Pechvogelhoch10
Mitglied
Bis 31.10.23 hätte die Schlussabrechnung über die Verwendung der Coronahilfe vorliegen sollen. War nicht der Fall. Jetzt verlangen sie die Fördermittel zurück, weil das den Förderrichtlinien entspricht. Und für die Abrechnung warst du verantwortlich.
Der Steuerberater musste die Abrechnung nur prüfen und einreichen. Aber nicht dich an die Abrechnung selbst nd an die Frist erinnern. Die Unterlagen bis zur Gewerbeabmeldung hätten da hin gewusst.
Wie in meinem Eingangspost erwähnt, habe ich meinem Steuerberater die entsprechenden Unterlagen im Spätsommer 2023 zur Verfügung gestellt und mit ihm vereinbart, dass er diese einreicht. Das hat er aber dann nicht gemacht...