G
Gelöscht 124895
Gast
Ein GdB hat nichts mit einer EM-Rente oder einer maximalen Arbeitsdauer zu tun.In Abhängigkeit davon läuft nämlich die EU Rente und auch die maximale Arbeitsdauer.
Das stimmt nicht. Oder warum geben sie sonst Gutachten in Auftrag? Wenn so ein Gutachten nichts bringen würde, würde das Jobcenter es gar nicht erst in Auftrag geben, denn so ein Gutachten kostet schließlich auch Geld.Gutachten bringen dem Arbeitsamt nicht viel.
In der überwiegenden Zahl der Fälle leider nicht. Das einzig Gute an den Rehaabteilungen ist, dass man in der Regel seltener eingeladen wird. Passende Arbeitsplätze können sie auch nicht aus dem Boden stampfen.Natürlich können dir Rehaabteilungen weiter helfen.
Das/die Gutachten wurden während einer Arbeitserprobung erstellt. Eine Arbeitserprobung wird in der Regel vom Jobcenter veranlasst, um zu sehen, wie belastbar diejenige Person ist und um sie an den Arbeitsmarkt heranzuführen.Das scheint hier aber nicht der Fall zu sein.
Lies nochmal nach.
Sie muss drei Jahre innerhalb der letzten fünf Jahre gearbeitet haben, wobei aber durch einen anschließenden, ununterbrochenen Bezug von HartzIV der Rentenanspruch auch nach längerer Zeit noch bestehen bleiben kann. Das war z.B. in meinem Fall so.Dafür muss sie doch 5 Jahre gearbeitet haben.