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Heizkörper werden nicht warm

Rhenus

Urgestein
Da auch ich kalt sitze habe ich über Tage versucht zu ermitteln, welche gesetzlichen Regelungen nun gelten, in der Energiekriese. Gelten die Regelungen zur Außentemperatur und Übergangszeit, Heizpflicht? Selbst ein Anwalt für Mietrecht sagte mir, am Telefon: " Selbst ich blicke nicht mehr durch"
Die Heizperiode beginnt offiziell am 1. Oktober bis 30. April.
Die Frage die ich immer stelle, haben die anderen es warm?
 
G

Gelöscht 120787

Gast
Wenn du die Heizungen aufdrehst, dann sollten die Rohre vor dem Ventil warm werden. Wenn das Rohr nicht warm wird, dann stimmt was an der Heizung nicht. Dann nerv den Vermieter weiter. Was sagen die Nachbarn, ist es bei denen auch kalt?
 

0Merkwürden

Mitglied
Die Heizperiode beginnt offiziell am 1. Oktober bis 30. April.
Die Heizperiode ist irrelevant, da es sie so nicht gibt! Hierbei handelt es sich lediglich um Festlegungen durch Gerichte. Im Mietvertrag können andere Regelungen getroffen werden. Vermieter müssen lediglich das Heizen ermöglichen. Gerichte orientieren sich oft nach der DIN 4701.
So sollen Vermieter sicherstellen, dass die Heizungen folgende Temperaturen ermöglichen:
  • In Wohnräumen tagsüber mindestens 20° C
  • In Bädern und Toiletten tagsüber mindestens 21° C
  • Nachts in allen Räumen mindestens 18° C (von 23:00 bis 06:00 Uhr), andere Gerichte gehen von 17° C aus.
Mieter müssen jedoch dafür sorgen, das Unterlassen des Heizens bzw. dass zu kühle Temperaturen nicht zu Schäden an der Mietsache führen können.

Sinkt die Raumtemperatur in einer Wohnung tagsüber, für mehr als ein paar Stunden, unter 18 Grad und ist absehbar, das kalte Wetter anhält, muss der Vermieter die Heizung einschalten.
* Dies gilt unabhängig von Monat und Heizperiode.
* Bei unter 16 Grad, in der Wohnung, geht man in der Regel von einer unverzüglichen Heizpflicht des Vermieters aus.


Infos kann man Finden unter:
anwalt-suchservice.d_ , wann_und_wie_muss_der_vermieter_heizen
mietrecht.co_ , heizkoerper-werden-nicht-warm ; mietrecht-heizung ; heizpflicht
 
Zuletzt bearbeitet:

Rhenus

Urgestein
Die Heizperiode ist irrelevant, da es sie so nicht gibt! Hierbei handelt es sich lediglich um Festlegungen durch Gerichte. Im Mietvertrag können andere Regelungen getroffen werden. Vermieter müssen lediglich das Heizen ermöglichen. Gerichte orientieren sich oft nach der DIN 4701.
So sollen Vermieter sicherstellen, dass die Heizungen folgende Temperaturen ermöglichen:
Ja sorry, dann verstehe ich Deine Frage nicht.
Ich lese das etwas anders, doch dann kannst Du ja beruhigt gegen den Vermieter klagen!?
 

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