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Finanzielles Desaster abwenden - was ist das Richtige?

carrot

Aktives Mitglied
Bloß nicht verkaufen! Das wäre angesichts der steigenden Preise nicht schlau. Und letztendlich würdest Du dann doch auch von dem Erlös leben müssen, hättest gleichzeitig aber noch Miete und sämtliche damit einhergehenden Unabwägbarkeiten an der Backe!
Du könntest versuchen, Dir Minijobs zu suchen, vielleicht im Supermarkt, oder als Fahrerin für Pflegedienste o.ä.
Bedenke: solltest Du als Mieterin mal in eine finanziell brenzlige Situation kommen, kein Vermieter wird Dir da Spielraum geben.
Könntest Du evtl. untervermieten? Manche Reihenhäuser haben ja kleine Einliegerwohnungen im Keller, bzw. lässt sich sowas ja manchmal umbauen.
Aber bloß nicht verkaufen, gerade mit Kindern sind Mietwohnungen bah.
Die Preise sinken doch, das schon seit der Jahreswende und werden auch weiter sinken.
Das würde ich zumindest bedenken:


Wenn verkaufen, dann würde ich nicht so solange warten bis der Wert noch mehr im Keller geht.
 

Berta100

Mitglied
Irgendwas stimmt da nicht.
Das andere Haus wurde Dir vererbt.
Der verstorbene hat ein Wohnrecht für seinen Partner eingerichtet. Vertraglich konnte er es nur gegenüber Dir tun, da Du im Grundbuch stehst. Grundbuchamtlich konnte er es nur dem Nutzer einräumen.
Noch aber mangelt es an einer Beschränkung, dass Du nicht verkaufen kannst.
Eine solche Klausel wäre auch unwirksam.
Wirksam wäre aber etwas wie eine Art testamentarische Nicht-Verpflichtung, bei der Du Dich quasi verpflichtest nicht zu verkaufen, widrigenfalls aber den erzielten Preis da und da hin zu spenden.
Was genau ist nun Fakt?
Wohnrecht bedeutet üblicherweise, dass keine Mitkosten entstehen. Wohnrecht bedeutet aber nicht, dass verbraucht werden kann was man möchte, sondern dass Verbrauch zu zahlen ist.
Sonst könnte der Bewohner einfach den ganzen Tag lang die Dusche "brauchen", weil ihm das Geräusch gefällt.
Was wird Dir vom Verbrauch erstattet? Was umfasst " Verbrauch"?
Erzielst Du keine Einnahmen und hast Wohnkosten, so käme in Betracht, Wohnkostenbeihilfe in Betracht zu ziehen. Für Dein Haus. Gibts da Ansätze?
Wie ist der unterhalt deiner Kinder geregelt? Das kleine, das große?


.

Die Immobilie gehörte X. X hat ein Testament erstellt und verfügt, dass ich diese Immobilie erbe. Gleichzeitig hat X bestimmt, dass er mich verpflichtet, für Y dort ein unentgeltliches Wohnungsrecht eintragen zu lassen, was erlischt, wenn Y die Immobilie dauerhaft verlässt. Als nächstes hat er bestimmt, dass die Immobilie nur mit Zustimmung des Y verkauft werden darf.
X ist gestorben, ich habe das Wohnungsrecht eintragen lassen.

Ich zahle die Grundbesitzabgaben und Versicherung. Alle weiteren Kosten trägt Y selbst. Am Ende des Jahres rechne ich noch Abwasser und Müll ab mit Y. Dennoch bleiben die verbrauchsunabhängigen Kosten dann an mir hängen.

Ist mit Wohnkostenbeihilfe Wohngeld gemeint? Da hätte ich dem Grunde nach Anspruch drauf, wenn das große Kind hier nicht mehr wohnt.

Das große Kind hat keinen Unterhaltsanspruch, da es dafür zu viel verdient. Für das kleine Kind bekomme ich Unterhalt, notariell geregelt, dynamisch mit Orientierung an der Düsseldorfer Tabelle.
 

carrot

Aktives Mitglied
Die Immobilie gehörte X. X hat ein Testament erstellt und verfügt, dass ich diese Immobilie erbe. Gleichzeitig hat X bestimmt, dass er mich verpflichtet, für Y dort ein unentgeltliches Wohnungsrecht eintragen zu lassen, was erlischt, wenn Y die Immobilie dauerhaft verlässt. Als nächstes hat er bestimmt, dass die Immobilie nur mit Zustimmung des Y verkauft werden darf.
X ist gestorben, ich habe das Wohnungsrecht eintragen lassen.

