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betreuung und Schulden

Hallo Forum
ich beschäftige mich schon länger mit den Gedanken eine Betreuung für mich zu beantragen weil ich wegen meiner Erkrankung oft einfach in aufgaben untergehe es geht mir hier um Amts Angelegenheiten wie Arbeitsamt und Co.
Nun habe ich leider jedoch auch schulden die ich aber nicht habe weil ich nicht mit Geld umgehen könnte sondern weil ich einen einen Prozess verloren habe... ich kann dazechlich ganz gut mit meinen Geld umgehen und habe mir auch noch nie wegen Geld Probleme geschaffen.
jetzt frage ich mich ob ich Wenn ich eine gesetzliche Betreuung bekommen sollte auch meine Finanzelle Selbstbestimmung behalten kann oder ob mir die einfach weil ich verschuldet bin ab erkannt wird Und ob die aberkannt werden kann falls man sich als Betreuter verschuldet.
mir geht es hier wirklich nur um diese frage bei einer Betreuung! Schuldenberatung und co interessiert mich hier nicht da bin ich bereits beraten :)
Danke fürs lesen und noch mehr dank fürs antworten und helfen :)
 

SarahLizzie

Mitglied
Hey, ich kenne jemanden der diese Hilfe, auch bekommen hat. Und, Mehrere Schulden Begleichen musste, Während diese Prozesses des Schulden Begleiches wurde, Ihr diese aberkannt. Nach Prüfung, Und Wiederaufnahme konnte, Sie dann wieder selbst ihre Finanzen, Verwalten. Hatte, Jedoch Regelmäßige Beratungen und Kontrollen! Und Dann Den Weg Rausgeschaft im Falle, Das der Betreuer sich verschuldet. Wird, Jemand anderes Gesucht. Der, Dieses Besser unter Kontrolle hat Und Schulden frei ist. Dieses, Wird nach Angaben geprüft. Ich rede hier nur von meiner Erfahrung und nicht, Von dem Es muss so sein.
Lg.
Lizbeth 😊
 

Xeaks

Aktives Mitglied
Die Frage die ich mir eher Stelle wäre: Muss es denn eine gesetzliche Betreuung sein? Gibt ja auch die Option der ambulanten Betreuung und diese würden auch niemals die Kontrolle über Geld und/oder Rechte einnehmen.

Das wäre auf jedenfall mein Rat, dich über amulante Betreuung zu erkundigen :)
 
danke für deine Anwort @SarahLizzie jedoch hast du etwas falsch verstanden ich meine nicht das der Betreuer sich verschuldet sondern wenn sich die Person die eine Betreuung hat sich verschulden sollte ob das schnell zu einer Aberkennung der Finanzen geht. kann ja schnell gehen das sich etwas anhäuft.

@Xeaks ich bin was betreuung angeht echt überfragt finde das Thema sehr schwer versuche zwar schon länger mir einen Überblick darüber zu verschaffen aber das ist echt schwer und überfordert mich doch ziemlich muss mal sehen ob ich mich da irgendwo beraten lassen kann. und weiß auch nicht ob so was dann auch verfügbar ist, wohne am Land... aber vielen danke für die Antwort :)
 

Xeaks

Aktives Mitglied
Also ich selbst habe schon lange ambulante Betreuung und wohne auch eher ländlich. Die fahren dann eben ggf. zu dir (zumindest ist das bei mir so). Finden nun ja, ich habe damals die Hilfe bekommen -war aber auch wegen Depressionen- beim sozialpsychatrischen Dienst und die haben damals sowas eingeleitet.

