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vom kündigungsgeschützten Arbeitsplatz weggelockt und dann auf dem Arbeitsmarkt verheizt

  • Starter*in Starter*in Ano Nüm
  • Datum Start Datum Start
Natürlich ist man das. Wir haben gemäß SGB eine Versicherungspflicht. Man muss sich Pflicht-Krankenversicheren sofern keine Familenversicherung greift. Sonst kommt der Zoll und treibt das Geld ein. Also mal nachdenken was man schreibt.
Selber mal nachdenken!
Die TE IST versichert, das sich sozialversicherungspflichtig bei der Auffanggesellschaft beschäftigt ist.
Sie erhält KEINE Geld von der Agentur für Arbeit und hat daher dieser gegenüber auch keine Pflichten.
 
Dürfen darfst du alles 🙂

Sagt die Transfergesellschaft auch was dazu ?
Sprichst du mit denen ?

Gruß Hajooo
Warum bewirbst Du Dich überhaupt noch? Du gehst doch eh nächstes Jahr in Rente.
Schreib doch einfach in die Bewerbung rein, dass Du noch was suchst , bis Du nächstes Jahr in Rente gehst und dazu noch eine hohe Gehaltsforderung.
Dann stellt Dich sowieso niemand ein und das Thema ist durch.
 
darf man eigentlich schriftliche ärztliche Gutachen wie z.B.
Rückenbeschwerden durch Bandscheibenverschleiß, zu einer
schriftlichen Bewerbung beifügen?

Oder muss man das sogar, damit ein Arbeitgeber weiß, worauf
er sich einlässt?


viele Grüße
Es kommt darauf an, was Du damit bezwecken willst. Wenn Du Pech hast, dann wirst Du trotzdem eingeladen und wegen Deiner Ehrlichkeit vielleicht sogar eingestellt.
 
Warum bewirbst Du Dich überhaupt noch? Du gehst doch eh nächstes Jahr in Rente.
Schreib doch einfach in die Bewerbung rein, dass Du noch was suchst , bis Du nächstes Jahr in Rente gehst und dazu noch eine hohe Gehaltsforderung.
Dann stellt Dich sowieso niemand ein und das Thema ist durch.

stimmt so nicht ganz, bin eine festgelegte Zeit beschäftigt in der Transfergesellschaft, danach beziehe ich noch ALG1
 

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