Wenn der Anwalt auf Medizinrecht spezialisiert ist, wirst du wohl in der Tat nicht mehr machen können. Dass er Einsicht in die Krankenakten und die Akten der Staatsanwaltschaft genommen hat, ist die richtige Methode, um etwaige Fehler nachweisen zu können. Mehr kann auch er nicht tun.
Ich habe eine Arbeitskollegin, deren Mann ganz jung bei einer Blinddarm-OP starb. Der Anästhesist hatte einen Fehler begangen. Das zweite Kind meiner Arbeitskollegin war damals erst wenige Wochen alt. Die Kollegin ist recht selbstsicher, außerdem Juristin (wie ich übrigens auch) und war trotz des Schocks noch so geistesgegenwärtig, die Krankenakte herauszuverlangen und einem Fachanwalt gpr Medizinrecht zu übergeben. Anhand dieser Akte konnte sie den Anästhesiefehler beweisen, bekam aufgrund dessen eine Entschädigung und brauchte dann wenigstens als Witwe mit zwei kleinen Kindern nur Teilzeit zu arbeiten.
Was ich damit sagen will, ist, dass du wohl schon davon ausgehen kannst, dass Krankenakten normalerweise der Wahrheit entsprechen.
Steigere dich nicht in den Gedanken hinein, dass das KH schuld am Tod deiner Frau ist. Die Wut ist nur ein Ventil, das dir den Schmerz über den plötzlichen Verlust deiner Frau erträglicher erscheinen lässt. Aber sie kommt auch dadurch nicht zurück. Ganz ähnlich ist es vermutlich auch bei den Vorwürfen, die ich mir im Zusammenhang mit dem Tod meines Partners mache. Statt seinen Tod zu akzeptieren, grüble ich darüber nach, ob ich ihn hätte verhindern können. Ich glaube, sowohl du als auch ich sollten darauf achten, dass diese Gedanken nicht zur fixen Idee werden.