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falsche Möbelbestellung. komm ich da nochmal raus ?

Sehe ich ähnlich.
Ohne den wirksam gewordenen Vertrag zu kennen, kann man hier doch nicht einfach behaupten das die kompletten Kosten erstattet würden.
Es gibt auch in den AGB die Regelung das z.b. 25 Prozent wegen Schadenersatz aufgrund von Nichterfüllung zum tragen kommen.
Des weiteren ist der Vertrag doch auch schon länger abgeschlossen worden, nur die Lieferung kam später. Auch da bin ich zunächst mal nicht sicher ob hier nicht irgendwelche Fristen verstrichen sind.
Wo bezieht sich der Käufer auf sein Widerrufsrecht wenn er sich angeblich nicht mal mehr melden braucht?
 
Im Übrigen ist das Ganze gesetzlich geregelt über Rückgaberecht und Verbraucherrecht.
Ist es. Aber nicht so, wie du es beschreibst. So etwas wie ein allgemeines Rückgaberecht gibt es nicht. Das immer wieder gerne behauptete 14-tägige allgemeine Widerrufsrecht gibt es genauso wenig. Pacta sunt servanda. Verträge sind einzuhalten. Stell dir vor, du kaufst ein Sofa, bezahlst es, und der Verkäufer weigert sich grundlos, dir das Sofa auszuhändigen. Wäre komisch, oder? Warum sollte umgekehrt etwas anderes gelten? Genauso, wie der Verkäufer zur Herausgabe ("Übergabe und Übereignung") des Sofas verpflichtet ist, bist du als Käufer verpflichtet, es entgegenzunehmen. Da gibt es kein "Ich verweigere einfach grundlos die Annahme und habe ein Recht darauf, mein Geld unverzüglich wiederzubekommen". Es ist keine Rechtsgrundlage ersichtlich, auf der der Verkäufer das Sofa hier zurücknehmen sollte oder müsste. Wenn du das ernsthaft anders siehst, zitiere bitte die §§, aus denen sich das angeblich ergibt.
 
Woher wusstest du das ?

Hast du direkt an der Haustüre abgelehnt ?

Gruß Hajooo
Hallo Hajo,

ich habe mit Montage bestellt. Als das 1.Paket geöffnet wurde habe ich gesehen das die die Anschlusstelle für das Seitenteil auf er falschen Seite ist. Tauschen von rechts nach links ist bei diesem Model nicht möglich
 
Nein trägt er nicht. Auch wenn du Bekleidung bestellst, wenn die komplette Sendung Retoure geht, werden auch die Versandkosten erstattet.

So einfach wie du das beschreibst, steht das irgendwie nirgends.
Weder was Rechte, Pflichten und vor allem Kosten bei der Annahmeverweigerung angeht:

Was ist Annahmeverzug und welche Rechte bestehen? - Kanzlei Franz (kanzlei-franz.com)

noch wenn es sich um Versandkosten für zurück gegebene Ware handelt:

Rücksendung: Wer zahlt die Versandkosten? (anwalt-suchservice.de)

Auch interessant was ein Anwalt bei fast dem gleichen Sachverhalt ausgesagt hat:

"Grundsätzlich sind rechtswirksame Verträge einzuhalten. Einseitige Rücktrittsrechte bestehen für Verbraucher nur bei Fernabsatzverträgen, Haustürgeschäften oder Teilzahlungsverträgen; selbst wenn die Möbel in Ihrem Fall finanziert wären, ist allerdings nach zwei Monaten bereits die Rücktrittsfrist abgelaufen.

Sofern im Vertrag kein sonstiges Rücktrittsrecht vereinbart ist, kann der Verkäufer daher grundsätzlich auf Einhaltung des Vertrages bestehen, notfalls sogar gegen Sie klagen. Einen Anspruch, gegen Zahlung des pauschalierten Betrages von 25 % aus dem Vertrag entlassen zu werden, haben Sie nicht. Insbesondere ist es dem Verkäufer nicht anzulasten, dass die bestellten Möbel für Ihre Zwecke nicht passen.

