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AG verlangt Eidesstaatliche Erklärung...

Nichts Genaues weiß man nicht, aber: es sieht sehr danach aus, dass der AG den geforderten Betrag nicht zahlen kann. Wir haben gehört, dass es ja nicht die erste Aufforderung war, zu zahlen. Was macht der AG? Er sagt einfach, er habe diesen Brief nicht erhalten. Das ist sicher eine Postzustellungsurkunde. Damit gilt der Brief als zugestellt, egal ob ihn jemand gelesen hat oder nicht.

Aber wenn der AG eine Liste mit diesen "Versicherungen an Eides statt" dem Finanzamt vorlegt, gibt es sicher einen Aufschub. Eventuell kommt er sogar ganz aus der Sache raus, wenn er lange genug prozessiert bei Gericht.

Am wahrscheinlichsten scheint mir, das einer der Geschäftsführer den Brief erhalten hat. Direkt aus dem Briefkasten gezogen. Wenn er nun andere MA fragt, hat natürlich niemand diesen Brief je gesehen!

Dein Mann solte einfach sagen, das er diesen Brief nicht erhalten oder gelesen hat. Im schlimmsten Fall kann er gekündigt werden. Aber mit den Verlusten und Forderungen an die Firma hat er nichts zu tun. Und das wird ihm auch keiner nachweisen können!
 
Mein Mann ist sauer das er in so eine heikle Situation reingezogen wird. Er will nicht für den Fehler von einem seiner Kollegen haften müssen. Er fragt sich was halt wäre wenn der Postbote oder einer seiner Kollegen lügt und ihn beschuldigt. Was wäre in so einem Fall ?
deswegen ja die eidesstaatliche erklärung, dann ist er safe.

edit:

mir ist nicht so ganz klar, warum er zögert, das ist doch das Beste, was er machen kann????
Wisst Ihr als Volljährige (?) denn nciht, was das ist?
 
Über das Stöckchen würde ich nicht springen. Verstehe auch gar nicht, weswegen das hier so befürwortet wird.

Fakt ist, dass so eine Geschichte mehr als nur einen verloren gegangenen Brief erfordert. Es kann auch nicht richtig sein, dass die Geschäftsführer nichts von dem Sachverhalt wussten. Wenn sie mehrere hunderttausend Euro Schulden beim Finanzamt haben, die sie nicht zahlen können, ist der Laden sowieso bald dicht und die beiden ggf. wegen Steuerhinterziehung vor Gericht. Einen neuen Job muss sich Dein Mann sowieso suchen.

Haftbar kann da niemand vom Personal gemacht werden, selbst wenn jemand diesen einen Brief verschludert hat.

Nein, das sind Winkelzüge um sich aus der Affäre ziehen zu können. Ziemlich unsaubere obendrein. Ich würde das weit von mir weisen. Sollen sie ihre Klüngeleien selbst bereinigen und nicht Deinen Mann reinziehen.
 
Mit der Weisung an Deinen Mann, wichtige Briefe anzunehmen, wird dieser auch angewiesen werden, ein Posteingangsbuch zu führen.
So eine Tätigkeit ist weder anspruchsvoll noch gefährlich, solange Dein Mann das Buch ein zweites mal "heimlich " führt und das zweite Exemplar lediglich für sich und zu seiner Sicherheit verwahrt.
 
Mit der Weisung an Deinen Mann, wichtige Briefe anzunehmen, wird dieser auch angewiesen werden, ein Posteingangsbuch zu führen.
So eine Tätigkeit ist weder anspruchsvoll noch gefährlich, solange Dein Mann das Buch ein zweites mal "heimlich " führt und das zweite Exemplar lediglich für sich und zu seiner Sicherheit verwahrt.
Er wurde doch gar nicht angewiesen.
 
Um erst einmal aus der Affäre herauszukommen, würde ich heute die eidesstattliche Erklärung abgeben.
Dann bleibt abzuwarten, wie es in der Firma weitergeht.
 
Ich würde Deinem Mann sogar raten diese eidesstattliche Erklärung abzugeben, wenn der Inhalt der Wahrheit entspricht, nämlich dass er den Brief nicht angenommen hat. Dies bitte nicht verwechseln mit der eidesstattlichen Versicherung, dass man keine andern Vermögensgegenstände hat, als in der Tabelle aufgeführt, dass ist 100% etwas anderes! In die Schufa kommt hier gar nichts.

Das, was in die Schufa kommt, hieß früher Offenbarungseid, das war weniger missverständlich aber angeblich für den Schuldner despektierlich.

Der Offenbarungseid ist ein veralteter Begriff für eine eidesstattliche Versicherung im Rahmen einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme. Danach ist zum Beispiel der Schuldner verpflichtet, seine Vermögensverhältnisse gegenüber dem Gläubiger, der in das Vermögen des Schuldners vollstrecken möchte, zu offenbaren.

Leider verbiegen wir unsere Sprache immer wieder so, dass kaum mehreiner versteht, was damit gemeint ist. Teilweise passiert das historisch (Geisterfahrer zu Falschfahrer, Nutte zu Sexworker), teilweise war das schon immer so (Lichtzeichenanlage = Ampel, Lichtmast = Blitzer).

Es muss Dir also nicht peinlich sein, dass Du hier die Begriffe würfelst, das tun 80% der Leute.
 
Ja, das klingt alles ziemlich chaotisch und nach "Theaterdonner". Das Finanzamt interessiert es herzlich wenig, ob es von Mitarbeitern irgendwelche Aussagen gibt, denn der gelbe Brief wurde rechtswirksam zugestellt. Also läuft auch das Mahnverfahren einfach weiter und der Gerichtsvollzieher macht seinen Job und die Firma überlebt das hoffentlich. Der Tatbestand der Steuerschuld wurde nicht dadurch bestritten, dass der Brief nicht ankam. Das ist das eine.

Dein Mann hatte nach eigener Aussage keinen Schlüssel zum Briefkasten und somit keinen Zugang zu der besagten Post und er hat den Brief nicht entgegengenommen. Das kann er durch eine "Versicherung an Eides statt" auch erklären. Aber damit hat man ihn auch gleichzeitig "am Wickel", wenn jemand anderes etwas anderes behauptet und das Ganze nicht eindeutig bewiesen werden kann. Es wäre also gut, wenn auch jemand anderes z.B. die Sache mit dem Schlüssel bestätigen kann und es in der Erklärung Deines Mannes mit aufgenommen wird. Das ist das zweite.

Das Dritte ist, dass ich an der Stelle Deines Mannes es ablehnen würde, die Post unter meine Fittiche zu nehmen, denn da läuft ja ganz offenbar einiges schief und ich soll nun dafür verantwortlich sein? Das würde für mich bedeuten, dass die einzelnen Schritte lückenlos nachvollziehbar sein müssten, inkl. eines nicht so leicht knackbaren Briefkastens und alle müssten für die erhaltenen Briefe unterschreiben. Das ist ein kaum zumutbarer Aufwand. Da möchte sich jemand auf eure Kosten absichern. Nicht so gut.
 

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