Um es kurz zu machen: Der rote Wagen hatte Vorfahrt.
Auch die Argumentation, dass anfangs von links kein Verkehr kam, ist irrelevant. Du darfst in eine Kreuzung nicht einfahren solange diese nicht frei ist.
Selbst der Verkehr von rechts hätte dich treffen können, denn auch wenn ein Auto von rechts zum überholen auf die linke Spur rüber zieht, hätte dieses Auto Vorfahrt vor dir. Vorfahrt gilt immer über beide Spuren.
Sogar wenn du Vorfahrt oder grüne Ampel hast, darfst du nicht in eine Kreuzung einfahren wenn du erkennbar auf der Kreuzung warten musst. Dafür winkt ein Bußgeld.
Blockiert ein Autofahrer eine Kreuzung, riskiert er ein Bußgeld und haftet für mögliche Unfallschäden.
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Bestenfalls kannst du argumentieren, dass der Rote noch rechtzeitig hätte anhalten können. Ändert aber nichts daran, dass du ihm die Vorfahrt genommen hast. Zu argumentieren, dass man jemanden die Vorfahrt genommen hat und er hätte schneller oder kräftiger bremsen können, ist... naja....
Ich verstehe deinen Gedanken, der Rote darf natürlich auch nicht sehenden Auges einfach draufhalten, aber er hat ja wie du beschreibst gebremst. Was du nun beweisen willst, ist also dass er nicht schnell und kräftig genug gebremst hast? Selbst mit Zeugen vor Gericht ist das wenig erfolgversprechend. Und ob das der Rote mit Absicht getan hat, darüber kannst du zwar spekulieren aber wirst es nicht beweisen können.
Genau deswegen gibt es ja die Regel, dass man in eine Kreuzung nicht einfahren darf wenn man dort warten muss. Eben weil später jemand wie der Rote kommen kann, den du behinderst.
Hak es als Verkehrserfahrung ab, dass du künftig nicht mehr in Kreuzungen einfährst wenn sie nicht frei sind und trag die Schuld an dem Unfall. Das wichtigste ist, dass weder dir noch sonst einem Menschen etwas passiert ist.