Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Trennung von Ehefrau wegen Affäre. Direkt mit offenen Karten spielen?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Ob Unterhalt oder wer können wir hier vermutlich (noch) nicht beantworten da wir die Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht kennen!

Normalerweise steht der Ehefrau sofort nach der Trennung ein Trennungsunterhalt zu (da kann nach der Scheidung beendet werden, aber direkt nach der Trennung gibt es normalerweise Unterhalt - es sei denn, der Ehemann verdient zu wenig). Das gilt auch wenn sie selber Teilzeitbeschäftigt ist. Derzeit ist das Kind bei ihr, juristisch liegt (derzeit) weder eine Sorgerechtsteilung noch eine Aufenthaltsbestimmung vor.

Fehlt es an ehebedingten Nachteilen, wird in der Praxis der nacheheliche Unterhalt üblicherweise auf eine Zeit von 1/3 bis 1/4 der Ehedauer begrenzt. Dauerte die Ehe zum Beispiel von der (standesamtlichen) Heirat bis zur Zustellung des Scheidungsantrags 12 Jahre, ist der Unterhalt für 3-4 Jahre zu bezahlen.

Es gibt aber einen Selbstbehalt, der wohl bei 1600 Euro liegt. Ist das Gehalt des Unterhaltspflichtigen also nur wesentlich drüber hat der/die Partner-/in Pech in Sachen Unterhalt.

Hier hätten aber wohl vom Rechtsanwalt Infos kommen müssen!!!!

Wenn die Ex-Frau klug ist und einen guten Anwalt hat, dann kommen bald von deren Seite Forderungen. Dass dieses bisher nicht geschah zeigt mir dass sie wohl keine dreckige Wäsche waschen will und sich vermutlich ziemlich fair benimmt.

Wenn die Ex-Frau so "gierig" ist wie TE behauptet, dann war sie wohl schon beim Rechtsanwalt der sie (wenn er gut ist) informiert hat wie es mit dem Betreuungsunterhalt aussieht und ab welchem Alter des Kindes sie wieviel zum Unterhalt des Kindes beitragen muss. Wenn (diese hier erläuterte) Gier und Arbeitsunlust vorhanden sein sollte, dann wird die Ex-Frau schon wissen, wie sie am Besten fährt um als betreuende Mutter die beste Lösung zu finden.

Gruß in den Tag von Grisu
 
Erst die Arbeit - Anwalt einsetzen. Und dann das Vergnügen - Wellness.....

würde ich zumindest machen!!!! Ich habe damals bei meiner Scheidung keinen unnötigen Tag gewartet um einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Schon auch wegen Trennungszeit.

Gruß von Grisu
 
Normalerweise steht der Ehefrau sofort nach der Trennung ein Trennungsunterhalt zu (da kann nach der Scheidung beendet werden, aber direkt nach der Trennung gibt es normalerweise Unterhalt - es sei denn, der Ehemann verdient zu wenig).

Da schwingt aber ordentlich Klischee mit.
TU berechtigt ist derjenige der weniger verdient, nicht grundsätzlich DIE Ehefrau.
TU wird nach der 3/7 Methode ermittelt und ab dann gezahlt, sobald das Trennungsjahr offiziell eingeläutet wurde, bis hin zur rechtskräftigen Scheidung, was i.d.R. 1 Jahr dauert.
Geht sie währenddessen VZ arbeiten reduziert sich auch der TU.

Fehlt es an ehebedingten Nachteilen, wird in der Praxis der nacheheliche Unterhalt üblicherweise auf eine Zeit von 1/3 bis 1/4 der Ehedauer begrenzt. Dauerte die Ehe zum Beispiel von der (standesamtlichen) Heirat bis zur Zustellung des Scheidungsantrags 12 Jahre, ist der Unterhalt für 3-4 Jahre zu bezahlen.

Es existieren keine ehebedingten Nachteile. Wer gesund ist, muss heutzutage arbeiten gehen. Sie kann VZ arbeiten gehen. Nachehelichen Unterhalt sehe ich hier überhaupt nicht. Kann aber sein das sein larifari Anwalt keine Ahnung hat, was man in diesem Fall zu tun hat.

Wenn die Ex-Frau klug ist und einen guten Anwalt hat, dann kommen bald von deren Seite Forderungen. Dass dieses bisher nicht geschah zeigt mir dass sie wohl keine dreckige Wäsche waschen will und sich vermutlich ziemlich fair benimmt.

