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Wenn die Traurigkeit kein Ende findet............

  • Starter*in Starter*in Gelöscht 124942
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Meine Geschwister sind schon längst alle verstorben.
Ich war der jüngste, der übrig gebliebene.
Ich hoffe sehr, deine Frau hatte ein Testament gemacht. Wenn nicht, würde nämlich gesetzliche Erbfolge eintreten. Solltet ihr im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben und keine Kinder haben, würdest du dann Erbe zu 3/4 sein und die Geschwister deiner Frau (bzw. bei deren Vorversterben deren Nachkommen) Erben des restlichen Viertels, und zwar zu gleichen Teilen. Sofern Geschwister schon tot sind, treten deren Kinder bzw. ggf. deren Nachkommen an ihre Stelle.

Ich weiß, dass du momentan den Kopf für solche Dinge nicht frei hast. Aber das muss unbedingt geklärt werden. Bei Erbengemeinschaften blüht einem meist nichts Gutes. Lass' dich in einem solchen Fall unbedingt von einem Fachanwalt für Erbrecht beraten! Nicht, dass die Geschwister deiner Frau nachher noch anfangen, du hättest ihnen ihr Erbteil vorenthalten! Von daher hoffe ich wirklich, dass deine Frau bzw. ihr euch gegenseitig testamentarisch zu Alleinerben eingesetzt hattet. Die Geschwister deiner Frau haben keinen Pflichtteilsanspruch, da brauchst du dir also keine Sorgen zu machen. Vielleicht habt ihr euch diesbezüglich ja auch schon vor Jahren anwaltlich beraten lassen.

Ich hatte meine Schwester, da sie krankheitsbedingt nicht mit Geld umgehen kann, bereits zugunsten meines Partners (ohne dessen Wissen) enterbt und gleichzeitig an 2. Stelle noch eine Organisation für den Fall des Vorversterbens meines Partners als Erbin eingesetzt, damit meine Schwester auf keinen Fall etwas erben kann. Das war gut so; denn genau der Fall, dass er vor mir stirbt, ist ja nun eingetreten. Ich werde nun noch mal in aller Ruhe überlegen, ob es bei dieser Organisation bleibt oder ich eine andere auswähle. In dem Fall muss ich halt ein wenig Geld bezahlen, dass mein beim Amtsgericht hinterlegtes Testament herausgegeben und ein aktualisiertes dort hinterlegt wird. Ich werde dann noch ausdrücklich hineinschreiben, dass meine Schwester enterbt ist und für den Fall, dass die Organisation das Erbe ausschlägt, der Staat erben soll. Von dem bezieht sie letztlich ja auch ihre Sozialhilfe.
 
Zuletzt bearbeitet:
Insgesamt kann ich nur sagen, dass Außenstehende, die mit Trauer nicht umgehen können, den Trauernden im Zweifel besser komplett in Ruhe lassen sollten, als mit Taktlosigkeiten alles nur noch schlimmer zu machen.

Eigentlich müssten Menschen auch spätestens ab dem mittleren Erwachsenenalter wissen, dass Trauernde andere oft nicht mit ihren Gefühlen belasten wollen. Vor allem, wenn man nicht mehr viele nahe Angehörige oder Freunde hat, möchte man sich ja nicht auch noch die letzten Menschen in seinem sozialen Umfeld vergraulen. Aber daraus kann man dennoch nicht den Schluss ziehen, nur, weil die betreffende Person nicht klagt und heult, sondern tapfer wirkt, sei sie wenige Monate nach dem Tod ihrer engsten Bezugsperson schon mit ihrer Trauer durch. War die/der Verstorbene noch in einem Alter, in dem man statistisch gesehen noch viele Jahre vor sich hat, und ist der Tod plötzlich und unerwartet eingetreten, kommt das noch erschwerend hinzu. Nach den Ergebnissen der aktuellen Sterbetafel 2019/2021 liegen diese Werte bei 78,5 Jahren (Männer) beziehungsweise 83,4 Jahren (Frauen). Mein Partner starb aber bereits zwei Monate vor seinem 61. Geburtstag, hätte also statistisch gesehen noch über 17 Lebensjahre vor sich gehabt.