Kannst ja mal schauen ob sich sowas bei dir findet, wünsche dir aber viel Erfolg bei deinem Vorhaben und nicht aufgeben :)
 
G

Gelöscht 94095

Gast
Also es gibt einmal die ambulate Betreuung und dann die gesetzliche Betreuung, das ist ein Unterschied.
Hast du eine ambulante Betreuung? Falls nicht, würde ich damit anfangen, wenn du die bekommst, dann versuchen die dich auch zu unterstützen und zu begleiten, z.B. zu Ämtern, bei Anträgen etc.
Da kannst du zum sozialpsychiatrischen Dienst gehen und dich da beraten lassen, die können dich auch mit dem Antrag dazu beraten, dir helfen. Diese Betreuung wird beim Landkreis beantragt.
Mir scheint das als erster Schritt sinnvoll.

Dann gibt es noch die gesetzliche Betreuung, die beantragt man bei Gericht. Hast du eine ambulante Betreuung, dann kann die dich da auch beraten und dir bei helfen.
Eine gesetzliche Betreuung kann man für unterschiedliche Bereiche bestimmen, du kannst bestimmen, dass du dich um die Finanzen selbst kümmerst, der Betreuer nur um Ämterangelegenheiten, es gibt beispielsweise auch noch Wohnungsangelegenheiten, Gesundheitsangelegenheiten etc.
Wenn du sagst, du bräuchtest nur Hilfe bei Ämterangelegenheiten, dann kommt Post z.B. zum Betreuer und er kümmert sich um Anträge und das Fristen eingehalten werden etc.
Der Betreuer soll dich unterstützen, dir helfen, er sollte nicht einfach über deinen Kopf hinweg bestimmen, da mach dir erstmal nicht zu viele Sorgen. Klar, es ist nicht jeder gleich gut, aber du kannst auch sonst immernoch zu Gericht gehen und sagen dass es nicht passt, außerdem wird er nur für eine bestimmte Zeit bestimmt, maximal 7 Jahre, soweit ich weis, bei dir vielleicht erstmal 2-3 Jahre als Unterstützung, danach müsste man es eh neu beantragen.

Falls du noch GARKEINE Betreuung hast, dann fang mit der ambulanten Betreuung an, würde ich vorschlagen.
Kannst dich erstmal beraten lassen, bei der Diakonie, dem sozialpsychiatrischen Dienst oder so, da gibt es meist Beratungsstellen die dir sicher gern helfen.

Wo du wohnst is eigentlich egal, wohnen ja viele ländlich, gibt dann schon Möglichkeiten dass sie zu dir kommen (weis halt nicht wie es grad in Corona Zeiten ist).

Such erstmal den sozialpsych.Dienst für deine Stadt raus, kannst ja mal ne Mail hinschreiben oder anrufen, und dann auch fragen, ob jemand zu dir kommen kann, da du schlecht wegkommst.
 

Gucci2104

Mitglied
Warum gleich an Betreuer denken? Denn hier sind die Rahmenbedingungen sehr strickt und ja auf Grund der Schulden, wäre es hier naheliegend die finanzielle Freiheit zu begrenzen.

Es gibt aber über die Eingliederungshilfe im Rahmen einer Assistenz die Möglichkeit einer Unterstützung. Diese Personen begleiten und unterstützen in behördlichen Angelegenheiten. Hier könntest du sagen, dass z.B. 1 bis 2 Stunden pro Woche ausreichen. Sie würden dich auch zum Arbeitsamt oder ähnliches begleiten. Hier müsstest du allerdings weiterhin mitwirken. Es wird dir nichts abgenommen. Du erhältst lediglich jemanden, der es mit dir gemeinsam macht.
 
S

Solbolder

Gast
Prozess verloren und Schulden wie das?
Warum willst du einen Teil deiner Eigenverantwortlichkeit abgeben?
Betreuung gibt es abgestuft, die dient aber nicht dazu dein Leben zu gestalten.
Oder dein Fehlverhalten zu kompensieren.
Betreute sind meist psychisch krank, geistig oder körperlich beeinträchtigt, süchtig oder dement.
Wenn Menschen keine selbstständigen Entscheidungen treffen können, wird eine rechtliche Betreuung notwendig.
Der gesetzliche Betreuer darf dann entscheiden, ob die von ihm betreute Person noch zu Hause wohnen kann oder in ein Heim muss.
Er ist für Gesundheit- und Vermögens Sorge zuständig und kümmert sich um die Kommunikation mit Banken, Behörden und Pflege-Einrichtungen.
 