Was soll sie denn fordern? 🤔

TU kann erst dann gefordert werden wenn das Trennungsjahr offiziell eingeläutet wurde. Dazu habe ich den TE mehrfach befragt und keine Antwort erhalten. Also gibt es hierzu nix. KU hat er ja sogar bezahlt, obwohl unberechtigt. Schließlich wohnt er zu Hause. Im Gegenteil: Das er das gemeinsame Konto zur Hälfte geräumt hat, war überfällig. Also nix mit Forderungen von ihr.
 
Wenn einer der Partner sich klug anstellt (meistens ist die Mutter, die auch das Kind geboren hat, im Vorteil) und einen guten Rechtsanwalt hat, dann lässt sich ziemlich viel rausschlagen. Mit einem freundlichen Arzt an der Seite noch mehr.

Aber dieses Glaskugel-Thema müssen wir ja nicht ausreizen. Aber möglich ist viel mehr als viel 🙂

Gruß von Grisu
 
Klavierspieler hat nicht mal genug Geld, um die Mietkaution für die neue Wohnung zu zahlen. Und doppelte Miete kann er sich auch nicht leisten. Und dann zahlt er aus taktischen Gründen auch noch Kindesunterhalt. Das sind hier mindestens 428€ im Monat.

Der Selbstbehalt gegenüber der Ehefrau beträgt 1600€, bezogen auf den Trennungsunterhalt. Beim Kindesubterhalt können bestimmte Schulden und Werbungskosten abgesetzt werden.

Er muss also mindestens im Jahresschnitt 2300€ monatlich Netto verdienen, damit überhaupt irgendetwas in Richtung Trennungsunterhalt relevant wird. Und natürlich wird das Einkommen der Frau dann dagegengestellt, Es geht bestenfalls um ein paar hundert Euro, und die gemeinsam gezahlte Miete mindert den Trennungsunterhalt noch weiter.

Es ist also müßig, sich da weiter hineinzuvertiefen. Da wird nichts weiter zu holen sein, auch wenn sich einige User das hier brennend wünschen und gar vom "Täter" schwadronieren.
 
Es wird für sie gut sein erstmal wie geplant ein Wellness Wochenende zu machen..

Das kann sie sich nicht mehr leisten. Ich habe ja das Konto halb leer gemacht.

Der Mensch ist ein Gewohnheitstier, da kann man schon reinfinden und sich daran gewöhnen. 😉 Ihre Äußerungen lassen aber m. E. eher auf Luxusweibchen schließen, das lieber dem süßen Nichtstun frönen will. Und selbst wenn es so wäre, wie du sagst, könnte ich zumindest an dieser Stelle dann absolut nachvollziehen, wenn @Klavierspieler darauf keine Rücksicht nehmen will, da er sich ja zu trennen beabsichtigt.

Es ist mir tatsächlich vollkommen egal, ob sie jetzt noch genug Geld für ihre Freizeit hat.

Ob Unterhalt oder wer können wir hier vermutlich (noch) nicht beantworten da wir die Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht kennen!

Normalerweise steht der Ehefrau sofort nach der Trennung ein Trennungsunterhalt zu (da kann nach der Scheidung beendet werden, aber direkt nach der Trennung gibt es normalerweise Unterhalt - es sei denn, der Ehemann verdient zu wenig). Das gilt auch wenn sie selber Teilzeitbeschäftigt ist. Derzeit ist das Kind bei ihr, juristisch liegt (derzeit) weder eine Sorgerechtsteilung noch eine Aufenthaltsbestimmung vor.

Fehlt es an ehebedingten Nachteilen, wird in der Praxis der nacheheliche Unterhalt üblicherweise auf eine Zeit von 1/3 bis 1/4 der Ehedauer begrenzt. Dauerte die Ehe zum Beispiel von der (standesamtlichen) Heirat bis zur Zustellung des Scheidungsantrags 12 Jahre, ist der Unterhalt für 3-4 Jahre zu bezahlen.

Es gibt aber einen Selbstbehalt, der wohl bei 1600 Euro liegt. Ist das Gehalt des Unterhaltspflichtigen also nur wesentlich drüber hat der/die Partner-/in Pech in Sachen Unterhalt.

Hier hätten aber wohl vom Rechtsanwalt Infos kommen müssen!!!!

Wenn die Ex-Frau klug ist und einen guten Anwalt hat, dann kommen bald von deren Seite Forderungen. Dass dieses bisher nicht geschah zeigt mir dass sie wohl keine dreckige Wäsche waschen will und sich vermutlich ziemlich fair benimmt.

Wenn die Ex-Frau so "gierig" ist wie TE behauptet, dann war sie wohl schon beim Rechtsanwalt der sie (wenn er gut ist) informiert hat wie es mit dem Betreuungsunterhalt aussieht und ab welchem Alter des Kindes sie wieviel zum Unterhalt des Kindes beitragen muss. Wenn (diese hier erläuterte) Gier und Arbeitsunlust vorhanden sein sollte, dann wird die Ex-Frau schon wissen, wie sie am Besten fährt um als betreuende Mutter die beste Lösung zu finden.

