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Behördenwillkür - bloß nie die Feuerwehr anrufen!!!!

halowo

Mitglied
habe noch nie einen Polizisten mit einer Motorsäge in der Hand gesehen...:)...aber auch wenn ich die Polizei gerufen hätte, hätte man mir wohl die Rechnung serviert. Die Polizei ist wohl von der Feuerwehr verständigt worden...da kamen auch 2 nette Beamte die den Sachverhalt aufgenommen haben aber meinten, dass sie kein Fehlverhalten meinerseits feststellen konnten (überhöhte Geschwindigkeit, Alkohol o. ä.). Naja...
 
G

Gelöscht 117789

Gast



Für die Beseitigung des Baumes kannst Du auf keinen Fall haftbar gemacht werden.

Hier im Gegenteil, kann der Besitzer des Baumes nicht nachweisen, dass er seine Bäume nicht regelmäßig auf Gefahren, die von denen ausgehen, begutachten lassen hat, so haftet der Besitzer des Baumes komplett für alle Dir entstandenen Schäden. Auch die am Kfz beinhalteten Schäden gehören dazu.

Hier wäre es einfach gut, wenn Du für die Zukunft zumindest, eine Rechtsschutz abschließen könntest. Im Grunde wird Dir nämlich am Ende nur der Gerichtsweg übrig bleiben, wenn die Gegenseite sich verweigert.
 

bocksrogger

Aktives Mitglied
Die Feuerwehr kommt so oder so. Im Rahmen der Amtshilfe für die Polizei. Und sowas wie Baum wegmachen (auch wenn es auf einer Straße ist) kostet Geld. Und da du beteiligt warst hat die Pol. die Daten.
Ohne Anwalt wird aber nicht sghene.

Die Rechnung ergibt sich aus der Gebüherensatzung der Stadt/Gemeinde. Die setzt sich aus div. Anfahrts und Fahrzeugpauschalen, Anzahl der FM usw. zussammen. Einsatzende ist auch erst wenn alle Geräte wieder gereinigt und verlastet sind. Und das ist im erst im Gerätehaus.

aber meinten, dass sie kein Fehlverhalten meinerseits feststellen konnten (überhöhte Geschwindigkeit, Alkohol o. ä.). Naja...
Das ist schön und sinnlos weil die Polizei nichts feststellen kann, darf muss und soll.


Was habe ich mit den Kosten eines voll gelaufenen Kellers zu tun, wenn ich die Feuerwehr über die Existenz des selbigen in Kenntnis setze?

Muss ich auch die Kosten eines Rettungseinsatzes zahlen, wenn ich die Feuerwehr über einen Ertrinkenden (zB im Rhein) berichte?
Soviel Unsinn in so wenigen Sätzen. Wenn es dein Keller ist musst du den Einsatz natürlich bezahlen. Ansonsten der Besitzer.

Und eine Rettung ist immer "kostenlos" Da gibt es keine Rechnung.
 
G

Gelöscht 117789

Gast
Die Feuerwehr kommt so oder so. Im Rahmen der Amtshilfe für die Polizei. Und sowas wie Baum wegmachen (auch wenn es auf einer Straße ist) kostet Geld. Und da du beteiligt warst hat die Pol. die Daten.
Ohne Anwalt wird aber nicht sghene.

Die Rechnung ergibt sich aus der Gebüherensatzung der Stadt/Gemeinde. Die setzt sich aus div. Anfahrts und Fahrzeugpauschalen, Anzahl der FM usw. zussammen. Einsatzende ist auch erst wenn alle Geräte wieder gereinigt und verlastet sind. Und das ist im erst im Gerätehaus.


Das ist schön und sinnlos weil die Polizei nichts feststellen kann, darf muss und soll.
Der Fahrzeugführer kann jedenfalls nichts dafür , dass der Baum umgefallen ist und hat daher dessen Entsorgung auch nicht zu bezahlen.
Im Gegenteil er kann prüfen, ob der Besitzer des Baumes nicht komplett für alle Schäden aufkommen muss.
 

bocksrogger

Aktives Mitglied
Er ist in das Hinderniss reingefahren ggf. durch nicht angepasste Fahrweise und das wird verrechnet.

Er kann prüfen was er will, ohne Anwalt wird er nicht weiterkommen. Die Rechnung der Gemeinde ist er mal in Ordnung, weil keiner die Schuld festgestellt hat, das geht nur vor Gericht. Und nicht durch "2 nette Beamten" der Landespolizei.
 
G

Gelöscht 117789

Gast
Er ist in das Hinderniss reingefahren ggf. durch nicht angepasste Fahrweise und das wird verrechnet.

Er kann prüfen was er will, ohne Anwalt wird er nicht weiterkommen. Die Rechnung der Gemeinde ist er mal in Ordnung, weil keiner die Schuld festgestellt hat, das geht nur vor Gericht. Und nicht durch "2 nette Beamten" der Landespolizei.
Es wird vor Gericht gehen.
Aber er ist nicht schuld am umgestürzten Baum , insofern muss er dessen Beseitigung nicht bezahlen.
 
G

Gelöscht 115368

Gast
Nö, das musst du bezahlen. Nicht angepasste Geschwindigkeit heisst die Begründung. Wärst du nicht in den Baum gefahren und hättest keinen Ölverlust, wäre sie Sachlage anders.
 
G

Gelöscht 117789

Gast
Nö, das musst du bezahlen. Nicht angepasste Geschwindigkeit heisst die Begründung. Wärst du nicht in den Baum gefahren und hättest keinen Ölverlust, wäre sie Sachlage anders.
Die Entsorgung des Baumes muss man in dem Fall trotzdem nicht bezahlen.
Das ist wohl kaum die Schuld des Fahrers, wenn der Baum auf der Straße liegt.
 

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