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Jobcenter will Schüler aus Schule drängen, rechtens?

weidebirke

Urgestein
Darf das Jobcenter den nicht mehr schulpflichtigen Schülern, die noch eine Schule in Vollzeit besuchen, mitten im Schuljahr den Schulbesuch verbieten?
Nein, verbieten können sie es Dir nicht. Aber sie können sich weigern, Dich dabei zu finanzieren. Die Argumentation an sich finde ich schlüssig.

Alg 2 ist für Leute, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das tust Du nicht.
Du bist in einem Alter, in dem der Broterwerb von Dir gefordert werden kann. Für Bildung war vorher Zeit genug.
Es gab bereits mehrere Anläufe, die gescheitert sind. Warum sollten sie denken, dass es nun dieses Mal klappt?
Es gibt Arbeiten und Ausbildungen, die Du auch ohne Realschulabschluss durchführen kannst. Von daher ist es wirklich Luxus. Was, wenn Du dann noch das Abitur brauchst und viele Jahre studieren willst?
Wenn die Verzögerung durch frühere Lernprobleme und Folgen von Misshandlung sind, wäre wohl eher die Rehastelle oder die Rentenversicherung für Dich zuständig.

So weit die nüchterne Betrachtung. Ich weiß aber auch, dass dort sehr oft nicht auf den Menschen geschaut wird und die Bürokratie wirklich menschenfeindlich sein kann. Denn, und dessen musst Du Dir bewusst sein: dort sitzen seine Sozialarbeiter, sondern Sachbearbeiter. Es ist weder ihr Job noch haben sie eine entsprechende Ausbildung, Dich sozialpädagogisch zu begleiten und Dich zu entwickeln. Sie wollen, dass Du arbeitest und so lange finanzieren sie Dich. Ende.

Du hast doch sicher das Schreiben noch, in dem sie die Schulbescheinigung verlangt haben? heb das gut auf, denn es belegt, dass sie von deinem Schulbesuch wussten und ist ein Indiz dafür, dass sie zumindest anfänglich nichts dagegen hatten.

Lass sie reden! Handeln musst Du erst, wenn Post kommt. Du musst mitwirken. Wenn das Geld ausbleibt und ein entspechender Bescheid kommt, sofort Widerspruch und Dir vor Ort Beratung holen.
 

weidebirke

Urgestein
Laut des TE gehen die Aussagen der Schule und der Agentur für Arbeit aber in diese Richtung. Der plötzliche Sinneswandel des Jobcenters scheint tatsächlich willkürlich zu sein.
Ja, ist ja nur ein Aspekt von vielen. Und ja, es scheint willkürlich, da sie nicht von vornherein klar gesagt haben, dass sie einen weiteren Schulversuch nicht mehr mittragen werden.

Letztlich aber müssen sie nicht darauf hören, was Schulbetreuer dazu sagen. Was die Agentur für Arbeit in dem Ganzen überhaupt für eine Rolle spielt, erschließt sich mir sowieso nicht.

Es ist wichtig, dass man anerkennt, dass das Jobcenter rein formal recht hat. Das Ziel sollte sein, sie zu überzeugen, dass das jetzt der richtige Weg ist und alles dafür zu tun, dass das glaubwürdig ist. Parallel schauen, ob man irgendwelche Lücken oder Formfehler findet, wenn der Anspruch gestrichen wird. Das wird wohl nicht ohne Anwalt für Sozialrecht gehen.
 

cucaracha

Urgestein
Du könntest dir von einem freundlichen Psychiater bescheinigen lassen...dass diese Schule aufgrund deiner tragischen Vorgeschichte besonders wichtig für dich und dein künftiges Berufsleben ist.
 

FragDochMal

Neues Mitglied
Danke für die Rückmeldungen.

Ich habe heute am Morgen einen Anruf des für die Schule zuständigen Mitarbeiters der Agentur für Arbeit erhalten. Ich bekomme in den nächsten Tagen eine Beratungsbescheinigung, die bescheinigt, dass ein verpflichtendes Beratungsgespräch zwischen mir und dem Mitarbeiter stattgefunden hat. Dieses Papier ist, so erklärte er mir, gleichzeitig auch eine Berechtigungserklärung dafür, meinen jetzigen Bildungsgang, und damit meine jetzige berufsbildende Schule zu besuchen. Aus Sicht der Agentur für Arbeit und damit des Arbeitsamtes, bin ich damit sehr wohl befugt, den Schulbesuch aufrechtzuerhalten. Sobald diese Bescheinigung mich erreicht, wird diese von mir dem Jobcenter übermittelt. Vertritt das Jobcenter weiter die Meinung, ich solle die Schule nicht besuchen, wird es erstmal einen Kontakt zwischen Schule und Jobcenter selbst geben. Gibt man sich trotz Empfehlung der Agentur für Arbeit und Schule nicht zufrieden, werde ich erst mal gegen sämtliche zukünftige Bescheide, die zur Beendigung meines Schulbesuches auffordern, Widerspruch einlegen.