Gruß in den Tag von Grisu
Da schwingt aber ordentlich Klischee mit.
TU berechtigt ist derjenige der weniger verdient, nicht grundsätzlich DIE Ehefrau.
TU wird nach der 3/7 Methode ermittelt und ab dann gezahlt, sobald das Trennungsjahr offiziell eingeläutet wurde, bis hin zur rechtskräftigen Scheidung, was i.d.R. 1 Jahr dauert.
Geht sie währenddessen VZ arbeiten reduziert sich auch der TU.



Es existieren keine ehebedingten Nachteile. Wer gesund ist, muss heutzutage arbeiten gehen. Sie kann VZ arbeiten gehen. Nachehelichen Unterhalt sehe ich hier überhaupt nicht. Kann aber sein das sein larifari Anwalt keine Ahnung hat, was man in diesem Fall zu tun hat.



Was soll sie denn fordern? 🤔

TU kann erst dann gefordert werden wenn das Trennungsjahr offiziell eingeläutet wurde. Dazu habe ich den TE mehrfach befragt und keine Antwort erhalten. Also gibt es hierzu nix. KU hat er ja sogar bezahlt, obwohl unberechtigt. Schließlich wohnt er zu Hause. Im Gegenteil: Das er das gemeinsame Konto zur Hälfte geräumt hat, war überfällig. Also nix mit Forderungen von ihr.
Klavierspieler hat nicht mal genug Geld, um die Mietkaution für die neue Wohnung zu zahlen. Und doppelte Miete kann er sich auch nicht leisten. Und dann zahlt er aus taktischen Gründen auch noch Kindesunterhalt. Das sind hier mindestens 428€ im Monat.

Der Selbstbehalt gegenüber der Ehefrau beträgt 1600€, bezogen auf den Trennungsunterhalt. Beim Kindesubterhalt können bestimmte Schulden und Werbungskosten abgesetzt werden.

Er muss also mindestens im Jahresschnitt 2300€ monatlich Netto verdienen, damit überhaupt irgendetwas in Richtung Trennungsunterhalt relevant wird. Und natürlich wird das Einkommen der Frau dann dagegengestellt, Es geht bestenfalls um ein paar hundert Euro, und die gemeinsam gezahlte Miete mindert den Trennungsunterhalt noch weiter.

Es ist also müßig, sich da weiter hineinzuvertiefen. Da wird nichts weiter zu holen sein, auch wenn sich einige User das hier brennend wünschen und gar vom "Täter" schwadronieren.

Das Trennungsjahr hat offiziell begonnen. Ich verdiene auch genug, um ihr theoretisch ein bisschen Unterhalt zahlen zu können. Es steht zum einen noch nicht fest, ob ich das muss und zum anderen liegt von ihr auch nichts schriftliches vor. Sie hat bisher nichts beantragt.

Ich kann mir aktuell keine doppelte Miete, Kaution usw. leisten, weil ich keine Ersparnisse habe. Woran liegt das? Sie hat die letzten Jahre nichts zur Familienkasse beigetragen. Mein Geld war Ende des Monats fast immer +/- 0. Große Ersparnisse aufbauen unmöglich.
 
In sofern klug von Dir das Konto um die Hälfte "abgeräumt" zu haben.

Habt Ihr einen Ehevertrag oder die normale Gütergemeinschaft. Bei letzterer gibt es keinen Diebstahl in der Ehe. War zumindest zu meiner Scheidungszeit vor tausend ;-) Jahren so.

Solange keine Ansprüche geltend gemacht wurden gibt es auch keine Gründe zur Zahlung - es sei denn Dein Rechtsanwalt sagt in Sachen Kindesunterhalt - etwas anderes.

Ich würde an Deiner Stelle aber keine Ihrer gesagten Worte auf die Goldwaage legen oder für "wahr" nehmen. Sie ist gekränkt und da gibt es schon mal verbale Ausrutscher. Es wäre zu Deinen Lasten wenn Du diverses glaubst, was sich später als unwahr herausstellt. Damit meine ich in erster Linie die mütterliche Fürsorge. Ich persönlich denke dass alle Angriffe - egal um was es geht - Dich treffen sollen und nahezu nichts mit dem Sohn oder Deiner Freundin zu tun haben.

Dennoch: tauschen möchte ich auf keinen Fall! Im Gegenteil: bei solchen Themen bin ich dann doch froh alleine zu sein, denn da kann mir so was nicht passieren - egal, in welcher Rolle.

Gruß von Grisu
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben