Portion Control
Urgestein
Sehe ich ähnlich.
Ohne den wirksam gewordenen Vertrag zu kennen, kann man hier doch nicht einfach behaupten das die kompletten Kosten erstattet würden.
Es gibt auch in den AGB die Regelung das z.b. 25 Prozent wegen Schadenersatz aufgrund von Nichterfüllung zum tragen kommen.
Des weiteren ist der Vertrag doch auch schon länger abgeschlossen worden, nur die Lieferung kam später. Auch da bin ich zunächst mal nicht sicher ob hier nicht irgendwelche Fristen verstrichen sind.
Wo bezieht sich der Käufer auf sein Widerrufsrecht wenn er sich angeblich nicht mal mehr melden braucht?
Ohne den wirksam gewordenen Vertrag zu kennen, kann man hier doch nicht einfach behaupten das die kompletten Kosten erstattet würden.
Es gibt auch in den AGB die Regelung das z.b. 25 Prozent wegen Schadenersatz aufgrund von Nichterfüllung zum tragen kommen.
Des weiteren ist der Vertrag doch auch schon länger abgeschlossen worden, nur die Lieferung kam später. Auch da bin ich zunächst mal nicht sicher ob hier nicht irgendwelche Fristen verstrichen sind.
Wo bezieht sich der Käufer auf sein Widerrufsrecht wenn er sich angeblich nicht mal mehr melden braucht?