G

Gelöscht 94095

Gast
Prozess verloren und Schulden wie das?
Verliert man einen Prozess, muss man die Kosten tragen.

Betreuung gibt es abgestuft, die dient aber nicht dazu dein Leben zu gestalten.
Oder dein Fehlverhalten zu kompensieren.
Nein, sie dient dazu Menschen zu helfen, die sich in bestimmten Dingen nicht mehr selber helfen können, damit sie nicht "untergehen".

weil ich wegen meiner Erkrankung oft einfach in aufgaben untergehe

Wenn Menschen keine selbstständigen Entscheidungen treffen können, wird eine rechtliche Betreuung notwendig.
Ja, oder wenn sie in außergewöhnlichen Lebenslagen mit der Situation so überfordert sind, dass sie es selber nicht schaffen können alles zu bewältigen.

Der gesetzliche Betreuer darf dann entscheiden, ob die von ihm betreute Person noch zu Hause wohnen kann oder in ein Heim muss.
Das ist doch Unsinn und hat mit dem Eingangspost nichts zu tun. Mit solchen "Märchen" macht man der/dem TE doch nur Angst anstatt zu ermutigen sich Hilfe zu suchen die offenbar aktuell erforderlich ist.
Jemand der Betreut wird, auch gesetzlich, ist doch nicht entmündigt. Sicher kann man auch an einen schlechten Betreuer geraten, würde ich aber nicht gleich von ausgehen und man könnte auch wechseln.
Ein Betreuer ist ja nicht automatisch für Vermögenssorge zuständig, das habe ich in meinem Post auch schon beschrieben.

Niemand sollte Angst vor einer Betreuung haben, auch nicht vor temporärer Gesetzlicher Betreuung - sie dient dazu Menschen zu helfen, die sich grade nicht selbst ausreichend helfen können!!!

Ich bin selbst schon betreut worden, sowohl ambulant, als auch gesetzlich, und zwar einige Jahre, weis also wovon ich rede!
(Und zwar inklusive der Angst, Sorge und Weigerung diese zu beantragen, obwohl die Hilfe einfach nötig war, weil einem Leute wie hier Angst machen - Niemand verliert einfach so die Mündigkeit, kommt ins Heim oder darf über sein Konto nicht mehr bestimmen, außer das Gericht erachtet es als absolut notwenig. Alles andere ist einfach Unsinn.)

Im vorliegenden, geschilderten Fall ist die ambulante Betreuung das erste Mittel der Wahl, davor muss nun wirklich Niemand Angst haben, die können nichts bestimmen, sondern unterstützen und begleiten - Voraussetzung ist natürlich, dass man mitarbeitet, ist es aber immer, die Eigenverantwortlichkeit bleibt, natürlich.

Liebe/r TE die ambulante Betreuung öffnet mit dir Post und geht zu Amtsterminen wenn nötig, macht auch mal Anrufe und begleitet, bei allem was eben vereinbart war (das wird vorher festgelegt) - das war doch was du wolltest, oder?

Bei der Ambulanten Betreuung hast du ein bestimmtes Kontingent an Stunden das bewilligt wird (in der Regel für ein Jahr) z.B. drei Stunden die Woche, wo jemand zu dir kommt und durchschaut was alles anliegt, was erledigt werden muss, oder auch einfach mal mit dir rausfährt wenn dir alles zu viel wird...

Es kann sein, dass "ambulante Betreuung" in anderen Gebieten anders heißt, z.B. "Assistenz" oder auch "ABW" (ambulant betreutes Wohnen) bei uns heißt es so, es bleibt das gleiche.
Und ich meine nicht die Betreuung für alte Menschen (bitte nicht verwechseln) sondern für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen.
 
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