Ob Unterhalt oder wer können wir hier vermutlich (noch) nicht beantworten da wir die Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht kennen!
Normalerweise steht der Ehefrau sofort nach der Trennung ein Trennungsunterhalt zu (da kann nach der Scheidung beendet werden, aber direkt nach der Trennung gibt es normalerweise Unterhalt - es sei denn, der Ehemann verdient zu wenig). Das gilt auch wenn sie selber Teilzeitbeschäftigt ist. Derzeit ist das Kind bei ihr, juristisch liegt (derzeit) weder eine Sorgerechtsteilung noch eine Aufenthaltsbestimmung vor.
Fehlt es an ehebedingten Nachteilen, wird in der Praxis der nacheheliche Unterhalt üblicherweise auf eine Zeit von 1/3 bis 1/4 der Ehedauer begrenzt. Dauerte die Ehe zum Beispiel von der (standesamtlichen) Heirat bis zur Zustellung des Scheidungsantrags 12 Jahre, ist der Unterhalt für 3-4 Jahre zu bezahlen.
Es gibt aber einen Selbstbehalt, der wohl bei 1600 Euro liegt. Ist das Gehalt des Unterhaltspflichtigen also nur wesentlich drüber hat der/die Partner-/in Pech in Sachen Unterhalt.
Hier hätten aber wohl vom Rechtsanwalt Infos kommen müssen!!!!
Wenn die Ex-Frau klug ist und einen guten Anwalt hat, dann kommen bald von deren Seite Forderungen. Dass dieses bisher nicht geschah zeigt mir dass sie wohl keine dreckige Wäsche waschen will und sich vermutlich ziemlich fair benimmt.
Wenn die Ex-Frau so "gierig" ist wie TE behauptet, dann war sie wohl schon beim Rechtsanwalt der sie (wenn er gut ist) informiert hat wie es mit dem Betreuungsunterhalt aussieht und ab welchem Alter des Kindes sie wieviel zum Unterhalt des Kindes beitragen muss. Wenn (diese hier erläuterte) Gier und Arbeitsunlust vorhanden sein sollte, dann wird die Ex-Frau schon wissen, wie sie am Besten fährt um als betreuende Mutter die beste Lösung zu finden.
Gruß in den Tag von Grisu