Ich zahle die Grundbesitzabgaben und Versicherung. Alle weiteren Kosten trägt Y selbst. Am Ende des Jahres rechne ich noch Abwasser und Müll ab mit Y. Dennoch bleiben die verbrauchsunabhängigen Kosten dann an mir hängen.

Ist mit Wohnkostenbeihilfe Wohngeld gemeint? Da hätte ich dem Grunde nach Anspruch drauf, wenn das große Kind hier nicht mehr wohnt.

Das große Kind hat keinen Unterhaltsanspruch, da es dafür zu viel verdient. Für das kleine Kind bekomme ich Unterhalt, notariell geregelt, dynamisch mit Orientierung an der Düsseldorfer Tabelle.
Wer ist Y, wenn die Person Wohnrecht hat, ist das mit dem Verkauf vielleicht nicht ganz einfach.
Ja genau, "Haus darf nur mit Zustimmung von Y verkauft werden. "
Dann muss Y mitspielen oder ein Anwalt muss die Sache klären.
 

carrot

Aktives Mitglied
Da das notariell so festgelegt ist, kann ein Anwalt vermutlich gar nichts machen.
Dann muss der Anwalt sich mit Y in Verbindung setzen und dem ein Angebot machen.
Wahrscheinlich steht ihm beim Verkauf des Hauses auch noch einen Batzen Geld zu.
Y könnte abgefunden werden und dann auf sein Wohnrecht verzichten, muss dann aber vertraglich geregelt werden, das geht wohl nur über einen Anwalt. Bzw. wäre hier zur raten.
Y wird sich dann auch einen Anwalt nehmen und dann geht es seinen Weg, Routine für die Anwälte.
 

Berta100

Mitglied
Hallo,

den Ratschlägen, das Haus nicht zu verkaufen, würde ich mich anschließen wollen, auch wenn ich die bisherigen Infos für dürftig erachte.
So ist mir nicht klar, in welchem Staat sich das abspielt. Weiterhin ist mir nicht klar, wem das abbezahlte Reihenhaus gehört (oder hab ich das überlesen?). Dir alleine oder deinem Ex oder euch beiden. Und dann das mit dem "Wohnungsrecht". Das kann ich noch verstehen. Aber dass der Berechtigte einem Verkauf zustimmen muss? Es kann doch nicht sein, dass man Geld zuschießen muss, damit jemand anderes billig leben kann. Am Ende bist du pleite. Wer schießt dann zu?

Aber auch der Vorschlag Auswandern ist nicht zu verachten.
Das spielt sich hier in Deutschland ab. Das Reihenhaus, welches wir bewohnen, gehört mir alleine (stand im Eingangspost, aber da stand ja ne Menge :) )
Das Wohnungsrecht betrifft eine andere Immobilie, die ich geerbt habe. Ich hätte seinerzeit das Erbe ablehnen können. Leider war ich mir über die Tragweite nicht bewusst. Heute würde ich in so einer Situation anders entscheiden.
 

Berta100

Mitglied
Am naheliegendsten fänd ich, jetzt schon arbeiten, also jobben zu gehen. Kann ja mini sein - das ist besser als nichts. Immer wieder sieht man doch Schilder, auf denen steht, dass Aushilfen auf Minijob-Basis gesucht werden. Habe gerade heute wieder vor einem gestanden. Futtermittelbetrieb mit angegliederter Tankstelle. Da hätte sogar der Hund einen Platz gefunden.

Wenn du Sorge wegen der/des 12-jährigen hast könntest du ja immer ein paar Stunden während des Schulunterrichts ableisten.

Man kann auch ältere Hunde noch daran gewöhnen, eine Zeitlang alleine zu Hause zu bleiben, falls das ein Problem ist. Es dauert ggfs. nur ein bisschen länger das zu lernen als bei einem Welpen.

Das Reihenhaus verkaufen würde ich übrigens auch möglichst nicht und erst recht nicht mit so einem Teilmurks anfangen.

Ja, Minijob ist besser als nichts, aber es geht mir hier wirklich um eine langfristige Lösung. Ein Minijob oder auch zwei reichen auf Dauer leider nicht.

Kind alleine ist kein Problem und ein paar Stunden kann auch der Hund alleine bleiben. Halt nur nicht täglich mehr als 8 Stunden. Mitnehmen ist - schon allein hundebedingt - nicht möglich.
 

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