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Will mich meine Firma still ausscheiden lassen?

  • Starter*in Starter*in Gelöscht 129554
  • Datum Start Datum Start
Wir haben im Moment viele Feier- und Brückentage, da kann sich so etwas schon verzögern. Bleib freundlich, sage, du bräuchtest schnellstmöglich Klarheit, wann du den Vertrag bekommen würdest. Du kannst ihn auch persönlich abholen.

Wenn stimmt, was Kasiopaja sagt, dann unterschreib keinen Aufhebungsvertrag bei der Zeitarbeitsfirma, ohne den anderen Vertrag zu haben.
 
Nur muss man das halt auch beweisen können.

Im übrigen kann die Firma, die den AN ausgeliehen hat, nicht das Arbeitsverhältnis des Leiharbeiters mit der Leiharbeitsfirma kündigen, sondern die Leiharbeitsfirma muss dem ausgeliehenen AN kündigen oder einen Aufhebungsvertrag anbieten.
Oder der AN muss den Arbeitsvertrag mit der Leiharbeitsfirma fristgerecht kündigen.

Ansonsten läuft der Arbeitsvertrag zwischen dem Leiharbeiter und der Leiharbeitsfirma ganz normal weiter.

Es endet dann lediglich der Leihvertrag zwischen der jetzigen Firma und der Leiharbeitsfirma, was aber nichts mit dem Arbeitsverhältnis des AN zu tun hat.
Danke für die Antwort!

Die Personalagentur schickt mir am Dienstag eine einvernehmliche Auflösung (ich glaube das ist dasselbe wie ein Aufhebungsvertrag), die ich dann unterschrieben zurückschicken soll. Das heißt, wenn ich das unterschrieben zurückschicke, werde ich ab 31. Mai, nichts mehr mit der Personalagentur zu tun haben.
 
Wir haben im Moment viele Feier- und Brückentage, da kann sich so etwas schon verzögern. Bleib freundlich, sage, du bräuchtest schnellstmöglich Klarheit, wann du den Vertrag bekommen würdest. Du kannst ihn auch persönlich abholen.

Wenn stimmt, was Kasiopaja sagt, dann unterschreib keinen Aufhebungsvertrag bei der Zeitarbeitsfirma, ohne den anderen Vertrag zu haben.
Danke für deine Antwort!
Nein, ich habe es um ehrlich zu sein nicht so nötig bei der Firma zu bleiben, wenn die mich so verarschen, sonst war ein Arbeitsvertrag innerhalb von etwa drei Werktagen immer da und habe diesen immer mündlich bestätigt bekommen, ohne Nachfragen zu müssen oder sonst etwas, da habe ich mich geschätzt gefühlt und in dieser Firma wo ich jetzt zwei Wochen warte wirken die nicht so gestresst wie die in meinen vorherigen Berufen. Im Anhang noch eine E-Mail vom 06. Mai von mir an den Abteilungsleiter sowie den Geschäftsführer.
 
Danke für die Antwort!

Die Personalagentur schickt mir am Dienstag eine einvernehmliche Auflösung (ich glaube das ist dasselbe wie ein Aufhebungsvertrag), die ich dann unterschrieben zurückschicken soll. Das heißt, wenn ich das unterschrieben zurückschicke, werde ich ab 31. Mai, nichts mehr mit der Personalagentur zu tun haben.
Du musst den aber nicht unterschreiben und das solltest Du auch nicht tun, bevor Du keinen Vertrag mit Deiner jetzigen Firma unterschrieben hast.
Wenn Du den Aufhebungsvertrag nicht unterschreibst, dann bleibst Du bei der Leihfirma angestellt und bist auf jeden Fall nicht arbeitslos.
 
Genau das hatte ich selbst einmal. Da ging es um zugesagte Umzugskosten, die dann hinterher einfach wegfallen sollten. Da ich damals aber nebenberuflich bei einem Rechtsanwalt arbeitete, hat der diesem Personalbüro einen Brief im eisernen Ton geschrieben, und alles war geregelt.
Das ist doch echt schlimm, es war mein erstes Mal mit einer Personalagentur und ich hoffe mein letztes Mal. Leider kenne ich persönlich keinen der sich mit dem rechtlichen in diesem Fall gut auskennen würde der mir das kostenlos macht...
Freut mich aber das du das klären konntest!
 
Das ist doch echt schlimm, es war mein erstes Mal mit einer Personalagentur und ich hoffe mein letztes Mal. Leider kenne ich persönlich keinen der sich mit dem rechtlichen in diesem Fall gut auskennen würde der mir das kostenlos macht...
Freut mich aber das du das klären konntest!
Rechtlich ist es so, wie ich es geschrieben habe.
Fakt ist, Du hast einen bestehenden Arbeitsvertrag mit der Leiharbeitsfirma und das bleibt auch so, solange Du den Aufhebungsvertrag nicht unterschreibst , die Leiharbeitsfirma oder du nicht fristgerecht kündigen.
 
Du musst den aber nicht unterschreiben und das solltest Du auch nicht tun, bevor Du keinen Vertrag mit Deiner jetzigen Firma unterschrieben hast.
Wenn Du den Aufhebungsvertrag nicht unterschreibst, dann bleibst Du bei der Leihfirma angestellt und bist auf jeden Fall nicht arbeitslos.
Ok, danke, es gibt nur ein Problem, jetzt werde ich für eine Vollzeit Stellt bezahlt, im Vertrag steht was anderes, nämlich das ich dann Teilzeit Angestellt bin oder verstehe ich was falsch..
 
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