Portion Control
Urgestein
Welcher Unterhalt?Muss sie nicht, mit seinem Unterhalt muss sie nicht Vollzeit arbeiten um die Wohnung zu halten.
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Welcher Unterhalt?Muss sie nicht, mit seinem Unterhalt muss sie nicht Vollzeit arbeiten um die Wohnung zu halten.
Hallo Portion Control,
schau mal hier: Trennung von Ehefrau wegen Affäre. Direkt mit offenen Karten spielen?. Hier findest du vielleicht was du suchst.
Normalerweise steht der Ehefrau sofort nach der Trennung ein Trennungsunterhalt zu (da kann nach der Scheidung beendet werden, aber direkt nach der Trennung gibt es normalerweise Unterhalt - es sei denn, der Ehemann verdient zu wenig).
Fehlt es an ehebedingten Nachteilen, wird in der Praxis der nacheheliche Unterhalt üblicherweise auf eine Zeit von 1/3 bis 1/4 der Ehedauer begrenzt. Dauerte die Ehe zum Beispiel von der (standesamtlichen) Heirat bis zur Zustellung des Scheidungsantrags 12 Jahre, ist der Unterhalt für 3-4 Jahre zu bezahlen.
Wenn die Ex-Frau klug ist und einen guten Anwalt hat, dann kommen bald von deren Seite Forderungen. Dass dieses bisher nicht geschah zeigt mir dass sie wohl keine dreckige Wäsche waschen will und sich vermutlich ziemlich fair benimmt.
Vielleicht kann der TE sich dazu äußern. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Anwalt insgesamt so wortkarg war.Aber dieses Glaskugel-Thema müssen wir ja nicht ausreizen. Aber möglich ist viel mehr als vie
Es wird für sie gut sein erstmal wie geplant ein Wellness Wochenende zu machen..
Der Mensch ist ein Gewohnheitstier, da kann man schon reinfinden und sich daran gewöhnen. 😉 Ihre Äußerungen lassen aber m. E. eher auf Luxusweibchen schließen, das lieber dem süßen Nichtstun frönen will. Und selbst wenn es so wäre, wie du sagst, könnte ich zumindest an dieser Stelle dann absolut nachvollziehen, wenn @Klavierspieler darauf keine Rücksicht nehmen will, da er sich ja zu trennen beabsichtigt.
Ob Unterhalt oder wer können wir hier vermutlich (noch) nicht beantworten da wir die Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht kennen!
Normalerweise steht der Ehefrau sofort nach der Trennung ein Trennungsunterhalt zu (da kann nach der Scheidung beendet werden, aber direkt nach der Trennung gibt es normalerweise Unterhalt - es sei denn, der Ehemann verdient zu wenig). Das gilt auch wenn sie selber Teilzeitbeschäftigt ist. Derzeit ist das Kind bei ihr, juristisch liegt (derzeit) weder eine Sorgerechtsteilung noch eine Aufenthaltsbestimmung vor.
Fehlt es an ehebedingten Nachteilen, wird in der Praxis der nacheheliche Unterhalt üblicherweise auf eine Zeit von 1/3 bis 1/4 der Ehedauer begrenzt. Dauerte die Ehe zum Beispiel von der (standesamtlichen) Heirat bis zur Zustellung des Scheidungsantrags 12 Jahre, ist der Unterhalt für 3-4 Jahre zu bezahlen.
Es gibt aber einen Selbstbehalt, der wohl bei 1600 Euro liegt. Ist das Gehalt des Unterhaltspflichtigen also nur wesentlich drüber hat der/die Partner-/in Pech in Sachen Unterhalt.
Hier hätten aber wohl vom Rechtsanwalt Infos kommen müssen!!!!
Wenn die Ex-Frau klug ist und einen guten Anwalt hat, dann kommen bald von deren Seite Forderungen. Dass dieses bisher nicht geschah zeigt mir dass sie wohl keine dreckige Wäsche waschen will und sich vermutlich ziemlich fair benimmt.
Wenn die Ex-Frau so "gierig" ist wie TE behauptet, dann war sie wohl schon beim Rechtsanwalt der sie (wenn er gut ist) informiert hat wie es mit dem Betreuungsunterhalt aussieht und ab welchem Alter des Kindes sie wieviel zum Unterhalt des Kindes beitragen muss. Wenn (diese hier erläuterte) Gier und Arbeitsunlust vorhanden sein sollte, dann wird die Ex-Frau schon wissen, wie sie am Besten fährt um als betreuende Mutter die beste Lösung zu finden.
Gruß in den Tag von Grisu
Da schwingt aber ordentlich Klischee mit.
TU berechtigt ist derjenige der weniger verdient, nicht grundsätzlich DIE Ehefrau.
TU wird nach der 3/7 Methode ermittelt und ab dann gezahlt, sobald das Trennungsjahr offiziell eingeläutet wurde, bis hin zur rechtskräftigen Scheidung, was i.d.R. 1 Jahr dauert.
Geht sie währenddessen VZ arbeiten reduziert sich auch der TU.
Es existieren keine ehebedingten Nachteile. Wer gesund ist, muss heutzutage arbeiten gehen. Sie kann VZ arbeiten gehen. Nachehelichen Unterhalt sehe ich hier überhaupt nicht. Kann aber sein das sein larifari Anwalt keine Ahnung hat, was man in diesem Fall zu tun hat.
Was soll sie denn fordern? 🤔
TU kann erst dann gefordert werden wenn das Trennungsjahr offiziell eingeläutet wurde. Dazu habe ich den TE mehrfach befragt und keine Antwort erhalten. Also gibt es hierzu nix. KU hat er ja sogar bezahlt, obwohl unberechtigt. Schließlich wohnt er zu Hause. Im Gegenteil: Das er das gemeinsame Konto zur Hälfte geräumt hat, war überfällig. Also nix mit Forderungen von ihr.
Klavierspieler hat nicht mal genug Geld, um die Mietkaution für die neue Wohnung zu zahlen. Und doppelte Miete kann er sich auch nicht leisten. Und dann zahlt er aus taktischen Gründen auch noch Kindesunterhalt. Das sind hier mindestens 428€ im Monat.
Der Selbstbehalt gegenüber der Ehefrau beträgt 1600€, bezogen auf den Trennungsunterhalt. Beim Kindesubterhalt können bestimmte Schulden und Werbungskosten abgesetzt werden.
Er muss also mindestens im Jahresschnitt 2300€ monatlich Netto verdienen, damit überhaupt irgendetwas in Richtung Trennungsunterhalt relevant wird. Und natürlich wird das Einkommen der Frau dann dagegengestellt, Es geht bestenfalls um ein paar hundert Euro, und die gemeinsam gezahlte Miete mindert den Trennungsunterhalt noch weiter.
Es ist also müßig, sich da weiter hineinzuvertiefen. Da wird nichts weiter zu holen sein, auch wenn sich einige User das hier brennend wünschen und gar vom "Täter" schwadronieren.
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