Ich hoffe sehr, deine Frau hatte ein Testament gemacht. Wenn nicht, würde nämlich gesetzliche Erbfolge eintreten. Solltet ihr im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben und keine Kinder haben, würdest du dann Erbe zu 3/4 sein und die Geschwister deiner Frau (bzw. bei deren Vorversterben deren Nachkommen) Erben des restlichen Viertels, und zwar zu gleichen Teilen. Sofern Geschwister schon tot sind, treten deren Kinder bzw. ggf. deren Nachkommen an ihre Stelle.Meine Geschwister sind schon längst alle verstorben.
Ich war der jüngste, der übrig gebliebene.
Ich weiß, dass du momentan den Kopf für solche Dinge nicht frei hast. Aber das muss unbedingt geklärt werden. Bei Erbengemeinschaften blüht einem meist nichts Gutes. Lass' dich in einem solchen Fall unbedingt von einem Fachanwalt für Erbrecht beraten! Nicht, dass die Geschwister deiner Frau nachher noch anfangen, du hättest ihnen ihr Erbteil vorenthalten! Von daher hoffe ich wirklich, dass deine Frau bzw. ihr euch gegenseitig testamentarisch zu Alleinerben eingesetzt hattet. Die Geschwister deiner Frau haben keinen Pflichtteilsanspruch, da brauchst du dir also keine Sorgen zu machen. Vielleicht habt ihr euch diesbezüglich ja auch schon vor Jahren anwaltlich beraten lassen.
Ich hatte meine Schwester, da sie krankheitsbedingt nicht mit Geld umgehen kann, bereits zugunsten meines Partners (ohne dessen Wissen) enterbt und gleichzeitig an 2. Stelle noch eine Organisation für den Fall des Vorversterbens meines Partners als Erbin eingesetzt, damit meine Schwester auf keinen Fall etwas erben kann. Das war gut so; denn genau der Fall, dass er vor mir stirbt, ist ja nun eingetreten. Ich werde nun noch mal in aller Ruhe überlegen, ob es bei dieser Organisation bleibt oder ich eine andere auswähle. In dem Fall muss ich halt ein wenig Geld bezahlen, dass mein beim Amtsgericht hinterlegtes Testament herausgegeben und ein aktualisiertes dort hinterlegt wird. Ich werde dann noch ausdrücklich hineinschreiben, dass meine Schwester enterbt ist und für den Fall, dass die Organisation das Erbe ausschlägt, der Staat erben soll. Von dem bezieht sie letztlich ja auch ihre Sozialhilfe.
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