Hallo Forum
ich beschäftige mich schon länger mit den Gedanken eine Betreuung für mich zu beantragen weil ich wegen meiner Erkrankung oft einfach in aufgaben untergehe es geht mir hier um Amts Angelegenheiten wie Arbeitsamt und Co.
Nun habe ich leider jedoch auch schulden die ich aber nicht habe weil ich nicht mit Geld umgehen könnte sondern weil ich einen einen Prozess verloren habe... ich kann dazechlich ganz gut mit meinen Geld umgehen und habe mir auch noch nie wegen Geld Probleme geschaffen.
jetzt frage ich mich ob ich Wenn ich eine gesetzliche Betreuung bekommen sollte auch meine Finanzelle Selbstbestimmung behalten kann oder ob mir die einfach weil ich verschuldet bin ab erkannt wird Und ob die aberkannt werden kann falls man sich als Betreuter verschuldet.
mir geht es hier wirklich nur um diese frage bei einer Betreuung! Schuldenberatung und co interessiert mich hier nicht da bin ich bereits beraten
Danke fürs lesen und noch mehr dank fürs antworten und helfen
ich beschäftige mich schon länger mit den Gedanken eine Betreuung für mich zu beantragen weil ich wegen meiner Erkrankung oft einfach in aufgaben untergehe es geht mir hier um Amts Angelegenheiten wie Arbeitsamt und Co.
Nun habe ich leider jedoch auch schulden die ich aber nicht habe weil ich nicht mit Geld umgehen könnte sondern weil ich einen einen Prozess verloren habe... ich kann dazechlich ganz gut mit meinen Geld umgehen und habe mir auch noch nie wegen Geld Probleme geschaffen.
jetzt frage ich mich ob ich Wenn ich eine gesetzliche Betreuung bekommen sollte auch meine Finanzelle Selbstbestimmung behalten kann oder ob mir die einfach weil ich verschuldet bin ab erkannt wird Und ob die aberkannt werden kann falls man sich als Betreuter verschuldet.
mir geht es hier wirklich nur um diese frage bei einer Betreuung! Schuldenberatung und co interessiert mich hier nicht da bin ich bereits beraten
Danke fürs lesen und noch mehr dank fürs antworten und helfen