ist.
 
Wenn natürlich der Fall eingetreten ist, dass der Junge nach 3,5 Jahren erst das zweite Lehrjahr geschafft hat, sieht es anders aus.

Aber dazu bräuchte man ja nun die entsprechenden Informationen.
 
Vielleicht haben das einige überlesen, aber der Grund, warum ein Aufhebungsvertrag empfohlen wurde, steht hier:
Als Grund im Aufhebungsvertrag wurde angegeben, daß die Firma denkt, dass der Abschluß in 3,5 Jahren wahrscheinlich nicht erreicht werden kann. Es gibt sprachliche Defizite. Mein Sohn ist Finne.
Natürlich muss dein Sohn den Aufhebungsvertrag nicht unterzeichnen. Aber wenn er so enorme Sprachdefizite hat, dann sollte er sich tatsächlich mal überlegen, ob es tatsächlich sinnvoll ist, die Ausbildung fortzuführen. Denn wenn er am Ende die Prüfung mangels Sprache nicht schafft, hat er auch nichts gewonnen. Im Grunde müsste er neben der Ausbildung noch intensiv Deutsch lernen.
 
Vielleicht haben das einige überlesen, aber der Grund, warum ein Aufhebungsvertrag empfohlen wurde, steht hier:

Natürlich muss dein Sohn den Aufhebungsvertrag nicht unterzeichnen. Aber wenn er so enorme Sprachdefizite hat, dann sollte er sich tatsächlich mal überlegen, ob es tatsächlich sinnvoll ist, die Ausbildung fortzuführen. Denn wenn er am Ende die Prüfung mangels Sprache nicht schafft, hat er auch nichts gewonnen. Im Grunde müsste er neben der Ausbildung noch intensiv Deutsch lernen.
Das wurde nicht überlesen, sondern später freigeschaltet, weil der/die TE neu ist.

Zum Thema, @CocoCannelle25 : Das ist aber kein Argument, für diese Prüfung/ Bedenken gibt es die Probezeit und die Firma muss sich das zu Beginn überlegen. Ihn jetzt loswerden zu wollen, zeugt von schlechtem Charakter.

Es sei denn, sie haben sich bereits ein Bein ausgerissen und Dein Sohn zieht nicht mit. Ist das so?

Sind die Bedenken der Firma denn nachvollziehbar? Tut er sich wirklich schwer? Sind die Leistungen in der Berufsschule schlecht?
 
Das der Sohn Finne ist und sprachliche Defizite hat, hat man bei der Einstellung "übersehen"?🙂
Die ganze Geschichte ist für mich irgendwie nicht rund.
Denke, dass da noch die ein oder andere Info fehlt, um den Sachverhalt wirklich verstehen zu können.
 
Es bringt doch nichts, wenn er denn Rest der Zeit absitzt und am Ende die Prüfung nicht schaffen kann.

Zudem fließt die Zwischenprüfung in die Abschlußnote mit ein.

Warum hat er vor Ausbildungsbeginn nicht ausreichend deutsch gelernt, Vollzeitkurs?
 
Es bringt doch nichts, wenn er denn Rest der Zeit absitzt und am Ende die Prüfung nicht schaffen kann.

Naja, grundsätzlich wäre schon die Möglichkeit da sich intensiv reinzuhängen, um das sprachliche Defizit auszugleichen, falls es wirklich "nur" daran liegt.
Gibt da durchaus ja auch Onlineangebote und und und.
So oder so , dürfte es relativ wichtig sein, die Sprache zu können.
Völlig unabhängig von der Ausbildung.
 
Das ist jetzt die Frage:

Dauert die Ausbildung insgesamt 3,5 Jahre und der Junge kann dann danach nicht übernommen werden.

Oder ist er bereits 3,5 Jahre in der Lehrzeit und erst im zweiten Lehrjahr, weil er diverse Prüfungen nicht bestanden hat.
Das wäre dann eine vollkommen andere Situation.
Dann könnte der AG sogar kündigen, wenn keine Aussicht besteht, dass die Lehre vollendet werden kann.

Ich verstehe das Problem jetzt nicht, falls er sich innerhalb der regulären Lehrzeit, also innerhalb der 3,5 Jahre befindet, ist er nicht kündbar, sofern er sich nichts Schwerwiegendes zu Schulden kommen lässt.
So einfach ist das .

Anders sieht es aus, wenn er x-mal die Lehrziele verfehlt hat und nach 3,5 Jahren immer noch im zweiten Lehrjahr ist.
Also er ist nicht kündbar ?
Auch wenn die Firma denkt, dass er nach 3,5 Jahren seine Ausbildung evt. nicht schaffen wird?
 
Es bringt doch nichts, wenn er denn Rest der Zeit absitzt und am Ende die Prüfung nicht schaffen kann.

Zudem fließt die Zwischenprüfung in die Abschlußnote mit ein.

Warum hat er vor Ausbildungsbeginn nicht ausreichend deutsch gelernt, Vollzeitkurs?
Hackt jetzt bitte nicht auf den Deutsch-Kenntnissen rum!
Er spricht gutes Deutsch, versteht zu 95% alles, aber eben nicht alles !
Er hat in Deutschland seinen Realabschluß mit Q-Vermerk gemacht!
Der Firma reicht das anscheind nicht !
 

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