In so einer Konstellation frage ich die hinterbliebene Person doch vor allem, wie es ihr geht, und nehme zumindest im ersten Jahr nach dem Trauerfall an Gedenktagen oder auch Feiertagen wie Weihnachten in besonderer Weise Rücksicht. Wenn ich sie dann schon anrufe, dann doch nicht erst, wenn der betreffende Tag bzw. das betreffende Fest so gut wie zu Ende ist. Und dann gehe ich auf ihre Situation ein, sage ihr etwas, was sie aufbaut, oder zumindest etwas Neutrales und konfrontiere sie nicht ausgerechnet dann mit meinem eigenen tatsächlichen oder auch nur vermeintlichen Partnerschafts- und Familienglück. Ich bin immer noch fassungslos (Beispiel meiner Cousine), wie man derart unsensibel sein kann, sich aber obendrein noch für megaempathisch hält.

Wem es zu viel ist, mit einem um den Partner trauernden Menschen zumindest im ersten Trauerjahr so umzugehen, dass man vor allem auf ihn und seine Befindlichkeiten eingeht, ihm Lichtblicke und Möglichkeiten zur Verbesserung seiner Lebensqualität aufzeigt und sich vielleicht auch von ihm über den Verstorbenen erzählen lässt, der meldet sich am besten überhaupt nicht. EgoistInnen, SelbstdarstellerInnen und primitiven Zickenkrieg kann man in einer Trauersituation nicht gebrauchen. Wenn man z.B. selbst im vorgerückten Alter von 60 Jahren noch nichts anderes als Heiratsanträge und Hochzeiten in der Birne hat und seinen ganzen Selbstwert daraus bezieht, kann man damit ja auch vor Leuten protzen, die gerade keinen traurigen Schicksalsschlag zu verkraften haben, der - wie der plötzliche und unerwartete Verlust des Partners in einem Alter, in dem die meisten noch wenigstens 15 Lebensjahre vor sich haben - in genau die entgegengesetzte Richtung geht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Eigentlich müssten Menschen auch spätestens ab dem mittleren Erwachsenenalter wissen, dass Trauernde andere oft nicht mit ihren Gefühlen belasten wollen. Vor allem, wenn man nicht mehr viele nahe Angehörige oder Freunde hat, möchte man sich ja nicht auch noch die letzten Menschen in seinem sozialen Umfeld vergraulen.
Deswegen ist es , glaube ich ,eine gute Idee sich mit anderen Trauernden auszutauschen,die man so nicht kennt.
Außerdem trauern sie nicht um den gleichen Menschen,sondern sind trotzdem in einer ähnlichen Situation,können dann nachvollziehen,was der andere Mensch durchmacht.
Natürlich muss der andere soweit sein,dass er auch ein bisschen dem anderen zuhören kann,trotz des eigenen Schmerzes.
Natürlich passt es auch nicht mit jedem,wie ja in " normalen" Situationen und Gesellschaften auch nicht.
 
Ich hoffe sehr, deine Frau hatte ein Testament gemacht. Wenn nicht, würde nämlich gesetzliche Erbfolge eintreten. Solltet ihr im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben und keine Kinder haben, würdest du dann Erbe zu 3/4 sein und die Geschwister deiner Frau (bzw. bei deren Vorversterben deren Nachkommen) Erben des restlichen Viertels, und zwar zu gleichen Teilen. Sofern Geschwister schon tot sind, treten deren Kinder bzw. ggf. deren Nachkommen an ihre Stelle.

Ich weiß, dass du momentan den Kopf für solche Dinge nicht frei hast. Aber das muss unbedingt geklärt werden. Bei Erbengemeinschaften blüht einem meist nichts Gutes. Lass' dich in einem solchen Fall unbedingt von einem Fachanwalt für Erbrecht beraten! Nicht, dass die Geschwister deiner Frau nachher noch anfangen, du hättest ihnen ihr Erbteil vorenthalten! Von daher hoffe ich wirklich, dass deine Frau bzw. ihr euch gegenseitig testamentarisch zu Alleinerben eingesetzt hattet. Die Geschwister deiner Frau haben keinen Pflichtteilsanspruch, da brauchst du dir also keine Sorgen zu machen. Vielleicht habt ihr euch diesbezüglich ja auch schon vor Jahren anwaltlich beraten lassen.

