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Gelöscht 132918
Gast
Was meinst du mit Abzug der EM- Rente? Wie viel hat man denn dann am Ende von den ursprünglich 563 Euro?
Hallo Lala,
meines Wissens und meiner Erfahrung nach ist das, was Glitzerfee schreibt, so nicht ganz richtig.
Es werden nicht "einfach so" "die Miete" und "die Heizkosten" übernommen. Übernommen wird immer nur was "angemessen" ist. Was für das Amt als "angemessen" gilt, entscheidet das Amt. Da gibt es Berechnungsvorlagen. Das heißt, dass es Bedingungen an den Wohnraum gibt, an Größe z. B. je nach Personenzahl im Haushalt und auch die Heizkosten nur nach "Angemessenheit" bezahlt wird. Das sind fiktive (!) Durchschnittswerte (!), die nicht individuell berechnet werden, und schon gar nicht nach tatsächlichem Bedarf. Bei mir persönlich ist es so, dass ich im Winter maximal auf 17 Grad heizen kann, nur an einzelnen Tagen mehr (wenn es gar nicht anders geht). Trotz Attesten, Nachweisen vom Arzt, "Befehlen" vom Arzt - irrelevant. Ich bin u.a. (man beachte bitte das "unter anderem") chronisch infektkrank und man kann sich vorstellen, dass allein deshalb schon 17 Grad nicht reichen. Ich bin jeden Winter dauerkrank, weil ich nicht weiß, wie die die Mehrkosten zahlen soll, wenn ich mehr heizen würde. Denn: Man darf sehr wohl mehr heizen, oder eine größere Wohnung mieten, aber man muss dann eben die Mehrkosten selbst tragen...
Und das gilt tragischerweise auch, wenn z. B. jemand zuvor mit der alten Mutter in der "Familienmietwohnung" gelebt hat, dann stirbt die Mutter, d. h. die Wohnung ist für eine Person, den Grundsicherungsempfänger, der noch darin lebt, zu groß, und damit unangemessen, was bedeutet, er muss die Mehrkosten Miete selbst tragen. Bis er eine neue Wohnung gefunden hat. Die es zu den Kosten, die das Amt ansetzt, kaum noch gibt... Ich kenne jemanden, der jahrelang kaum was zu essen hatte, weil er so viel Miete mitzahlen musste und trotz heftigen Bemühens keine neue Wohnung fand.
Hier aber nun mal meine Berechnung meiner Aufstockung durch die Grundsicherung. Ich habe die Beträge leicht abgeändert, zum leichteren Überblick. Auch die Posten sind teilweise länger ausformuliert, teilweise mit Paragrafen, das habe ich mir alles gespart, auch, damit ich nicht durch meinen Bescheid wiedererkannt werden kann.
Hier der Bedarf:
Bedarf Grundsicherung
maßgeblicher Regelsatz 563,00 €
Mehrbedarf Ernährung 100,00 €
Miete 300,00 €
Heizkosten 80,00 €
Nebenkosten 65,00 €
Betriebsstrom Gastherme 4,00 €
Gesamt-Bedarf Grundsicherung: 1.112,00 €
Davon werden dann alle Einnahmen, die man hat, abgezogen. Z. B. Rente, Einkünfte aus 400 €-Job, wenn man hat, andere Rentenarten, andere Zuflüsse. Das sieht dann so aus:
abzüglich grundsicherungsrelevante Einnahmen:
Hilfeart: EM-Rente (Ein.): 845,00 €
Abzüge: 1 Private Versicherung (sonstige) - Hausratversicherung: -4,00 €
Abzüge: 2 Mitgliedschaftsbeitrag Sozialverband: -7,00 €
Abzüge: 3 Haftpflichtversicherung: -4,00 €
Zuschlag EM-Rente: 40,00 €
Summe Einnahmen: 885,00 €
Grundsicherungsleistungen nach Abzug der Einnahmen: 227,00 €
Diesen Betrag bekomme ich also monatlich (in meinem fiktiven Beispiel) zu meiner Rente dazu als Grundsicherung. Bitte bei den Beträgen beachten, dass ich einen Mehrbedarf Ernährung habe - den hat nicht jeder!
Außerdem: Grundsicherungs-/Bürgergeldempfängern ist nicht erlaubt, Geldgeschenke anzunehmen. Na ja, anzunehmen schon, aber die muss er dann anrechnen lassen. Bekäme ich z. B. von dir 100 € geschenkt, weil du mir einfach helfen wollen würdest, müsste ich das beim Amt angeben. Dann würde meine Grundsicherung neu berechnet und ich würde im nächsten Monat 100 € weniger Grundsicherung bekommen... Nicht mal Mitmenschlichkeit und Anteilnahme ist in unserem ach so sozialen System erlaubt. Geldgeschenke nicht anzugeben, ist nämlich Sozialbetrug.
Und noch etwas: in dem Regelsatz (normal 563 € derzeit) sind (laut Amt/Regierung) auch schon Großanschaffungen mit inbegriffen. D. h. man soll von dem Geld angeblich auch noch Neuanschaffungen wie Kühlschrank, Waschmaschine usw. ansparen können...
Jetzt hör ich hier lieber mal auf....
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HINWEIS: Ich habe die Aufstellung der Berechnung von einem meiner Berechnungsblätter des Amts abgeschrieben und dabei einen Fehler gemacht. Den habe ich nun berichtigt.
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