Zu den anderen Aussagen:

- Ich habe mich hier nirgendwo mit meinem jetzigen Alter auf eine Schulpflicht bezogen, oder erwähnt.
- Der Ansatz mit dem Psychologen ist eine gute Idee, aber leider sehr lange Wartezeiten für Termine.
- Volkshochschulen kosten viel. So in meinem Bundesland. Kostenlos ist eine Falschaussage.
- Ich bin entgegen der Behauptung von einigen wenigen hier, alles andere als gesund.

- Die Lernbehinderung ist nicht "ominös", sondern festgehalten. (Zeugnisse, Förderplan, Besuch einer Förderschule bis zur 10. Klasse.) Beendigung der Anerkennung dieser Beeinträchtigung und des Förderschwerpunktes seit Ende meiner Schulpflicht / und/oder Erwerb eines Schulabschlusses. Dafür das es nicht mehr anerkannt ist, und hier so dargestellt wird, als würde ich hier Lügen darüber verbreiten, bezieht sich nur das Jobcenter ziemlich gern auf diese nicht mehr existierende Beeinträchtigung, um mich aus meiner jetzigen Schule holen zu wollen.

- Der Sinneswandel des Jobcenters ist willkürlich und war so nicht vorgesehen. Das diese Schule besucht wird, war von vorneherein klar geregelt und abgesprochen. Ist ja ein sonderbarer Einfall mitten im Schuljahr unbegründet die Sicht zu ändern.

- Die Aufforderung zur Schulbescheinigung besitze ich, das ist richtig. Sie belegt, dass das Jobcenter Kenntnis über meine Pläne hatte. Das ich diese Schule besuche, ist dem Jobcenter im übrigen lange vor Sommerferien und damit vor Schulbeginn bekannt gewesen.

- Es ist festzuhalten, dass alle Aussagen und Absichten des Jobcenters bislang mündlich erfolgt sind. Schriftlich liegt noch nichts über die Absicht vor, mich zur Abmeldung von einer Schule zu bewegen. Das wird vorerst auch nicht passieren. Erst wird eine Einladung zum Berufspsychologischen Service erfolgen, die treffen die Entscheidung, und dagegen wird, sollte deren Sicht nicht im Einklang mit meiner stehen, erst mal Widerspruch eingelegt.
 
G

Gelöscht 120287

Gast
Danke für die Rückmeldungen.

Ich habe heute am Morgen einen Anruf des für die Schule zuständigen Mitarbeiters der Agentur für Arbeit erhalten. Ich bekomme in den nächsten Tagen eine Beratungsbescheinigung, die bescheinigt, dass ein verpflichtendes Beratungsgespräch zwischen mir und dem Mitarbeiter stattgefunden hat. Dieses Papier ist, so erklärte er mir, gleichzeitig auch eine Berechtigungserklärung dafür, meinen jetzigen Bildungsgang, und damit meine jetzige berufsbildende Schule zu besuchen. Aus Sicht der Agentur für Arbeit und damit des Arbeitsamtes, bin ich damit sehr wohl befugt, den Schulbesuch aufrechtzuerhalten. Sobald diese Bescheinigung mich erreicht, wird diese von mir dem Jobcenter übermittelt. Vertritt das Jobcenter weiter die Meinung, ich solle die Schule nicht besuchen, wird es erstmal einen Kontakt zwischen Schule und Jobcenter selbst geben. Gibt man sich trotz Empfehlung der Agentur für Arbeit und Schule nicht zufrieden, werde ich erst mal gegen sämtliche zukünftige Bescheide, die zur Beendigung meines Schulbesuches auffordern, Widerspruch einlegen.

Zu den anderen Aussagen:

- Ich habe mich hier nirgendwo mit meinem jetzigen Alter auf eine Schulpflicht bezogen, oder erwähnt.
- Der Ansatz mit dem Psychologen ist eine gute Idee, aber leider sehr lange Wartezeiten für Termine.
- Volkshochschulen kosten viel. So in meinem Bundesland. Kostenlos ist eine Falschaussage.
- Ich bin entgegen der Behauptung von einigen wenigen hier, alles andere als gesund.

- Die Lernbehinderung ist nicht "ominös", sondern festgehalten. (Zeugnisse, Förderplan, Besuch einer Förderschule bis zur 10. Klasse.) Beendigung der Anerkennung dieser Beeinträchtigung und des Förderschwerpunktes seit Ende meiner Schulpflicht / und/oder Erwerb eines Schulabschlusses. Dafür das es nicht mehr anerkannt ist, und hier so dargestellt wird, als würde ich hier Lügen darüber verbreiten, bezieht sich nur das Jobcenter ziemlich gern auf diese nicht mehr existierende Beeinträchtigung, um mich aus meiner jetzigen Schule holen zu wollen.