Ich hatte meine Schwester, da sie krankheitsbedingt nicht mit Geld umgehen kann, bereits zugunsten meines Partners (ohne dessen Wissen) enterbt und gleichzeitig an 2. Stelle noch eine Organisation für den Fall des Vorversterbens meines Partners als Erbin eingesetzt, damit meine Schwester auf keinen Fall etwas erben kann. Das war gut so; denn genau der Fall, dass er vor mir stirbt, ist ja nun eingetreten. Ich werde nun noch mal in aller Ruhe überlegen, ob es bei dieser Organisation bleibt oder ich eine andere auswähle. In dem Fall muss ich halt ein wenig Geld bezahlen, dass mein beim Amtsgericht hinterlegtes Testament herausgegeben und ein aktualisiertes dort hinterlegt wird. Ich werde dann noch ausdrücklich hineinschreiben, dass meine Schwester enterbt ist und für den Fall, dass die Organisation das Erbe ausschlägt, der Staat erben soll. Von dem bezieht sie letztlich ja auch ihre Sozialhilfe.
Wir hatten ein gegenseitiges Testament gemacht.
Muss aber nochmal genau nachschauen.
Da hätte ich garnicht dran gedacht.
 
Deswegen ist es , glaube ich ,eine gute Idee sich mit anderen Trauernden auszutauschen,die man so nicht kennt.
Außerdem trauern sie nicht um den gleichen Menschen,sondern sind trotzdem in einer ähnlichen Situation,können dann nachvollziehen,was der andere Mensch durchmacht.
Natürlich muss der andere soweit sein,dass er auch ein bisschen dem anderen zuhören kann,trotz des eigenen Schmerzes.
Natürlich passt es auch nicht mit jedem,wie ja in " normalen" Situationen und Gesellschaften auch nicht.
Aber ich verstehe, dass Jape nicht in eine Trauergruppe möchte. Wenn da ganz überwiegend Leute sitzen, die noch Familie haben, und man selbst hat keine, tröstet einen das überhaupt nicht. Dann lieber hier im Forum sich austauschen, wo es auch Trauernde gibt, die ebenfalls keine Angehörigen und Freunde mehr haben oder deren wenige Freunde - wie in meinem Fall - zumindest nicht vor Ort wohnen.
 
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Wir hatten ein gegenseitiges Testament gemacht.
Muss aber nochmal genau nachschauen.
Da hätte ich garnicht dran gedacht.
Ja, das wäre wirklich gut! Schau' lieber mal nach! Ich drücke dir die Daumen. Ich weiß, das klingt jetzt alles sehr profan, aber Erbauseinandersetzungen mit Verwandten, mit denen man sich nicht versteht, können einem in einer solchen Situation wirklich noch den allerletzten Nerv rauben! So ging es mir mit meiner Schwester nach dem Tod unserer Mutter. Da bin ich eigentlich gar nicht zum Trauern gekommen. Allerdings hatte ich die Trauer damals schon über Monate und Jahre vorweggenommen, da meine Mutter jahrzehntelang chronisch krank und mir ja klar war, wie das alles enden würde.

Du musst das Testament jetzt auch beim Nachlassgericht (das ist bei dem für dich zuständigen Amtsgericht angesiedelt) vorlegen, falls es dort nicht bereits hinterlegt ist. Für vieles brauchst du ja auch einen Erbschein.

Hoffentlich ist das Testament auch wirksam, d.h. ohne Formfehler errichtet worden.
 
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Aber ich verstehe, dass Jape nicht in eine Trauergruppe möchte. Wenn da ganz überwiegend Leute sitzen, die noch Familie haben, und man selbst hat keine, tröstet einen das überhaupt nicht. Dann lieber hier im Forum sich austauschen, wo es auch Trauernde gibt, die ebenfalls keine Angehörigen und Freunde mehr haben oder deren wenige Freunde - wie in meinem Fall - zumindest nicht vor Ort wohnen.
Ich habe wegen des Testaments nachgeschaut, das hatten wir schon vor etlichen Jahren gemacht,
es beruht alles nur auf GEGENSEITIGKEIT alles ohne wenn und aber !
Etwas bleibt ja auch von mir übrig, entweder Barschaft, Kto. , Auto oder sonstiges aus der Wohnung.
Eine Institution bedenken oder sonstiges.
 
