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Das Jobcenter selbst spricht von "Kunden",Du kriegst Geld vom Jobcenter und bist Bezieher, nicht "Kunde". Ic
damit sich die Bezieher besser fühlen.
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Das Jobcenter selbst spricht von "Kunden",Du kriegst Geld vom Jobcenter und bist Bezieher, nicht "Kunde". Ic
Nein, verbieten können sie es Dir nicht. Aber sie können sich weigern, Dich dabei zu finanzieren. Die Argumentation an sich finde ich schlüssig.Darf das Jobcenter den nicht mehr schulpflichtigen Schülern, die noch eine Schule in Vollzeit besuchen, mitten im Schuljahr den Schulbesuch verbieten?
Laut des TE gehen die Aussagen der Schule und der Agentur für Arbeit aber in diese Richtung. Der plötzliche Sinneswandel des Jobcenters scheint tatsächlich willkürlich zu sein.Es gab bereits mehrere Anläufe, die gescheitert sind. Warum sollten sie denken, dass es nun dieses Mal klappt?
Ja, ist ja nur ein Aspekt von vielen. Und ja, es scheint willkürlich, da sie nicht von vornherein klar gesagt haben, dass sie einen weiteren Schulversuch nicht mehr mittragen werden.Laut des TE gehen die Aussagen der Schule und der Agentur für Arbeit aber in diese Richtung. Der plötzliche Sinneswandel des Jobcenters scheint tatsächlich willkürlich zu sein.
Klingt nach einem sinnvollen Vorgehen.Danke für die Rückmeldungen.
Ich habe heute am Morgen einen Anruf des für die Schule zuständigen Mitarbeiters der Agentur für Arbeit erhalten. Ich bekomme in den nächsten Tagen eine Beratungsbescheinigung, die bescheinigt, dass ein verpflichtendes Beratungsgespräch zwischen mir und dem Mitarbeiter stattgefunden hat. Dieses Papier ist, so erklärte er mir, gleichzeitig auch eine Berechtigungserklärung dafür, meinen jetzigen Bildungsgang, und damit meine jetzige berufsbildende Schule zu besuchen. Aus Sicht der Agentur für Arbeit und damit des Arbeitsamtes, bin ich damit sehr wohl befugt, den Schulbesuch aufrechtzuerhalten. Sobald diese Bescheinigung mich erreicht, wird diese von mir dem Jobcenter übermittelt. Vertritt das Jobcenter weiter die Meinung, ich solle die Schule nicht besuchen, wird es erstmal einen Kontakt zwischen Schule und Jobcenter selbst geben. Gibt man sich trotz Empfehlung der Agentur für Arbeit und Schule nicht zufrieden, werde ich erst mal gegen sämtliche zukünftige Bescheide, die zur Beendigung meines Schulbesuches auffordern, Widerspruch einlegen.
Zu den anderen Aussagen:
- Ich habe mich hier nirgendwo mit meinem jetzigen Alter auf eine Schulpflicht bezogen, oder erwähnt.
- Der Ansatz mit dem Psychologen ist eine gute Idee, aber leider sehr lange Wartezeiten für Termine.
- Volkshochschulen kosten viel. So in meinem Bundesland. Kostenlos ist eine Falschaussage.
- Ich bin entgegen der Behauptung von einigen wenigen hier, alles andere als gesund.
- Die Lernbehinderung ist nicht "ominös", sondern festgehalten. (Zeugnisse, Förderplan, Besuch einer Förderschule bis zur 10. Klasse.) Beendigung der Anerkennung dieser Beeinträchtigung und des Förderschwerpunktes seit Ende meiner Schulpflicht / und/oder Erwerb eines Schulabschlusses. Dafür das es nicht mehr anerkannt ist, und hier so dargestellt wird, als würde ich hier Lügen darüber verbreiten, bezieht sich nur das Jobcenter ziemlich gern auf diese nicht mehr existierende Beeinträchtigung, um mich aus meiner jetzigen Schule holen zu wollen.
- Der Sinneswandel des Jobcenters ist willkürlich und war so nicht vorgesehen. Das diese Schule besucht wird, war von vorneherein klar geregelt und abgesprochen. Ist ja ein sonderbarer Einfall mitten im Schuljahr unbegründet die Sicht zu ändern.
- Die Aufforderung zur Schulbescheinigung besitze ich, das ist richtig. Sie belegt, dass das Jobcenter Kenntnis über meine Pläne hatte. Das ich diese Schule besuche, ist dem Jobcenter im übrigen lange vor Sommerferien und damit vor Schulbeginn bekannt gewesen.
- Es ist festzuhalten, dass alle Aussagen und Absichten des Jobcenters bislang mündlich erfolgt sind. Schriftlich liegt noch nichts über die Absicht vor, mich zur Abmeldung von einer Schule zu bewegen. Das wird vorerst auch nicht passieren. Erst wird eine Einladung zum Berufspsychologischen Service erfolgen, die treffen die Entscheidung, und dagegen wird, sollte deren Sicht nicht im Einklang mit meiner stehen, erst mal Widerspruch eingelegt.
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