- Der Sinneswandel des Jobcenters ist willkürlich und war so nicht vorgesehen. Das diese Schule besucht wird, war von vorneherein klar geregelt und abgesprochen. Ist ja ein sonderbarer Einfall mitten im Schuljahr unbegründet die Sicht zu ändern.

- Die Aufforderung zur Schulbescheinigung besitze ich, das ist richtig. Sie belegt, dass das Jobcenter Kenntnis über meine Pläne hatte. Das ich diese Schule besuche, ist dem Jobcenter im übrigen lange vor Sommerferien und damit vor Schulbeginn bekannt gewesen.

- Es ist festzuhalten, dass alle Aussagen und Absichten des Jobcenters bislang mündlich erfolgt sind. Schriftlich liegt noch nichts über die Absicht vor, mich zur Abmeldung von einer Schule zu bewegen. Das wird vorerst auch nicht passieren. Erst wird eine Einladung zum Berufspsychologischen Service erfolgen, die treffen die Entscheidung, und dagegen wird, sollte deren Sicht nicht im Einklang mit meiner stehen, erst mal Widerspruch eingelegt.
Klingt nach einem sinnvollen Vorgehen.

An deiner Stelle würde ich mich trotzdem zusätzlich über Schüler Bafög informieren.

Braucht wohl nicht zurück gezahlt zu werden.


Glaube, mal gelesen zu haben, dass die Leistungen des Jobcenters nachrangig sind (d. h dass man sie nur dann bekommt, wenn keine andere Stelle leistet oder zuständig ist).

Rechne mal in einer ruhigen Minute durch, ob das für dich vielleicht nicht sogar günstiger ist (hängt vermutlich davon ab, wie viel du Miete zahlst und wie viel für die Schule, an der du bist)
 
G

Gelöscht 77808

Gast
So, wie Du Dich ausdrückst, wie du Texte verfasst, hab ich keinen Zweifel, dass die Lernbehinderung abgelegt wurde.
Es kann aber sein , dass Dir gerade das zum Verhängnis wird, weil du Deinen Perso nicht umdatieren kannst.

Natürlich würde man Dir empfehlen, endlich die Schüppe anzufassen und Dich auf der Baustelle selbst zu versorgen.
Die Ansicht teile ich aber nicht: vermutlich teilst du sie auch nicht.
Daher bleibt mir, Dir zu wünschen, dass Du trotz formaler Hindernisse Dein Ziel weiter verfolgst und es auch erreichst, immerhin hast Du noch über 35 Jahre , die Du auch zu besseren Konditionen absolvieren kannst.
 

FragDochMal

Neues Mitglied
Danke für die Rückmeldungen.

Tatsächlich kenne ich mich mit diesem BAfög überhaupt nicht aus. Ich bin darüber also wirklich nicht informiert und es gibt da ja auch Voraussetzungen, die erst mal erfüllt sein müssen, um das überhaupt zu bekommen. Wenn da aber die Möglichkeit gewesen wäre, hätte das Jobcenter von selbst aus mich zum BAfög verpflichtet, denn dann müssen die ja weniger an mich zahlen, das habe ich so mal gelesen.

Ich bedanke mich aber für den Link, und werde mich, auch wenn das in den vorherigen Antworten total untergegangen ist und nicht erwähnt wurde, auch nochmal mit dem Thema befassen und ein wenig recherchieren. :)

@Bodenschatz Aktuell läuft es ja genau andersherum. Die haben sich da am Telefon auf meine damalige Lernbehinderung und Schulzeit an der Schule bezogen, und fixiert, die ja so gar nicht mehr gesetzlich existiert, und damit generell Schulbesuche angezweifelt. Dieser Argumentation nach, hätte ich aber wohl niemals die Hauptschulabschlüsse erreicht, wenn das so wirklich zutreffen würde. Also totaler Blödsinn, was die da gesagt hat. Man kann nicht pauschal sagen, oh der war damals auf einer Förderschule und war lernbehindert, dann ist er wohl zu dumm und für jegliche Art von Weiterbildung und Schulbesuch ungeeignet. Schon gar nicht, wenn im Nachhinein noch zwei Abschlüsse gemacht worden sind, und diese Behinderung vom Gesetz her seitdem gar nicht mehr auf mich zutrifft. Sehr gewagt, damit jetzt ankommen zu wollen. Die sehen meine damalige Lernbehinderung, die Schule, die ich in der Zeit besucht habe, und daraus stricken die jetzt eine Verbindung zu den letzten Schulversuchen für den Realschulabschluss, die wegen völlig anderen Gründen gescheitert waren. Gründe, die dem Jobcenter bekannt sind, es aber ignoriert. Und das ist meiner Meinung nach ein ziemlich mieser Schachzug und schon ziemlich dreckig, was hier gerade läuft.

Ich werde definitiv an meinen Zielen festhalten, und das mit Unterstützung der Agentur für Arbeit und mit meiner Schule. Und mit der Ansicht hast Du recht.
 

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