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Ich habe wegen des Testaments nachgeschaut, das hatten wir schon vor etlichen Jahren gemacht,
es beruht alles nur auf GEGENSEITIGKEIT alles ohne wenn und aber !
Etwas bleibt ja auch von mir übrig, entweder Barschaft, Kto. , Auto oder sonstiges aus der Wohnung.
Eine Institution bedenken oder sonstiges.
Ist das Testament von einem von euch beiden handschriftlich verfasst und von euch beiden handschriftlich unterzeichnet? Sonst ist es nämlich nicht wirksam.

Bitte erkundige dich auch, ob du einen Erbschein beantragen musst, z.B. für den Fall, dass ein gemeinsames Konto nun auf dich umgeschrieben werden muss. Dasselbe gilt für den Fall, dass ihr Haus- oder ETW-Eigentümer seid/wart.

Du bist außerdem verpflichtet, das Testament beim Nachlassgericht abzuliefern, es sei denn, ihr hattet es bereits dort hinterlegt.
Wer ein Testament in seinem Besitz hat, ist verpflichtet, es unverzüglich, nachdem er von dem Tode des Erblassers Kenntnis erlangt hat, an das Nachlassgericht abzuliefern, § 2259 Absatz 1 BGB. Zuständiges Nachlassgericht ist das Amtsgericht, in dessen Gerichtsbezirk der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hat.

Siehe auch hier:
 
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Ist das Testament von einem von euch beiden handschriftlich verfasst und von euch beiden handschriftlich unterzeichnet? Sonst ist es nämlich nicht wirksam.

Bitte erkundige dich auch, ob du einen Erbschein beantragen musst, z.B. für den Fall, dass ein gemeinsames Konto nun auf dich umgeschrieben werden muss. Dasselbe gilt für den Fall, dass ihr Haus- oder ETW-Eigentümer seid/wart.

Du bist außerdem verpflichtet, das Testament beim Nachlassgericht abzuliefern, es sei denn, ihr hattet es bereits dort hinterlegt.
Wer ein Testament in seinem Besitz hat, ist verpflichtet, es unverzüglich, nachdem er von dem Tode des Erblassers Kenntnis erlangt hat, an das Nachlassgericht abzuliefern, § 2259 Absatz 1 BGB. Zuständiges Nachlassgericht ist das Amtsgericht, in dessen Gerichtsbezirk der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hat.

Siehe auch hier:
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Es ist alles Handschriftlich verfasst und unterschrieben. Wohneigentum hatten wir.
Aber Testament beim Nachlassgericht, wusste ich nicht !
 
Ist ja nicht schlimm, dann gibst du es eben jetzt dort ab. Daraus wird dir niemand einen Strick drehen. So etwas wissen viele Leute nicht. Außerdem warst du ja Mitverfasser des Testaments. Wenn du demnächst noch dein eigenes Testament machst und es beim Nachlassgericht hinterlegst, hat das auch den Vorteil, dass es mehr nicht abhanden kommen kann. In der Wohnung kann es gestohlen, bei Feuer- oder Wasserschaden vernichtet und sonstwas werden.

Rufe am Montag, am besten in den Vormittagsstunden, bei dem örtlich zuständigen Amtsgericht an und sage, du möchtest mit der Abteilung für Nachlasssachen wegen der Ablieferung eines Testaments verbunden werden. Dann wirst du mit einer Rechtspflegerin bzw. einem Rechtspfleger verbunden werden und kannst dein Anliegen dort vorbringen.
Viele Rechtspflegerinnen sind teilzeitbeschäftigt, daher rate ich zu einem Anruf in den Vormittagsstunden.
Auf der Homepage des für dich zuständigen Amtsgerichts findest du auch die Sprechzeiten, zu denen das Gericht telefonisch erreichbar ist.
Ich suche dir gleich noch ein hilfreiches Portal des nordrhein-westfälischen Justizministeriums heraus. Du hattest ja geschrieben, dass du in NRW wohnst.
 
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