Sie sollten mit dem Verkäufer über eine einvernehmliche Beendigung des Kaufvertrages verhandeln; häufig sind diese dazu tatsächlich gegen anteilige Zahlung bereit. Die 25 % des Kaufpreises in den Geschäftsbedingungen können insoweit als Richtwert für die Verhandlungen gelten. Etwaige Übereinkünfte sollten Sie dann zu Beweiszwecken schriftlich festhalten"


Quelle: Möbelannahme verweigern - Kaufrecht - frag-einen-anwalt.de

Einige infos sind schon älter. Wenn sich hier über die Jahre etwas geändert haben sollte, bitte um Aufklärung. Danke.
 
Hallo Hajo,

ich habe mit Montage bestellt. Als das 1.Paket geöffnet wurde habe ich gesehen das die die Anschlusstelle für das Seitenteil auf er falschen Seite ist. Tauschen von rechts nach links ist bei diesem Model nicht möglich

Da stellt sich mir die Frage ob das überhaupt noch ein Annahmeverzug ist? Du hattest die Ware doch somit angenommen, sie befand sich in deinen Räumlichkeiten und der Fehler wurde erst beim Aufbau festgestellt.
Erstmal im Paket rumfummeln, verschiedene Teile rausholen und anhalten und dann irgendwann merken das was nicht stimmt. Denn das geschieht auch nicht in der ersten Sekunde.

Und das wird dem nächsten dann noch als Neuware verkauft? Jetzt wird es aber allmählich kurios! ^^
 
"Grundsätzlich sind rechtswirksame Verträge einzuhalten. Einseitige Rücktrittsrechte bestehen für Verbraucher nur bei Fernabsatzverträgen, Haustürgeschäften oder Teilzahlungsverträgen; selbst wenn die Möbel in Ihrem Fall finanziert wären, ist allerdings nach zwei Monaten bereits die Rücktrittsfrist abgelaufen.

Sofern im Vertrag kein sonstiges Rücktrittsrecht vereinbart ist, kann der Verkäufer daher grundsätzlich auf Einhaltung des Vertrages bestehen, notfalls sogar gegen Sie klagen. Einen Anspruch, gegen Zahlung des pauschalierten Betrages von 25 % aus dem Vertrag entlassen zu werden, haben Sie nicht. Insbesondere ist es dem Verkäufer nicht anzulasten, dass die bestellten Möbel für Ihre Zwecke nicht passen.
Das ist soweit auch richtig.
Onlinebestellungen sind Fernabsatzverträge.
Die Rücktrittsfrist kann variieren, ist aber, je nach Händler, meist zwischen 14 und 30 Tagen.
Rücktrittsfrist hat nichts mit Gewährleistung oder Garantie zu tun.

Ist die Rücktrittsfrist (oder auch Rückgaberecht genannt), verstrichen, dann ist der Kaufvertrag bindend und der Käufer kann nach dieser Frist nicht einfach so die Ware zurückschicken. Es ist quasi der Zeitraum, der den Kunden gewährt wird, um sich das Produkt anzuschauen und um zu entscheiden, ob er die Ware behalten will oder nicht, egal ob ihm die Farbe nicht gefällt, nicht passt oder nicht zum Inventar passt. Ist die Frist verstrichen, ist beidseitig der Kaufvertrag erfüllt. Alles, was danach kommt, fällt dann unter Gewährleistung oder Garantie.

Natürlich findest du das nicht auf Anhieb bei jeden Onlineanbieter, dazu müsstest du die AGBs lesen.
Und die sind oft nicht einfach formuliert. Deswegen erkläre ich es hier mit einfachen Worten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist soweit auch richtig.
Onlinebestellungen sind Fernabsatzverträge.
Die Rücktrittsfrist kann variieren, ist aber, je nach Händler, meist zwischen 14 und 30 Tagen.
Rücktrittsfrist hat nichts mit Gewährleistung oder Garantie zu tun.
Ist die Rücktrittsfrist (oder auch Rückgaberecht genannt), verstrichen, dann ist der Kaufvertrag bindend und der Käufer kann nach dieser Frist nicht einfach so die Ware zurückschicken.

Natürlich findest du das nicht auf Anhieb bei jeden Onlineanbieter, dazu müsstest du die AGBs lesen.
Und die sind oft nicht einfach formuliert. Deswegen erkläre ich es hier mit einfachen Worten.
Wenn ich die Geschichte richtig gelesen habe wurde nicht online bestellt, sondern direkt im Möbelhaus.
Da gibt es diese Frist dann aber nicht.
 

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